Autor Thema: [Allg] Beförderung bei höherwertiger Tätigkeit  (Read 3164 times)

Martina3210

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Hallo,
ich schließe im nächsten halben Jahr ein Masterstudium (Verwaltungswissenschaften) ab. Vor 15 Jahren habe ich ein Verwaltungsstudium im geh. Dienst absolviert.
Derzeit bin ich im gD nach A14 eingruppiert, über aber seit knapp drei Jahren eine deutlich höherwertige Tätigkeit aus (Stelle nach A16/B2 bewertet). Die Stelle besetze ich defacto seit drei Jahren, übertragen werden konnte diese aber natürlich wegen der fehlenden Zugangsvoraussetzung (hD) nicht.
Wie werde ich eingruppiert wenn ich das Studium fertig abgeschlossen habe? Eine Beförderung nach A16 dürfte ausgeschlossen sein, richtig?
Viele Grüße
Martina
« Last Edit: 30.09.2022 02:34 von Admin2 »

Floki

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Antw:Beförderung bei höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #1 am: 28.09.2022 13:04 »
Für mein Verständnis werden hier so viele Begrifflichkeiten durcheinander geworfen, dass ich explizit nachfragen muss, ob du tatsächlich Beamtin oder Angestellte bist?

WasDennNun

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Antw:Beförderung bei höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #2 am: 28.09.2022 13:06 »
IN welchem BL gibt es denn eine A14 im gD?
Dachte bis dato das da beim RR Schluss ist.

Floki

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Antw:Beförderung bei höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #3 am: 28.09.2022 13:07 »
Unter anderem bin ich deswegen auch sehr verwundert. Deswegen die o.a. Nachfrage

Floki

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Antw:Beförderung bei höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #4 am: 28.09.2022 13:10 »
Aber vielleicht schon mal in ganz, wirklich groben Grundzügen:

-Masterstudium ist für den höheren Dienst, entspricht im Regelfall dann A13
-Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht


Organisator

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Antw:Beförderung bei höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #5 am: 28.09.2022 13:11 »
Das klingt irgendwie nach einem Fake. Ein Diplomverwaltungswirt bzw. angehender Verwaltungswissenschaftler mit jahrelanger Erfahrung als Beamter würde das wissen. Insbesondere, dass es keinen Anspruch auf Beförderung gibt.

Floki

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Antw:Beförderung bei höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #6 am: 28.09.2022 13:13 »
Du wirst wahrscheinlich Recht haben

dortu

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Antw:Beförderung bei höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #7 am: 28.09.2022 13:28 »
In Brandenburg wäre dies möglich (Vgl. §  9  LBG Brandenburg):

"Die Laufbahnen gehören zu den Laufbahngruppen des mittleren, des gehobenen oder des höheren Dienstes; die Zugehörigkeit bestimmt sich nach dem Eingangsamt. Die Zuordnung einer Laufbahn zu einer Laufbahngruppe erfolgt nach dem Schwierigkeitsgrad der wahrzunehmenden Aufgaben, dem Grad der Selbstständigkeit und der Verantwortung, den Bildungsvoraussetzungen und der Ausbildung. Den Laufbahngruppen sind die Ämter grundsätzlich wie folgt zugeordnet:

    mittlerer Dienst: Besoldungsgruppe A 6 bis A 11,
    gehobener Dienst: Besoldungsgruppe A 9 bis A 14,
    höherer Dienst: Besoldungsgruppe A 13 bis A 16 sowie Ämter der Brandenburgischen Besoldungsordnung B.

WasDennNun

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Antw:Beförderung bei höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #8 am: 28.09.2022 14:27 »
Ach du ahnst es nicht, danke dortu

Tagelöhner

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Antw:Beförderung bei höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #9 am: 28.09.2022 18:06 »
Das klingt irgendwie nach einem Fake. Ein Diplomverwaltungswirt bzw. angehender Verwaltungswissenschaftler mit jahrelanger Erfahrung als Beamter würde das wissen. Insbesondere, dass es keinen Anspruch auf Beförderung gibt.

Vielleicht auch nur ein extremer Ausfluss der sogenannten "Bestenauslese"...

E15TVL

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Antw:Beförderung bei höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #10 am: 29.09.2022 04:46 »
In Sachsen gibt es auch eine sog. „A14-Qualifizierung“, die zum Ziel hat, Beamten der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 für Ämter der Besoldungsgruppe A 14 zu qualifizieren.

Pukki

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Antw:Beförderung bei höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #11 am: 29.09.2022 09:42 »
Die gibt es in Niedersachsen auch, führt aber dann eben dazu, dass die Absolventen dieser Qualifizierungsmaßnahme sich anschließend in Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehemals auch "höherer Dienst") wiederfinden, sofern sie denn eine entsprechende Stelle bekleiden.

In Brandenburg wäre dies möglich (Vgl. §  9  LBG Brandenburg):

"Die Laufbahnen gehören zu den Laufbahngruppen des mittleren, des gehobenen oder des höheren Dienstes; die Zugehörigkeit bestimmt sich nach dem Eingangsamt. Die Zuordnung einer Laufbahn zu einer Laufbahngruppe erfolgt nach dem Schwierigkeitsgrad der wahrzunehmenden Aufgaben, dem Grad der Selbstständigkeit und der Verantwortung, den Bildungsvoraussetzungen und der Ausbildung. Den Laufbahngruppen sind die Ämter grundsätzlich wie folgt zugeordnet:

    mittlerer Dienst: Besoldungsgruppe A 6 bis A 11,
    gehobener Dienst: Besoldungsgruppe A 9 bis A 14,
    höherer Dienst: Besoldungsgruppe A 13 bis A 16 sowie Ämter der Brandenburgischen Besoldungsordnung B.

Das gibt es auch in Berlin und Ba-Wü (sagt zumindest Wikipedia, habe ich jetzt nicht nachgeprüft), ist aber wohl ausschließlich in der Laufbahn des gehoben Justizdienstes als Amtsanwalt vorbehalten. In Hamburg gibt es die Konstellation ebenfalls, da können die Betroffenen allerdings nicht A14 werden, sondern "nur" A13Z.

Martina3210

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Antw:Beförderung bei höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #12 am: 29.09.2022 11:16 »
Hallo,
ich habe eben mit unserer Personalabteilung gesprochen. Wenn ich den Master habe, komme ich in die A15 und ein Jahr später dann die A16.
Grüße

E15TVL

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Antw:Beförderung bei höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #13 am: 29.09.2022 21:32 »
Natürlich. Und ganz bestimmt vollautomatisch ohne weiteres Zutun.
Die Frage ist eigentlich nur noch, ob du lügst oder die Personalabteilung?

Pukki

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Antw:[Allg] Beförderung bei höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #14 am: 30.09.2022 09:36 »
Das klingt irgendwie nach einem Fake. Ein Diplomverwaltungswirt bzw. angehender Verwaltungswissenschaftler mit jahrelanger Erfahrung als Beamter würde das wissen. Insbesondere, dass es keinen Anspruch auf Beförderung gibt.

Vielleicht auch nur ein extremer Ausfluss der sogenannten "Bestenauslese"...
Scheinbar gibt es in der entsprechenden Dienststelle keine Bestenauslese. Zumindest lässt der Sachverhalt nicht darauf schließen, dass da für den zu besetzenden Dienstposten irgendwann mal ein Auswahlverfahren stattgefunden hätte.