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Wöchentliche Arbeitszeit Opt Out Regelung

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Adelheid:
Hallo zusammen,

Ich bin bei meinem jetzigen Arbeitgeber (kommunales Krankenhaus) seit 2020 angestellt. Zuerst mit 12 % für ausschließlich Bereitschaftsdienste. Seit dieses Jahr April bin ich in einer anderen Diensstelle 60 % und arbeite drei mal 7,9 Stunden pro Woche plus Bereitschaftsdienste (10,16 oder 24 Stunden) So komme ich im Monat auf ca. 135 Stunden (eigentlich ca. 80 %) Die Dienste werden ausgezahlt, ich kann sie nicht abfeiern. Hätte mir eine Opt Out Erklärung vorgelegt werden müssen ? Ich habe nämlich keine unterschrieben.

Danke schonmal im Vorraus

JesuisSVA:
"Opt Out" aus was zu welchem Zweck mit welchem Inhalt und warum?

Adelheid:
Wenn ich einen 100 % Vertrag hätte, würde ich regelmässig mehr als 48 Stunden in der Woche. Also 120 %. Ich habe Kollegen (100%), die mindestens einmal im Monat aufgrund von Bereitschaftsdiensten gute 62 Stunden pro Woche arbeiten. Da das Thema 24 Stunden Bereitschaftsdienst in unserer Abteilung gerade ein grosser Streitpunkt zu sein scheint, habe ich mal versucht via Google bei dem ganzen Thema mehr Durchblick zu bekommen. Komme aber nur zu dem Resultat, dass man mehr als 48 Stunden pro Woche regelmässig arbeiten darf, wenn der Arbeitnehmer eine unterschriebene Opt Out Erklärung vorlegt. Oder hat der Tvödk einen Paragraf, der das generell möglich macht ?

Ich wollte aufgrund meiner familiären Situation meine Arbeitszeit reduzieren von 60 auf 40 %. Aber wenn das mit dieser Opt Out Erklärung so wäre, müsste ich die Dienste ja theoretisch  gar nicht machen oder zumindest abfeiern können. Mein Vertrag lautet 60 %, nicht 80 %. Oder trifft das auf Teilzeitkräfte nicht zu ?


Kat:
Ich habe sowas wie opt out noch nie gehört und kann mir sowas rechtswidriges auch beim besten Willen nicht vorstellen. Das Arbeitszeitgesetz ist nicht aus Jux und Dollerei entstanden.

JesuisSVA:

--- Zitat von: Adelheid am 29.09.2022 15:44 ---Wenn ich einen 100 % Vertrag hätte, würde ich regelmässig mehr als 48 Stunden in der Woche. Also 120 %. Ich habe Kollegen (100%), die mindestens einmal im Monat aufgrund von Bereitschaftsdiensten gute 62 Stunden pro Woche arbeiten. Da das Thema 24 Stunden Bereitschaftsdienst in unserer Abteilung gerade ein grosser Streitpunkt zu sein scheint, habe ich mal versucht via Google bei dem ganzen Thema mehr Durchblick zu bekommen. Komme aber nur zu dem Resultat, dass man mehr als 48 Stunden pro Woche regelmässig arbeiten darf, wenn der Arbeitnehmer eine unterschriebene Opt Out Erklärung vorlegt. Oder hat der Tvödk einen Paragraf, der das generell möglich macht ?

Ich wollte aufgrund meiner familiären Situation meine Arbeitszeit reduzieren von 60 auf 40 %. Aber wenn das mit dieser Opt Out Erklärung so wäre, müsste ich die Dienste ja theoretisch  gar nicht machen oder zumindest abfeiern können. Mein Vertrag lautet 60 %, nicht 80 %. Oder trifft das auf Teilzeitkräfte nicht zu ?




--- End quote ---
Mir erschliesst sich weder das Problem noch Dein Begehr.

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