Die gibt es in Niedersachsen auch, führt aber dann eben dazu, dass die Absolventen dieser Qualifizierungsmaßnahme sich anschließend in Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehemals auch "höherer Dienst") wiederfinden, sofern sie denn eine entsprechende Stelle bekleiden.
In Brandenburg wäre dies möglich (Vgl. § 9 LBG Brandenburg):
"Die Laufbahnen gehören zu den Laufbahngruppen des mittleren, des gehobenen oder des höheren Dienstes; die Zugehörigkeit bestimmt sich nach dem Eingangsamt. Die Zuordnung einer Laufbahn zu einer Laufbahngruppe erfolgt nach dem Schwierigkeitsgrad der wahrzunehmenden Aufgaben, dem Grad der Selbstständigkeit und der Verantwortung, den Bildungsvoraussetzungen und der Ausbildung. Den Laufbahngruppen sind die Ämter grundsätzlich wie folgt zugeordnet:
mittlerer Dienst: Besoldungsgruppe A 6 bis A 11,
gehobener Dienst: Besoldungsgruppe A 9 bis A 14,
höherer Dienst: Besoldungsgruppe A 13 bis A 16 sowie Ämter der Brandenburgischen Besoldungsordnung B.
Das gibt es auch in Berlin und Ba-Wü (sagt zumindest
Wikipedia, habe ich jetzt nicht nachgeprüft), ist aber wohl ausschließlich in der Laufbahn des gehoben Justizdienstes als
Amtsanwalt vorbehalten. In Hamburg gibt es die Konstellation ebenfalls, da können die Betroffenen allerdings nicht A14 werden, sondern "nur" A13Z.