Autor Thema: Laufbahnwechsel im öffentlichen Dienst  (Read 2649 times)

K

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Laufbahnwechsel im öffentlichen Dienst
« am: 27.09.2022 19:03 »
Ich bin qualifiziert für den höheren Dienst, habe aber Interesse an einer Stelle im gehobenen Dienst.
Ich habe jetzt gehört, dass ich sobald ich diese Stelle annehme, nicht mehr in den höheren Dienst wechseln kann.
Ich dachte eigentlich, das sollte ohne Probleme möglich sein, wo ich die Qualifizierung (Masterabschluss) doch habe?

Kann mir jemand erklären, wie genau das Laufbahnsystem funktioniert und ob es stimmt, dass ich bei Annahme einer Stelle für die ich theoretisch überqualifiziert bin, für den Rest meines Lebens im öffentlichen Dienst unterbezahlt werde? Freue mich über jede qualifizierte Antwort :)

JesuisSVA

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Antw:Laufbahnwechsel im öffentlichen Dienst
« Antwort #1 am: 27.09.2022 19:04 »
Beamtenfragen bitte im Beamtenunterforum stellen.

K

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Antw:Laufbahnwechsel im öffentlichen Dienst
« Antwort #2 am: 27.09.2022 19:09 »
Es geht erstmal nicht um ein Beamtenverhältnis. Die Stelle ist als TVL-9 ausgeschrieben.

JesuisSVA

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Antw:Laufbahnwechsel im öffentlichen Dienst
« Antwort #3 am: 27.09.2022 19:17 »
Dann geht es auch weder um Laufbahnen noch um Laufbahnwechsel noch um den gehobenen Dienst noch um den höheren Dienst noch um ein Laufbahnsystem. All dies gibt es nur bei Beamten. Deine Frage berührt also weder das Thema dieses Unterforums noch Dein Erkenntnisinteresse.

K

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Antw:Laufbahnwechsel im öffentlichen Dienst
« Antwort #4 am: 27.09.2022 19:29 »
Das bedeutet, ich kann ohne Probleme mit einem Jobwechsel von TVL-9 zu TVL-13 aufsteigen?

JesuisSVA

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Antw:Laufbahnwechsel im öffentlichen Dienst
« Antwort #5 am: 27.09.2022 19:32 »
Nein, denn dies scheitert an der Nichtexistenz einer E9 im TV-L. Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Wenn Dir eine entsprechende Tätigkeit übertragen wird, bist Du in E13 eingruppiert, egal ob Du vorher in E1, in E15 oder überhaupt nicht eingruppiert warst.

SunshineR

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Antw:Laufbahnwechsel im öffentlichen Dienst
« Antwort #6 am: 27.09.2022 20:07 »
Nein, denn dies scheitert an der Nichtexistenz einer E9 im TV-L. Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Wenn Dir eine entsprechende Tätigkeit übertragen wird, bist Du in E13 eingruppiert, egal ob Du vorher in E1, in E15 oder überhaupt nicht eingruppiert warst.

Hallo.

Das heißt man kann auch ohne FH-/Uni-Abschluss in E10 aufwärts eingesetzt werden?

Vorübergehend = wie lange muss man eine Tätigkeit ausüben, um dies entsprechend vergütet zu werden?

E15TVL

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Antw:Laufbahnwechsel im öffentlichen Dienst
« Antwort #7 am: 27.09.2022 20:18 »
Selbst der ungelernte Schulabbrecher kann eine E14 kriegen wenn er einfach Tätigkeiten der E15 auszuüben hat (eine EG niedriger wegen fehlender Voraussetzung in der Person). Vom „sonstigen Beschäftigten“ mal ganz abgesehen.

Nicht nur vorübergehend heißt, dass die Tätigkeit auf Dauer übertragen sein muss.

JesuisSVA

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Antw:Laufbahnwechsel im öffentlichen Dienst
« Antwort #8 am: 27.09.2022 20:21 »
Vorübergehend bedeutet nicht dauerhaft. Es kann rechtmäßig sein, auch über Jahrzehnte hinweg Tätigkeiten lediglich vorübergehend zu übertragen, solange dies billig ist.

SunshineR

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Antw:Laufbahnwechsel im öffentlichen Dienst
« Antwort #9 am: 27.09.2022 20:35 »
Danke!

K

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Antw:Laufbahnwechsel im öffentlichen Dienst
« Antwort #10 am: 27.09.2022 22:33 »
Ok, das ist gut zu wissen. Danke. Dann kann ich die Stelle ohne Bedenken annehmen. Das ganze System ist neu für mich, da ich gerade erst Berufsanfänger bin. Deshalb bin ich noch nicht ganz sicher mit den Bezeichnungen.

JesuisSVA

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Antw:Laufbahnwechsel im öffentlichen Dienst
« Antwort #11 am: 27.09.2022 22:38 »
Du warst gedanklich im falschen System. Alles, was Du im Startbeitrag erwähnt hast, hat lediglich bei Beamten Relevanz. Das System Angestellter unterscheidet sich nicht zwischen öD und Privatwirtschaft.

E15TVL

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Antw:Laufbahnwechsel im öffentlichen Dienst
« Antwort #12 am: 28.09.2022 11:40 »
Du warst gedanklich im falschen System.
Man sollte ihm aber fairerweise zugutehalten, dass nen Großteil der Personaler des ö. D. auch ständig im falschen System unterwegs sind, wenn es um Fragestellungen zu Tarifbeschäftigten geht  ::)

Schinkensandwich

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Antw:Laufbahnwechsel im öffentlichen Dienst
« Antwort #13 am: 28.09.2022 18:22 »
Man sollte ihm aber fairerweise zugutehalten, dass nen Großteil der Personaler des ö. D. auch ständig im falschen System unterwegs sind, wenn es um Fragestellungen zu Tarifbeschäftigten geht  ::)

Das liest man hier im Forum öfters, aber ich habe da so Zweifel ob das wirklich stimmt. Der überwiegende Teil der Personaler (auf Sachbearbeiterebene) im öD die ich kenne, sind ebenfalls Tarifbeschäftigte.

JesuisSVA

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Antw:Laufbahnwechsel im öffentlichen Dienst
« Antwort #14 am: 28.09.2022 18:23 »
Persönliche Betroffenheit ist keine Garantie für Kompetenz.