Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L bei vorübergehender höherwertigen Tätigkeit

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WasDennNun:

--- Zitat von: poxsn am 29.09.2022 13:13 ---Wann schafft die Gewerkschaft endlich mal den Stufengleichen Aufstieg wie im TVöD?

--- End quote ---
Keine Ahnung frage ver.di.

--- Zitat ---Oder habt ihr andere Tipps für mich?

--- End quote ---
Gehe zu einem AG, der dir das Entgelt überweist, welches dir genehm ist.
Oder überzeuge deinen AG, dass er dir entsprechend mehr zahlt, weil du ansonsten weg bist.
Mehr fällt mir als Tipp nicht ein.

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