Gilt die Ausbildungs- und Prüfungspflicht räumlich, sächlich und persönlich? Wenn ja, ist dieser "Basislehrgang" ein solcher i.S.d. Protokollerklärung zu Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 1 und 2?
Ist eine der beiden Fragen zu verneinen, ist der "Basislehrgang" tariflich unbeachtlich.