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Beihilfe und Anwartschaft

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Sonnenschein0:
Hallo alle zusammen,

Es steht eine Verbeamtung bevor und ich bin jetzt verwirrt.
Habe meinen Versicherungsmakler bezüglich der Beihilfe befragt. Ich habe zwei Kinder und die Beihilfe beträgt ja dann 70/30. Nun dachte ich dass sie auf 50/50 rutscht sobald die Kinder ein gewisses Alter erreicht haben. Er meinte nein, die 70/30 bleibt da ich ja immer die zwei Kinder haben werde.
Nun liest man in anderen Beiträgen dennoch von einer Beihilfe von 50% und sogenannter Anwartschaften für Altersrückstellungen. Ja was denn nun? So richtig schlau bin ich nicht geworden. Vielleicht können die Experten das nochmal erklären.
Und ob es sich von E8 Stufe 4 auf die A6 mit zwei Kindern lohnt. Laut Berechnung schon deutlich.
A7 wäre nach 2 Jahren und A8 nach weiteren zwei Jahren automatisch. Für eine a9 könnte ich mich noch auf eine andere Stelle bewerben. Dann ist Schluss im mD. Die Frage ist ob man mit ca 40 nochmal eine Fortbildung in den gd machen möchte.

Dankeschön

Asperatus:
Der Bemessungssatz der Beihilfe beträgt für die beihilfeberechtigte Person 70 Prozent, wenn zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig sind (§ 46 Abs. 3 S. 1 BBhV). Kinder sind berücksichtigungsfähig, wenn sie beim Familienzuschlag der beihilfeberechtigten Person nach dem Besoldungs- und Versorgungsrecht berücksichtigungsfähig sind (§ 4 Abs. 2 S. 1 BBhV). Die Aussage des Maklers kann ich also nicht teilen.

Ein Teil der Beiträge zur privaten Pflegeversicherung wird von der Versicherung für sogenannte Altersrückstellungen verwendet. Dies dient dazu, dass die Beiträge einigermaßen stabil bleiben, obwohl die Leistungen mit dem Alters steigen. Die Rückstellungen werden grundsätzlich nicht ausgewiesen und sind rein versicherungsintern. Je später man eine private Pflegeversicherung abschließt, desto höher wird der Beitrag sein, weil die Versicherung weniger Zeit hat, diese Rückstellungen zu bilden. Um das zu vermeiden, kann man bereits bevor man verbeamtet und somit beihilfeberechtigt wird, eine (große) Anwartschaftversicherung für die private Plfegeversicherung abschließen. Damit sichert man sich einerseits den momentanen Gesundheitszustand, denn je älter man wird, desto mehr Krankheiten hat man und desto eher wird man Risikozuschläge zahlen müssen oder ganz abgelehnt werden. Andererseits werden dann schon Altersrückstellungen gebildet mittels der Beiträge zur Anwartschaftversicherung. Wenn du beispielsweise mit 20 Jahren eine Anwartschaftversicherung abschließt, aber erst mit 30 Jahren verbeamtet und beihilfeberechtigt wirst, zahlt zu dann nur Beträge in der Höhe, als wenn du noch 20 Jahre wärst.

Die Frage, ob es sich lohnt, verbeamtet zu werden, hängt von zahlreichen Faktoren ab, die jeder selbst für sich entscheiden muss und pauschal nicht beantwortet werden kann.

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