Autor Thema: [Allg] Verbeamtung und das Alter  (Read 3587 times)

Kido2911

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[Allg] Verbeamtung und das Alter
« am: 29.09.2022 16:53 »
Hallo,
die Altersgrenzen sind nach den Ländern für die Verbeamtung unterschiedlich.
Auch wenn man darüber liegt, kann man ja Zeiten anrechnen lassen. Hat man eine Möglichkeit auch wenn man darüber liegt trotzdem verbeamtet zu werden? Liegt es dann daran, ob man schon auf einem Dienstposten sitzt oder man fachliche Voraussetzungen hat oder entscheidet dann das Ministerium mit?

Vielen Dank schon einmal.
« Last Edit: 30.09.2022 02:34 von Admin2 »

totoughtotame

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Antw:[Allg] Verbeamtung und das Alter
« Antwort #1 am: 04.11.2022 11:24 »
Meines Wissens und nach der Erfahrung aus meinem Bundesland (HB) ist die Altersgrenze erst einmal fix und es gibt nur wenige Ausnahmefälle, die diese Grenze aushebeln kann. Das sind bspw. Wahlbeamte. Anrechenbare Zeiten helfen da jedenfalls nicht. Im Übrigen sind diese späten Verbeamtungen in aller Regel für den Betroffenen auch unwirtschaftlich

Drehleiterkutscher

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Antw:[Allg] Verbeamtung und das Alter
« Antwort #2 am: 04.11.2022 12:30 »
...Im Übrigen sind diese späten Verbeamtungen in aller Regel für den Betroffenen auch unwirtschaftlich

Hallo,

dazu mal eine Frage, bzw. Überlegung meinerseits... zumindest in den Besoldungsgruppen bis A9 bin ich bezüglich Pension nicht so sicher (Überlegung für BaWü).

Hier bekommt man ja die Mindestpension, die irgendwo bei 1800 - 1900 Euro liegt. Ich wurde mit 32 Beamter, was ich in der Rentenversicherung bis dahin angesammelt habe liegt bei etwa 500 Euro. Beides zusammen liegt unterhalb dessen, was an maximaler Pension möglich ist.

Wird man nun bspw. mit 42 Beamter, dann erhält man ja genauso die Mindestpension - der Betrag der gesetzlichen Rentenversicherung dürfte aber höher ausfallen und man dürfte etwa das Maximum der Pension erhalten. Oder liege ich hier falsch?

Archivsekretärin

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Antw:[Allg] Verbeamtung und das Alter
« Antwort #3 am: 04.11.2022 12:39 »
...Im Übrigen sind diese späten Verbeamtungen in aller Regel für den Betroffenen auch unwirtschaftlich

Hallo,

dazu mal eine Frage, bzw. Überlegung meinerseits... zumindest in den Besoldungsgruppen bis A9 bin ich bezüglich Pension nicht so sicher (Überlegung für BaWü).

Hier bekommt man ja die Mindestpension, die irgendwo bei 1800 - 1900 Euro liegt. Ich wurde mit 32 Beamter, was ich in der Rentenversicherung bis dahin angesammelt habe liegt bei etwa 500 Euro. Beides zusammen liegt unterhalb dessen, was an maximaler Pension möglich ist.

Wird man nun bspw. mit 42 Beamter, dann erhält man ja genauso die Mindestpension - der Betrag der gesetzlichen Rentenversicherung dürfte aber höher ausfallen und man dürfte etwa das Maximum der Pension erhalten. Oder liege ich hier falsch?


https://lbv.landbw.de/-/anrechnung-einer-rente

Drehleiterkutscher

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Antw:[Allg] Verbeamtung und das Alter
« Antwort #4 am: 04.11.2022 12:45 »
...Im Übrigen sind diese späten Verbeamtungen in aller Regel für den Betroffenen auch unwirtschaftlich

Hallo,

dazu mal eine Frage, bzw. Überlegung meinerseits... zumindest in den Besoldungsgruppen bis A9 bin ich bezüglich Pension nicht so sicher (Überlegung für BaWü).

Hier bekommt man ja die Mindestpension, die irgendwo bei 1800 - 1900 Euro liegt. Ich wurde mit 32 Beamter, was ich in der Rentenversicherung bis dahin angesammelt habe liegt bei etwa 500 Euro. Beides zusammen liegt unterhalb dessen, was an maximaler Pension möglich ist.

Wird man nun bspw. mit 42 Beamter, dann erhält man ja genauso die Mindestpension - der Betrag der gesetzlichen Rentenversicherung dürfte aber höher ausfallen und man dürfte etwa das Maximum der Pension erhalten. Oder liege ich hier falsch?


https://lbv.landbw.de/-/anrechnung-einer-rente

Was soll mir das jetzt sagen?

Es bestätigt meine Annahmen: mit 32 Beamter: ca, 2400 Euro Pension plus Rente (Maximum etwa 2500 verheiratet) - mit 42 Beamter 2500 Euro Pension plus Rente (höherer Betrag abzüglich Kürzung der Pension, damit der Maximalsatz nicht überschritten wird).

