Autor Thema: Verfassungskonforme Besoldung nur für Landes- nicht aber Kommunalbeamte  (Read 4625 times)

Mask

  • Gast
Hallo liebe Forumscommunity, wir diskutieren uns hier gerade die Köpfe heiß und hoffen, hier hat jemand den finalen Durchblick.

Auch die hessische Besoldung ist ja bekanntermaßen verfassungswidrig und so hat unser Ministerpräsident angekündigt, zum April 23 verschiedene Verbesserungen auf den Weg zu bringen (3% mehr, Erhöhung der Familienzuschläge). So weit, so gut.

Ich ging jetzt davon aus, das dies durch eine Anpassung des HBesG erfolgt und daher für alle Beamten, auf die das hessische Beamtenrecht Anwendung findet (Land,Kreis,Kommune usw.) gilt.

Nun wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass in der Pressemitteilung des HMdIS ausschließlich von den Landesbeamten die Rede war und daher auch eine andere Lösung, die nur die direkt bei dem Land Hessen beschäftigen Beamten betrifft, denkbar sei; die restlichen Beamten hätten dann eben Pech.

Weiß hier jemand mehr? Ich kann mir das ehrlich gesagt nicht vorstellen, da ja grds. alles immer für alle gegolten hat, aber die Formulierung ist natürlich schon komisch (oder einfach unglücklich gewählt)

VG aus Hessen
Der Mask

Der Obelix

  • Sr. Member
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Doe Kommunalbeamten folgen den Landesbeamten in der Gesetzgebung in allen Rechten und Pflichten. Die Kommunalen Dienstherren haben zwar Dienstherreneigenschaft, nicht aber eine Gesetzgebungskompetenz.

Daher gelten die neuen gesetzlichen Regelungen des Landes auch für die dortigen Kommunalbeamten.

Mask

  • Gast
Vielen Dank für deine Antwort,  das sehe ich auch so bzw. das muss so sein :)