Woher weiß er denn, dass er kein BS werden kann?
Es hat noch keine Auswahlkonferenz zum BS mit dem neuen BU-System gegeben, zumindest nicht für die DG-Gruppe von Paul. Daher ist die Behauptung, dass er so kein BS werden könne, in dieser Absolutheit schlicht nicht richtig. Es ist lediglich eine Vermutung.
Hat sich Paul bereits früher zum BS beworben?
Komisch ist auch, dass Paul schon mehrere Beurteilungen bekommen haben soll, aber sich mit der Praxis der Eröffnung von Beurteilungen nicht auszukennen scheint. Insbesondere vor dem Hintergrund seines Wunsches BS zu werden, ist dies sehr nachlässig von Paul. Hat Paul denn an den Einzelbewertungen der Beurteilung etwas zu bemängeln? Hat er dies im Rahmen der Erörterung kundgetan? Falls ja, hat seine/sein Vorgesetzte/r im die Wertungen erläutert und die Schlussfassung mindestens einen Tag nach der Erörterung erstellt? Hat Paul von seinem Recht eine Stellungnahme zur Beurteilung abzugeben Gebrauch gemacht? Falls dies nicht geschehen ist, dann muss der/die Stellung nehmende Vorgesetzte davon ausgehen, dass Paul den Einschätzungen der Beurteilungen uneingeschränkt zustimmt. Sollte dann aus dieser Beurteilung in der Gesamtbetrachtung ein "E" logisch folgen, dann lässt sich da schlecht daran rütteln. Dies hätte früher geschehen müssen.
Konkurrentenklagen sind in der Gruppe der Soldaten/Soldatinnen bisher eher die Ausnahme, aber möglich, da der Zugang zum öffentlichen Amt auch für sie lediglich von Eignung, Leistung und Befähigung abhängen darf. Solch eine Klage ist jedoch nur sinnvoll im Sinne von erfolgversprechend, wenn Paul die Einschätzung haben sollte, dass jmd. mit schlechterer Eignung, Leistung und Befähigung der Vorzug gewährt wurde. Und in diese Einschätzung zählt nicht nur die Beurteilung, sondern auch Lehrgangszeugnisse, berufliche Qualifikationen, Studienabschlüsse, Sprachkenntnisse, körperliche Fitness, uvm.