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Verbeamtung und das Alter

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Kido2911:
Hallo,
die Altersgrenzen sind nach den Ländern für die Verbeamtung unterschiedlich.
Auch wenn man darüber liegt, kann man ja Zeiten anrechnen lassen. Hat man eine Möglichkeit auch wenn man darüber liegt trotzdem verbeamtet zu werden? Liegt es dann daran, ob man schon auf einem Dienstposten sitzt oder man fachliche Voraussetzungen hat oder entscheidet dann das Ministerium mit?

Vielen Dank schon einmal.

Sahari:
Ich lese hier mal mit.

McOldie:
In Hamburg gibt es z.B. einen Nachteilsausgleich in § 9 der Laufbahnverordnung. Näheres ist dort nachzulesen
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=166472954728655406&sessionID=21031667232123434939&chosenIndex=Dummy_nv_68&templateID=document&source=context&source=context&highlighting=off&xid=3917789,10
Ob es in den anderen Bundesländern auch so etwas gibt, kann ich nicht sagen

bettelmusikant:
Je nach Bundesland kann ggf. die Altersgrenze überschritten werden bzw. gibt es eine absolute Grenze, die dann auch nicht mehr überschritten werden kann. Um welches Bundesland geht es denn?

Kido2911:

--- Zitat von: bettelmusikant am 04.10.2022 09:44 ---Je nach Bundesland kann ggf. die Altersgrenze überschritten werden bzw. gibt es eine absolute Grenze, die dann auch nicht mehr überschritten werden kann. Um welches Bundesland geht es denn?

--- End quote ---

NRW mit 42 Jahren.

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