Autor Thema: Beurteilungen Soldaten auf Zeit  (Read 4882 times)

BüroLurchNRW

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Beurteilungen Soldaten auf Zeit
« am: 21.10.2022 11:50 »
Hallo, ich brauche Schwarmwissen =)

Es geht um Beurteilungen für Soldaten auf Zeit.
Ich selbst bin kein Soldat, sondern frage für einen Bekannten, daher gebe ich den Sachverhalt so gut es geht wieder und bitte evtl. Fehler bei Fachbegriffen o.ä. zu entschuldigen.

Soldat Paul ist auf Zeit bei der Bundeswehr und möchte gerne Berufssoldat werden. Er hat in den letzten Jahren immer gute Beurteilungen erhalten (B / B+), nun hat er eine Beurteilung mit einem E bekommen und kann somit kein Berufssoldat werden.
Darf der Vorgesetzte das überhaupt machen? Er muss ja eine verdammt gute Begründung hierfür haben um das zu rechtfertigen (die liegt noch nicht vor, es war wohl nur die Vorab Bekanntgabe bislang).
Was kann Paul machen und wie am Besten vorgehen? Er ist nicht der Einzige mit solch einem "Sprung" nach unten.

Danke vorab!

SteffenV

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Antw:Beurteilungen Soldaten auf Zeit
« Antwort #1 am: 21.10.2022 13:45 »
Hallo,

1. Er kann in den letzten Jahren keine B/B+ Beurteilung bekommen haben, da es dieses System erst seit letztem Jahr gibt und er somit das erste Mal davon betroffen ist. Bisher gab es eine Wertung zwischen 1,0 (schlechteste) und 9,0 (beste).
2. Jeder Beurteilungszeitraum ist für sich zu betrachten. Es gibt kein Recht auf Fortschreibung der bisherigen Wertung.
3. Das Gesamturteil (hier E) vergibt der/die Stellung nehmende und nicht der/die beurteilende Vorgesetzte.
4. Bei der Auswahl zum Berufssoldaten zählt nicht nur die letzte BU. Diese ist zwar ein wichtiger Teil, aber eben nicht alles. Die Ableitung E -> damit kein BS mehr möglich, ist in der Absolutheit nicht richtig. Nicht unwesentlich ist auch, in welcher Verwendungsreihe er ist. Ich vermute mal, dass als IT-Spezialist die Chancen größer sind, als als Panzerfahrer (ohne Wertung)
5. Es bedarf keiner "verdammt guten" Begründung. Beurteilungen sind immer subjektiv, auch wenn man das versucht, so gut wie möglich zu vermeiden. Wenn er aber jetzt den Entwurf für ein E hat, dann muss der die Beurteilung selbst schon bekommen haben. Da wurde ihm auch die Beurteilung erörtert und anschließend eröffnet. Daran lässt sich jetzt nichts mehr ändern. (Es sei denn, die Eröffnung der BU ist weniger als 14 Tage her und er hat nicht auf die Möglichkeit zur Stellungnahme verzichtet.) Aus dieser Beurteilung fällt der/die Stellung nehmende Vorgesetzte das Gesamturteil, in diesem Fall E. Da die Beurteilung bereits eröffnet wurde, gibt es höchstens im Zuge der Erörterung und anschließenden Eröffnung der Stellungnahme, die Möglichkeit der Ableitung des Gesamturteils zu bemängeln.

HTH
Steffen

Asperatus

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Antw:Beurteilungen Soldaten auf Zeit
« Antwort #2 am: 21.10.2022 16:57 »
Ein häufiger Grund für ein Absinken der Beurteilungsnote ist eine Beförderung, denn damit verschiebt sich auch die Leistungserwartung nach oben, sodass eine gleichbleibende Leistung theoretisch zwangsläufig zu einer schlechteren Beurteilung führt.

xap

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Antw:Beurteilungen Soldaten auf Zeit
« Antwort #3 am: 21.10.2022 17:22 »
Viel wahrscheinlicher ist, dass man den Kollegen nicht als Berufssoldaten möchte. Dann wird die Note eben passend gemacht. Ist ja nun nicht so unüblich. Gibt es selbst im Tarifbereich bei der BA wenn es um das Thema Entfristung geht. Dort wird von diesem Instrument zuhauf Gebrauch gemacht, um nicht entfristen zu müssen. Dann lieber 100 neue Kollegen einstellen.

Fred1003

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Antw:Beurteilungen Soldaten auf Zeit
« Antwort #4 am: 22.10.2022 20:07 »
Sprünge nach unten sind keine Problem, da sich die Beurteilung ja immer auf die aktuelle Vergleichsgruppe bezieht.  Wer in einer Runde A ist kann inder nächsten auch ohne Problem bei E landen, rechtlich ist das in keinster Weise zu beanstanden, auch wenn es so extrem selten vor kommt.

xap

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Antw:Beurteilungen Soldaten auf Zeit
« Antwort #5 am: 22.10.2022 20:52 »
Für ihn ist es ja ganz offensichtlich doch ein Problem, denn er kann so nicht Berufssoldat werden. Ob es da eine Handhabe gegen das Verhalten des Beurteilenden gibt, ist eine andere Frage. Glaub auch nicht, dass man hier mit einer Konkurrentenklage weit kommt.

