Der Personalrat besteht aus einem Gremium der Personalratsmitglieder. Die Größe des Gremiums richtet sich nach der Anzahl der zu vertretenden Bediensteten im Betrieb. In der konstituierenden Personalratssitzung wählt das Gremium einen Vorsitz und die Stellvertretung. Eine mögliche Freistellung des Vorsitzenden von seiner eigentlichen Tätigkeit richtet sich ebenfalls nach der Anzahl der zu vertretenden Bediensteten.
Entscheidungen die der Mitbestimmung bedürfen, trifft der Personalrat als Gremium. Der Vorsitz trägt den Mehrheitsbeschluss dann der Dienststelle vor. Alleinentscheide gibt es nicht. Das ist mir zumindest noch nie untergekommen.