Autor Thema: Wöchentliche Arbeitszeit Opt Out Regelung  (Read 4437 times)

Adelheid

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Wöchentliche Arbeitszeit Opt Out Regelung
« am: 29.09.2022 14:28 »
Hallo zusammen,

Ich bin bei meinem jetzigen Arbeitgeber (kommunales Krankenhaus) seit 2020 angestellt. Zuerst mit 12 % für ausschließlich Bereitschaftsdienste. Seit dieses Jahr April bin ich in einer anderen Diensstelle 60 % und arbeite drei mal 7,9 Stunden pro Woche plus Bereitschaftsdienste (10,16 oder 24 Stunden) So komme ich im Monat auf ca. 135 Stunden (eigentlich ca. 80 %) Die Dienste werden ausgezahlt, ich kann sie nicht abfeiern. Hätte mir eine Opt Out Erklärung vorgelegt werden müssen ? Ich habe nämlich keine unterschrieben.

Danke schonmal im Vorraus

JesuisSVA

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Antw:Wöchentliche Arbeitszeit Opt Out Regelung
« Antwort #1 am: 29.09.2022 14:47 »
"Opt Out" aus was zu welchem Zweck mit welchem Inhalt und warum?

Adelheid

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Antw:Wöchentliche Arbeitszeit Opt Out Regelung
« Antwort #2 am: 29.09.2022 15:44 »
Wenn ich einen 100 % Vertrag hätte, würde ich regelmässig mehr als 48 Stunden in der Woche. Also 120 %. Ich habe Kollegen (100%), die mindestens einmal im Monat aufgrund von Bereitschaftsdiensten gute 62 Stunden pro Woche arbeiten. Da das Thema 24 Stunden Bereitschaftsdienst in unserer Abteilung gerade ein grosser Streitpunkt zu sein scheint, habe ich mal versucht via Google bei dem ganzen Thema mehr Durchblick zu bekommen. Komme aber nur zu dem Resultat, dass man mehr als 48 Stunden pro Woche regelmässig arbeiten darf, wenn der Arbeitnehmer eine unterschriebene Opt Out Erklärung vorlegt. Oder hat der Tvödk einen Paragraf, der das generell möglich macht ?

Ich wollte aufgrund meiner familiären Situation meine Arbeitszeit reduzieren von 60 auf 40 %. Aber wenn das mit dieser Opt Out Erklärung so wäre, müsste ich die Dienste ja theoretisch  gar nicht machen oder zumindest abfeiern können. Mein Vertrag lautet 60 %, nicht 80 %. Oder trifft das auf Teilzeitkräfte nicht zu ?



Kat

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Antw:Wöchentliche Arbeitszeit Opt Out Regelung
« Antwort #3 am: 29.09.2022 15:46 »
Ich habe sowas wie opt out noch nie gehört und kann mir sowas rechtswidriges auch beim besten Willen nicht vorstellen. Das Arbeitszeitgesetz ist nicht aus Jux und Dollerei entstanden.

JesuisSVA

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Antw:Wöchentliche Arbeitszeit Opt Out Regelung
« Antwort #4 am: 29.09.2022 15:47 »
Wenn ich einen 100 % Vertrag hätte, würde ich regelmässig mehr als 48 Stunden in der Woche. Also 120 %. Ich habe Kollegen (100%), die mindestens einmal im Monat aufgrund von Bereitschaftsdiensten gute 62 Stunden pro Woche arbeiten. Da das Thema 24 Stunden Bereitschaftsdienst in unserer Abteilung gerade ein grosser Streitpunkt zu sein scheint, habe ich mal versucht via Google bei dem ganzen Thema mehr Durchblick zu bekommen. Komme aber nur zu dem Resultat, dass man mehr als 48 Stunden pro Woche regelmässig arbeiten darf, wenn der Arbeitnehmer eine unterschriebene Opt Out Erklärung vorlegt. Oder hat der Tvödk einen Paragraf, der das generell möglich macht ?

Ich wollte aufgrund meiner familiären Situation meine Arbeitszeit reduzieren von 60 auf 40 %. Aber wenn das mit dieser Opt Out Erklärung so wäre, müsste ich die Dienste ja theoretisch  gar nicht machen oder zumindest abfeiern können. Mein Vertrag lautet 60 %, nicht 80 %. Oder trifft das auf Teilzeitkräfte nicht zu ?



Mir erschliesst sich weder das Problem noch Dein Begehr.


JesuisSVA

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Antw:Wöchentliche Arbeitszeit Opt Out Regelung
« Antwort #6 am: 29.09.2022 16:34 »
Derlei ist doch in § 45 BT-K/§ 7.1 TVÖD-K geregelt.