Dennoch ist es von Vorteil, später verbeamtet worden zu sein...

Rumo1895

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Antw:[Allg] Verbeamtung und das Alter
« Antwort #5 am: 04.11.2022 12:57 »
Naja es hängt davon ab wieviel anrechnungsfähige Dienstzeit verbleibt, wie viele Soll- und Kann-Zeiten bei der Verbeamtung angerechnet werden und natürlich was an Rente aus dem Angestelltenverhältnis mit in die Gesamtrechnung einfließt.

Archivsekretärin

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Antw:[Allg] Verbeamtung und das Alter
« Antwort #6 am: 04.11.2022 13:08 »



[/quote]

Was soll mir das jetzt sagen?

E
[/quote]

Warum denn gleich so zickig, meine Güte? 

Drehleiterkutscher

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Antw:[Allg] Verbeamtung und das Alter
« Antwort #7 am: 04.11.2022 13:39 »


Warum denn gleich so zickig, meine Güte?

...kam falsch rüber, sorry.

Drehleiterkutscher

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Antw:[Allg] Verbeamtung und das Alter
« Antwort #8 am: 04.11.2022 13:49 »
Naja es hängt davon ab wieviel anrechnungsfähige Dienstzeit verbleibt, wie viele Soll- und Kann-Zeiten bei der Verbeamtung angerechnet werden und natürlich was an Rente aus dem Angestelltenverhältnis mit in die Gesamtrechnung einfließt.

Okay, folgende Rechnung für A8 verheiratet:

Beispielrechnung, beide Annahmen, dass die Pensionsanwartschaft unter der Mindestpension liegt:

- Verbeamtung mit 36, erhält Pension von 1966 Euro plus eine gesetzliche Rente von 500 Euro - macht zusammen 2466 Euro

- Verbeamtung mit 42, erhält Mindestpension von 1889 Euro und eine gesetzliche Rente von 800 Euro - mach zusammen 2689 Euro, wird gekürzt auf den maximal erreichbaren Betrag von 2585 Euro (71,75%)

Da steht doch der später verbeamtete besser da, oder?

Zugegeben, im Feuerwehrbereich sieht es noch etwas krasser aus - da hier nochmal 7 Jahre fehlen durch den Ruhestandsbeginn mit 60 (dadurch kam ich überhaupt auf die Überlegung)

Seitens des KVBW findet hier leider keine Beratung statt.

Archivsekretärin

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Antw:[Allg] Verbeamtung und das Alter
« Antwort #9 am: 04.11.2022 14:09 »
Finanziell steht er laut Rechnung besser da. Aber ich würde mich trotzdem darüber ärgern, dass von mir erarbeitetes Geld gekürzt wird als wenn ich weniger bekomme.
In beiden Fällen würde mich selbst interessieren, ob auch gekürzt wird, wenn man als Pensionär einem Minijob nachgehen möchte.

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Antw:[Allg] Verbeamtung und das Alter
« Antwort #10 am: 04.11.2022 14:17 »
Zugegeben, im Feuerwehrbereich sieht es noch etwas krasser aus - da hier nochmal 7 Jahre fehlen durch den Ruhestandsbeginn mit 60 (dadurch kam ich überhaupt auf die Überlegung)

Da kann es aber auch zu Problemen kommen. Mindestpension ab 60, ergänzende Rente erst ab 67. Könnte die 7 Jahre dann etwas knapp werden.

Drehleiterkutscher

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Antw:[Allg] Verbeamtung und das Alter
« Antwort #11 am: 04.11.2022 14:29 »
Zugegeben, im Feuerwehrbereich sieht es noch etwas krasser aus - da hier nochmal 7 Jahre fehlen durch den Ruhestandsbeginn mit 60 (dadurch kam ich überhaupt auf die Überlegung)

Da kann es aber auch zu Problemen kommen. Mindestpension ab 60, ergänzende Rente erst ab 67. Könnte die 7 Jahre dann etwas knapp werden.

...das ist einer der Punkte, den wir seit Jahren zu klären versuchen. Seitens des KVBW gab es bislang nur eine vage mündliche Aussage, dass es in dieser Zeit wohl eine Ausgleichszahlung gibt. Hätte ich aber gerne schriftlich.

Mein erster Pensionsbescheid wies damals eine Pension von ca. 1400 Euro aus - der Bescheid enthielt damals noch keine Hinweise auf die Mindestpension. Dazu wären damals 430 Euro gesetzliche Rente gekommen, also etwas über 1800 zusammen, mein Rentenbescheid prognostizierte 1750 Euro Rente - wo war also die tolle Beamtenpension? Damals fiel ich aus allen Wolken. Mittlerweile wird auch die Mindestpension von 1889 Euro ausgewiesen.

Es gibt also schon einige Punkte zu beachten, aber ich meine bezüglich der Pension braucht man keine Verschlechterung zu fürchten