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Quereinstieg Basislehrgang 1
Rit:
Hallo zusammen,
ich bin seit dem 01.05.21 im Bürgerbüro als Quereinsteiger tätig.
Eingruppiert bin ich aktuell in die EG 6.
Ich besitze eine Ausbildung als Kaufmann im Einzelhandel
und habe auch nebenberuflich meinen staatlich geprüften Betriebswirt absolviert.
Nun wurde mir der Basislehrgang (150 Stunden) heißt der kleine Verwaltungslehrgang 1 angeboten.
Danach würde die Möglichkeit bestehen bis 9a eingruppiert zu werden ist das so korrekt?
Vielen Dank im Voraus
Kaiser80:
--- Zitat von: Rit am 29.09.2022 10:50 ---Hallo zusammen,
ich bin seit dem 01.05.21 im Bürgerbüro als Quereinsteiger tätig.
Eingruppiert bin ich aktuell in die EG 6.
Ich besitze eine Ausbildung als Kaufmann im Einzelhandel
und habe auch nebenberuflich meinen staatlich geprüften Betriebswirt absolviert.
Nun wurde mir der Basislehrgang (150 Stunden) heißt der kleine Verwaltungslehrgang 1 angeboten.
Danach würde die Möglichkeit bestehen bis 9a eingruppiert zu werden ist das so korrekt?
Vielen Dank im Voraus
--- End quote ---
Es kommt darauf an, welche Tätigkeiten die wirksam und dauerhaft übertragen werden.
Davon ab: Mach auf jeden Fall den Lehrgang!
JesuisSVA:
Gilt die Ausbildungs- und Prüfungspflicht räumlich, sächlich und persönlich? Wenn ja, ist dieser "Basislehrgang" ein solcher i.S.d. Protokollerklärung zu Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 1 und 2?
Ist eine der beiden Fragen zu verneinen, ist der "Basislehrgang" tariflich unbeachtlich.
Kaiser80:
--- Zitat von: JesuisSVA am 29.09.2022 10:59 ---Gilt die Ausbildungs- und Prüfungspflicht räumlich, sächlich und persönlich? Wenn ja, ist dieser "Basislehrgang" ein solcher i.S.d. Protokollerklärung zu Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 1 und 2?
Ist eine der beiden Fragen zu verneinen, ist der "Basislehrgang" tariflich unbeachtlich.
--- End quote ---
Klammern wir mal aus, ob TE tatsächlich in EG 6 eingruppiert ist oder nur so bezahlt wird.
Wenn er jetzt schon in EG 6 eingruppiert ist, steht ihm doch ohnehin bei entsprechender Tätigkeit die 8 bzw. 9a offen oder?
JesuisSVA:
Auch dann stellt sich die Frage, ob die Ausbildungs- und Prüfungspflicht dann räumlich, sächlich und persönlich gilt.
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