Adelheid

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Antw:Wöchentliche Arbeitszeit Opt Out Regelung
« Antwort #7 am: 29.09.2022 20:34 »
Danke,
Also wenn ich das Beamten Deutsch jetzt richtig interpretiere, dürfen die 48 Stunden pro Woche nicht überschritten werden, auch nicht durch Bereitschaftsdienste.
Bei Teilzeit, je nach Teilzeitanteil anteilig ?
24 Stunden Dienste sind aber sehr wohl zulässig, je nach Arbeitspensum, einfach ausgedrückt. Wer soll das denn beurteilen ? Bei uns sieht so ein Dienst reell so aus: Arbeitsbeginn 7:45 Uhr, kleine Frühstückspause gegen 10:30 Uhr, Pause 13:00 Bis 15:00 Uhr. Ausser in den Pausen ist das Arbeitspensum von 7:45 Uhr bis 22:00 100 Prozent. Zwischen 22:00 und 8:00 Uhr 50 bis 80 Prozent Auslastung.

Und von diesem Opt Out hat hier noch nie jemand was gehört ?

https://aerztestellen.aerzteblatt.de/de/redaktion/arbeitszeit-als-arzt-opt-out-regelung-ruhezeiten

JesuisSVA

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Antw:Wöchentliche Arbeitszeit Opt Out Regelung
« Antwort #8 am: 29.09.2022 21:13 »
Danke,
Also wenn ich das Beamten Deutsch jetzt richtig interpretiere, dürfen die 48 Stunden pro Woche nicht überschritten werden, auch nicht durch Bereitschaftsdienste.
Welches "Beamten Deutsch"? Zudem: nein!

Zitat
Bei Teilzeit, je nach Teilzeitanteil anteilig ?
Nein!

Zitat
24 Stunden Dienste sind aber sehr wohl zulässig, je nach Arbeitspensum, einfach ausgedrückt. Wer soll das denn beurteilen ? Bei uns sieht so ein Dienst reell so aus: Arbeitsbeginn 7:45 Uhr, kleine Frühstückspause gegen 10:30 Uhr, Pause 13:00 Bis 15:00 Uhr. Ausser in den Pausen ist das Arbeitspensum von 7:45 Uhr bis 22:00 100 Prozent. Zwischen 22:00 und 8:00 Uhr 50 bis 80 Prozent Auslastung.

Die Betriebsparteien.

Zitat
Und von diesem Opt Out hat hier noch nie jemand was gehört ?

https://aerztestellen.aerzteblatt.de/de/redaktion/arbeitszeit-als-arzt-opt-out-regelung-ruhezeiten

Du arbeitest doch nicht mehr als 8 Stunden werktäglich ohne Ausgleich. 135 Stunden im Monat sind erheblich weniger.

Adelheid

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Antw:Wöchentliche Arbeitszeit Opt Out Regelung
« Antwort #9 am: 29.09.2022 21:40 »
In meinem Vertrag stehen 60 Prozent. Macht 3x8 pro Woche, je 4 Wochen dann 24x4 = 96 Stunden. Die Bereitschaftsdienste kommen oben drauf mit etwa 40 Stunden pro Monat. Und nein ich kann sie nicht abfeiern. Das gibt der Personalschlüssel nicht her.

JesuisSVA

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Antw:Wöchentliche Arbeitszeit Opt Out Regelung
« Antwort #10 am: 29.09.2022 21:49 »
Es kommt für das ArbZG nicht darauf an, welcher Teilzeitanteil vereinbart ist. Eine werktägliche Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden erreichst Du weder mit 135 noch mit 136 Stunden pro Monat nicht im Ansatz, denn das wären 48 Stunden pro Woche und somit mehr als 200 Stunden pro Monat.

Adelheid

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Antw:Wöchentliche Arbeitszeit Opt Out Regelung
« Antwort #11 am: 29.09.2022 22:12 »
Achso, ok. Trotzdem etwas unlogisch: bei einem 24 oder 16 Stunden Dienst bin ich doch über 8 Stunden, auch wenn das nur Bereitschaft sein soll.

Danke Dir.

JesuisSVA

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Antw:Wöchentliche Arbeitszeit Opt Out Regelung
« Antwort #12 am: 30.09.2022 06:06 »
In der Norm geht es nicht um „an einem Werktag“, sondern um „werktäglich“, also gerechnet auf alle Werktage im Ausgleichszeitraum.

Adelheid

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Antw:Wöchentliche Arbeitszeit Opt Out Regelung
« Antwort #13 am: 30.09.2022 09:50 »
Nochmal nachgefragt. Wie interpretiere ich dann Paragraf 7.1 Absatz 7 ?

JesuisSVA

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Antw:Wöchentliche Arbeitszeit Opt Out Regelung
« Antwort #14 am: 30.09.2022 10:36 »
Dass tariflich ggfs. ein TZ-Faktor zur Anwendung kommt. Das hat aber nichts mit der gesetzlichen Regelung zu tun.