Autor Thema: [NW] Ausgleichszulage Dienstherrenwechsel  (Read 890 times)

Thilo97

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
[NW] Ausgleichszulage Dienstherrenwechsel
« am: 29.09.2022 13:58 »
Hallo zusammen,

ist hier jemand im Personalbereich tätig und könnte mir die folgende Frage beantworten?

Ich wechsele zum 01.10. vom Bund zu einer Kommune in NRW. Ist es wirklich so, dass man Zulagen, die neben dem Grundgehalt beim Bund gezahlt werden, als Ausgleichszulage in der Kommune in NRW gezahlt werden?

Der § 61 LBesG NRW besagt Folgendes:

Zitat
§ 61
Ausgleichszulage bei Dienstherrenwechsel

(1) Verringert sich aufgrund einer Versetzung, die auf Antrag erfolgt, in den Geltungsbereich dieses Gesetzes die Summe der Dienstbezüge, ist eine Ausgleichszulage zu gewähren. Dies gilt nicht für einen Wechsel in die Besoldungsgruppen W 2 oder W 3 der Landesbesoldungsordnung W. Die Ausgleichszulage bemisst sich in Höhe des Unterschiedsbetrages, der sich zwischen den Summen der Dienstbezüge in der bisherigen Verwendung und in der neuen Verwendung zum Zeitpunkt der Versetzung ergibt. Sie vermindert sich bei jeder Erhöhung der Dienstbezüge um die Hälfte des Erhöhungsbetrages.

(2) Dienstbezüge im Sinne dieser Bestimmung sind das Grundgehalt, Amts- und Stellenzulagen, die Strukturzulage, der Familienzuschlag, Ausgleichs- und Überleitungszulagen sowie auf einen Monat umgerechnete Sonderzahlungen.

(3) Bei einer Versetzung aus dienstlichen Gründen, einer Übernahme oder einem Übertritt in den Geltungsbereich dieses Gesetzes gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. Die Ausgleichszulage nach Satz 1 ist ruhegehaltfähig, soweit sie ruhegehaltfähige Dienstbezüge ausgleicht.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend bei Wechseln aus einem Beamten- oder Richterverhältnis außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes in den Geltungsbereich des Gesetzes, bei denen eine Ernennung erfolgt.

Beim Bund erhalte ich die BAMF-Zulage, also Nr. 8c nach der Anlage IX BBesG.

Meine Besoldung wäre in NRW niedriger als beim Bund. Sie wäre jedoch fast gleich hoch, wenn ich keine Zulage beim BAMF erhalten würde.

Vielen Dank!

Pukki

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 132
Antw:[NW] Ausgleichszulage Dienstherrenwechsel
« Antwort #1 am: 29.09.2022 15:25 »
Ich bin zwar nicht im Personalbereich tätig, aber da in der von dir genannten Anlage die entsprechende Zulage unter den Oberbegriff "Stellenzulage" fällt und diese gemäß Abs.2 der von dir zitierten Norm zu den Dienstbezügen zählen, würde ich meinen, dass die Zulage bei der Beantwortung der Frage, ob und in welcher Höhe ggfs. eine Ausgleichszulage zu zahlen wäre, berücksichtigt werden muss.