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Andere Tätigkeiten als in der Tätigkeitsbeschreibung

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Klaus80:
Guten Abend,

Ich habe eine Frage.
Ich bin seit 7 Jahren eigtl als Mitarbeiter des Vorzimmers in einem IT Fachbereich tätig.

Allerdings mache ich seit 6 Jahren 80% IT-Tätigkeiten, die nicht in meiner Tätigkeitsbeschreibung stehen. Diese Tätigkeiten mache ich eigenverantwortlich. Es ist durch den FB Leiter abgesegnet, nicht durch die Dienstestelle.

Nun möchte ich gern eine höhere Entgeltgruppe, der FB Leiter steht hinter mir. Ich habe um Überprüfung meiner Entgeltgruppe und Tätigkeitsbeschreibung gebeten. Der Arbeitsplatz hat sich ebenfalls durch Technik und neue IT Programme verändert.

Könnt Ihr mir bitte eine Tipps geben was ich noch machen könnte? Tätigkeitsbeschreibung aufsetzen?

Gruß

Klaus

Benson77:
Ich berichte von Erfahrungen eines Kollegen.
- eingestellt als Assistenz im Bereich Tablets an Schulen.
- Seine Tätigkeiten innerhalb des Fachbereichs sind gewachsen. Diese führte er 3 Jahre aus
- im 4. Jahr Überprüfung der EG, Dienstestelle sagte nein
- FB Leitung machte Druck, Personalrat mit hinzugezogen
- FB Leitung Gespräch mit Abteilungsleitung
- Tätigkeiten wurden schriftlich festgehalten.
- Nach 4 Monaten ist der Kollege von EG 06 auf EG 08 gerutscht.

Dein FB Leiter muss hinter Dir stehen. Tut er dass? Würde er für Dich die neuen Tätigkeiten beantragen? Da Du diese Tätigkeiten ausführst ohne dass sie offiziell übertragen wurden,  wird es wahrscheinlich Tumult geben. Wer macht ansonsten die Tätigkeiten, wenn Du sie nicht machst?

Klaus80:
Danke.

Wenn ich die Tätigkeiten nicht machen, würden es die A13 bis A14 Kollegen machen, obwohl die voll wären.

So wie es mitbekommen habe, hat mein FB Leiter einige Tätigkeiten beantragt. Aber ich teilte ihm mit, dass mein Tätigkeitsbereich gewachsen ist.

WasDennNun:

--- Zitat von: Klaus80 am 29.09.2022 19:43 ---Könnt Ihr mir bitte eine Tipps geben was ich noch machen könnte? Tätigkeitsbeschreibung aufsetzen?

--- End quote ---
Entweder dein Vorgesetzter sorgt dafür, dass die Tätigkeiten die du ausübst dir als Tätigkeiten übertragen werden.
Oder aber du musst selbst dafür sorgen, dass die Personalstelle dir bestätigt, dass die von dir zusammengeschriebene Auflistung deiner ausgeübten Tätigkeiten auch die von dir auszuübenden Tätigkeiten sind.
Falls beides nicht gemacht wird, dann muss du halt einfach das machen was dir als auszuübenden Tätigkeiten dereinst überragen wurde.
Und darfst kein Mitleid mit den A13/14 Kollegen haben, sollen die halt ne Überlastungsanzeige schreiben.

Klaus80:

--- Zitat von: WasDennNun am 30.09.2022 09:19 ---
--- Zitat von: Klaus80 am 29.09.2022 19:43 ---Könnt Ihr mir bitte eine Tipps geben was ich noch machen könnte? Tätigkeitsbeschreibung aufsetzen?

--- End quote ---
Entweder dein Vorgesetzter sorgt dafür, dass die Tätigkeiten die du ausübst dir als Tätigkeiten übertragen werden.
Oder aber du musst selbst dafür sorgen, dass die Personalstelle dir bestätigt, dass die von dir zusammengeschriebene Auflistung deiner ausgeübten Tätigkeiten auch die von dir auszuübenden Tätigkeiten sind.
Falls beides nicht gemacht wird, dann muss du halt einfach das machen was dir als auszuübenden Tätigkeiten dereinst überragen wurde.
Und darfst kein Mitleid mit den A13/14 Kollegen haben, sollen die halt ne Überlastungsanzeige schreiben.

--- End quote ---

Vielen Dank,

Dass hilft mir weiter. Ich werde dies mit meinem Fb Leitung besprechen. Du hast wirklich Recht, dass mit dem Mitleid passt wirklich.

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