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Verbeamtung und das Alter

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bettelmusikant:
Dann schau mal in den sehr umfangreichen § 14 des Landesbeamtengesetz NRW:
Die Höchstaltersgrenze wird auf das noch nicht vollendete 42. Lebensjahr festgesetzt (42. Geburtstag), wobei Ausnahmen in bestimmten Betreuungs- oder Dienstpflichtsituationen vorliegen. Die Altersgrenzen werden dann um drei bis maximal sechs Jahre erhöht und für schwerbehinderte Menschen besteht eine besondere Altersgrenze. Die Abs. 7–12 enthalten weitere Ausnahmetatbestände, wenn ein erhebliches dienstliches Interesse gegeben ist und es werden die Zuständigkeiten für die Ausnahmen geregelt.

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