SteffenV

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Antw:Beurteilungen Soldaten auf Zeit
« Antwort #6 am: 23.10.2022 14:35 »
Woher weiß er denn, dass er kein BS werden kann?
Es hat noch keine Auswahlkonferenz zum BS mit dem neuen BU-System gegeben, zumindest nicht für die DG-Gruppe von Paul. Daher ist die Behauptung, dass er so kein BS werden könne, in dieser Absolutheit schlicht nicht richtig. Es ist lediglich eine Vermutung.

Hat sich Paul bereits früher zum BS beworben?

Komisch ist auch, dass Paul schon mehrere Beurteilungen bekommen haben soll, aber sich mit der Praxis der Eröffnung von Beurteilungen nicht auszukennen scheint. Insbesondere vor dem Hintergrund seines Wunsches BS zu werden, ist dies sehr nachlässig von Paul. Hat Paul denn an den Einzelbewertungen der Beurteilung etwas zu bemängeln? Hat er dies im Rahmen der Erörterung kundgetan? Falls ja, hat seine/sein Vorgesetzte/r im die Wertungen erläutert und die Schlussfassung mindestens einen Tag nach der Erörterung erstellt? Hat Paul von seinem Recht eine Stellungnahme zur Beurteilung abzugeben Gebrauch gemacht? Falls dies nicht geschehen ist, dann muss der/die Stellung nehmende Vorgesetzte davon ausgehen, dass Paul den Einschätzungen der Beurteilungen uneingeschränkt zustimmt. Sollte dann aus dieser Beurteilung in der Gesamtbetrachtung ein "E" logisch folgen, dann lässt sich da schlecht daran rütteln. Dies hätte früher geschehen müssen.

Konkurrentenklagen sind in der Gruppe der Soldaten/Soldatinnen bisher eher die Ausnahme, aber möglich, da der Zugang zum öffentlichen Amt auch für sie lediglich von Eignung, Leistung und Befähigung abhängen darf. Solch eine Klage ist jedoch nur sinnvoll im Sinne von erfolgversprechend, wenn Paul die Einschätzung haben sollte, dass jmd. mit schlechterer Eignung, Leistung und Befähigung der Vorzug gewährt wurde. Und in diese Einschätzung zählt nicht nur die Beurteilung, sondern auch Lehrgangszeugnisse, berufliche Qualifikationen, Studienabschlüsse, Sprachkenntnisse, körperliche Fitness, uvm.

BüroLurchNRW

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Antw:Beurteilungen Soldaten auf Zeit
« Antwort #7 am: 24.10.2022 14:14 »
Danke für die Antworten.
Wie gesagt, ich kann ja nur das weitergeben, was mir so gesagt wird.

Also die Beurteilung ist nicht eröffnet worden, sondern nur vorm Urlaub allen aus der Truppe vor versammelter Mannschaft als "Vorabentwurf" in die Hand gedrückt worden. Mehr nicht.
Eine Erklärung / Erläutertung gab es deshalb auch noch nicht, sonst wäre Paul ja schon viel schlauer.

Sofern es die B Benotung noch nicht gab in den Vorjahren, war es eben die entsprechend gute Ziffer, die einem B gleichgesetzt ist. Zudem gab es jedes Jahr Leistungsprämien und der Chef will Paul eigentlich sehr wohl als BS. Daher versteht er ja auch die Welt nicht mehr. Und die Leistung ist nicht von B auf E gerutscht. Würde ja bedeuten, dass man massiv nachgelassen hat. Auch eine Beförderung gab es nicht.

Gegen Beurteilungen als solche vorzugehen ist sicher egal in welchem Bereich der Behörden schwer, da man diese nicht direkt anfechten kann. Nur eben die ermessenfehlerfreie Vorgehensweise.
Hat denn hier jmd Erfahrung mit so etwas? Ich habe Paul geraten sich an den PR zu wenden (wenn das auch beim Bund so heißt) und über einen Verband beraten zu lassen.
Leider ist es wohl aufgrund des Alters so, dass Paul durch diese Beurteilung nahezu keine Chance mehr hätte auf BS, auch wenn nicht nur die aktuelle Beurteilung zählt.
Auffällig sei wohl auch, dass nicht nur Paul, sondern 4 weitere Personen von "gut+" auf ein "mangelhaft" gefallen sind und wiederum andere genau umgekehrt beurteilt worden sind plötzlich.

SteffenV

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Antw:Beurteilungen Soldaten auf Zeit
« Antwort #8 am: 25.10.2022 16:05 »
Also für mich ist immer noch nicht klar, ob es sich um den Entwurf der BU oder der Stellungnahme handelt.
Der Text lässt auf die BU schließen, allerdings gibt es "E" nur in der Stellungnahme. Sollte es sich um den Entwurf der BU handeln, dann hat Paul bei der Erörterung und anschließenden Eröffnung, die Gelegenheit sich das genau erläutern zu lassen, wie es zu den Einzelwertungen kam.
Die Beurteilungen von früher sind mit dem aktuellen System überhaupt nicht vergleichbar.
Früher gab es eine BU und der/die Stellung nehmende Vorgesetzte vergab eine Entwicklungsprognose.
Heute gibt es eine BU (ohne Prognose) und eine separat und unabhängig von der BU zu erstellende PEB (persönliche Entwicklungsbewertung).
Beide Dokumente werden von dem/der beurteilenden Vorgesetzten erstellt. Für beide gibt es eine Stellungnahme seitens des/der Stellung nehmenden Vorgesetzten.
Am besten liest Paul noch mal in der Vorschrift nach und falls dann immer noch Fragen offen sind, wendet er sich am Besten an seine/seinen Vorgesetzte/Vorgesetzten. Natürlich kann er sich auch an den PersRat wenden, nur wird der ihm wenig helfen können. Das direkte Gespräch zwischen den Beteiligten ist immer das am Erfolg versprechendste (meiner Erfahrung nach).
Hier im Forum können wir doch nur mutmaßen und dadurch das auch noch alles über einen Dritten erfolgt, wird es noch nebulöser.

Zelt

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Antw:Beurteilungen Soldaten auf Zeit
« Antwort #9 am: 26.10.2022 11:35 »
Ein "E" ist nicht mangelhaft!

E= Die Anforderungen werden von der Soldatin bzw. dem Soldaten in vollem Umfang erfüllt. Sie
bzw. er erbringt stets anforderungsgerechte Leistungen – eine gänzlich zufriedenstellende
Aufgabenerledigung.

Interessant wären auch die Rahmenbedingungen:

Nach Versetzung auf höherwertige Dienstposten, Beförderung oder aus sonstigen Gründen,
die zu einer Zugehörigkeit zu einer neuen Vergleichsgruppe führen, müssen sich die Beurteilten in der
neuen Vergleichsgruppe bewähren und sich regelmäßig mit auf entsprechenden Dienstposten
erfahreneren Soldatinnen oder Soldaten vergleichen lassen. Ein Anspruch auf Fortschreibung der
Wertungen aus früheren Beurteilungen vor dem Hintergrund eines unveränderten Eignungs-,
Befähigungs- und Leistungsbildes besteht nicht.
« Last Edit: 26.10.2022 11:46 von Zelt »

BüroLurchNRW

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Antw:Beurteilungen Soldaten auf Zeit
« Antwort #10 am: 26.10.2022 13:07 »
Es gab nur den Entwurf, noch keine Erörterung dazu.
Ich bin anhand der Infos hier auch etwas verwirrt.
Wenn E doch eigentlich recht gut ist, was ist denn dann ein B  :o  Da muss man ja schon herausragend super sein oder :D
Ich werde das mal alles so weiterleiten und bin gespannt was da nun bei raus kommt.


Danke euch =)

Zelt

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Antw:Beurteilungen Soldaten auf Zeit
« Antwort #11 am: 26.10.2022 14:13 »
A: Die Soldatin bzw. der Soldat übertrifft die Anforderungen dauerhaft in außergewöhnlichem
Umfang. Schwächen in der Aufgabenerfüllung sind nicht erkennbar. Sie bzw. er gehört zur
Spitzengruppe der Angehörigen ihrer bzw. seiner Vergleichsgruppe.

B: Die Soldatin bzw. der Soldat übertrifft regelmäßig die Anforderungen in erheblichem Umfang. Ihre
bzw. seine Leistungen bzw. Fähigkeiten ragten während des gesamten Beurteilungszeitraums
deutlich heraus.

C: Die Soldatin bzw. der Soldat übertrifft die üblicherweise zu stellenden Anforderungen
überwiegend.

D: Die Anforderungen werden von der Soldatin bzw. dem Soldaten in vollem Umfang erfüllt und
teilweise übertroffen. Sie bzw. er erbringt mindestens anforderungsgerechte Leistungen und
teilweise darüber hinaus.

E: Die Anforderungen werden von der Soldatin bzw. dem Soldaten in vollem Umfang erfüllt. Sie
bzw. er erbringt stets anforderungsgerechte Leistungen – eine gänzlich zufriedenstellende
Aufgabenerledigung.

F: Die Anforderungen werden von der Soldatin bzw. dem Soldaten zumeist erfüllt. Es bestehen
teilweise noch Defizite in der Aufgabenerfüllung. Das Potenzial und die Bereitschaft, die
Leistungsschwäche zu beheben, sind vorhanden.

G: Die Soldatin bzw. der Soldat erfüllt die zu stellenden Mindestanforderungen nicht. Sie bzw. er
wird den zu erledigenden Aufgaben nicht gerecht.