Autor Thema: Kündigung während der Probezeit  (Read 1981 times)

Mantuvo

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Kündigung während der Probezeit
« am: 30.09.2022 11:09 »
Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

ich befinde mich noch bis zum 31.12.2022 in der Probezeit.
Nun habe ich vor den Arbeitgeber zu wechseln und bei dem neuen AG zum 01.01.2023 anzufangen.

Ich möchte meinen alten (derzeit noch aktuellen) Arbeitgeber aber nicht erst Anfang Dezember mit meiner Kündigung überraschen (Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsende), sondern bereits jetzt schon für Klarheit sorgen: Jetzt die Kündigung vorlegen, jedoch zum 31.12.2022 kündigen.

Nun meine Frage:
Kann mir mein Arbeitgeber dann vorher auch schon kündigen - also in dem Fall per 31.10.2022 bzw. 30.11.2022? Hintergedanke könnte sein, dass er mir somit kein Weihnachtsgeld mehr zahlen müsste und sich die Gehaltskosten spart.
Könnte mir mein guter Wille, dass ich meinem Arbeitgeber die Möglichkeit gebe, vorzeitig sich um Ersatz zu kümmern, im schlimmsten Fall auf die eigenen Füße fallen und zu meinem Nachteil ausfallen?
Sprich das ich dann 1 oder 2 Monate ohne Job dastehe?

Ich hoffe meine Gedanken sind soweit verständlich formuliert.

Dank schon einmal für eure fachkundigen Antworten.

Viele Grüße

Tagelöhner

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Antw:Kündigung während der Probezeit
« Antwort #1 am: 30.09.2022 11:20 »
Ich denke Du hast die richtigen Gedanken bereits selber entwickelt und Dir deine Frage daher schon selber beantwortet. Ich sehe überhaupt keinen Vorteil in der vorzeitigen Kündigung, im allerbesten Fall könnte man es dir noch positiv auslegen und es spiegelt sich mit Glück im Arbeitszeugnis wieder. Davon würde ich allerdings keinesfalls ausgehen und daher innerhalb der geltenden Kündigungsfristen kündigen um jegliche Benachteiligung zu umgehen.

Rumo1895

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Antw:Kündigung während der Probezeit
« Antwort #2 am: 30.09.2022 11:51 »
Du musst den 14-Tage Zeitraum ja nicht ausreizen - solange du am 1.12 beschäftigt bist dürfte das Weihnachtsgeld ja gesichert sein.

Mantuvo

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Antw:Kündigung während der Probezeit
« Antwort #3 am: 07.10.2022 13:35 »
Ich habe noch eine Frage, welche an das Thema angelehnt ist:

Ich war bei dem Arbeitgeber, zu welchem ich jetzt wechseln werde, bereits in der Vergangenheit angestellt (TVÖD).

a)
Ich verstehe den Tarifvertrag so, dass sich meine Kündigungsfrist (beim neuen Arbeitgeber) nach der Summe meiner alten Beschäftigungszeit bei diesem Arbeitgeber und der in Zukunft erfolgenden Beschäftigungszeit bei diesem Arbeitgeber berechnet?

Beispiel:
- Arbeitgeber 1: 8 Jahre Beschäftigungszeit (TVÖD)
- Arbeitgeber 2: 1 Jahr Beschäftigungszeit (TVÖD) --> findet aus meiner Sicht keine Berücksichtigung, da zwar TVÖD, aber anderer Arbeitgeber
- erneut Arbeitgeber 1: z.B. dann zukünftig 2 Jahre, danach (rein theoretisch) erneute Kündigung durch mich. (TVÖD)
--> Kündigungsfrist auf Basis von 8+2=10 Jahre (unterbrochene) Beschäftigungszeit?

b)
Eine Probezeit wird nicht vorhanden sein, dies ist im Arbeitsvertrag geregelt (da ich den AG kenne und er mich). Es handelt sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Beträgt in den ersten 6 Monaten die Kündigungsfrist trotzdem nur 2 Monate zum Monatsende? Also unabhängig davon ob eine Probezeit vereinbart wurde bzw. bei dem Arbeitgeber bereits in der Vergangenheit ein Arbeitsverhältnis bestand?
So sehe ich es zumindest.
Oder greift bereits ab Tag 1 die Kündigungsfrist aus Punkt a)?



Danke für eure Antworten :-)

JesuisSVA

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Antw:Kündigung während der Probezeit
« Antwort #4 am: 07.10.2022 14:57 »
Ja, für die Kündigungsfrist zählt die Beschäftigungszeit beim selben Arbeitgeber.

In den ersten sechs Monaten des Arbitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss, § 34 Abs. 1 Satz 1 TVÖD. Erst danach besteht ein Bezug zur o.g. Beschäftigungszeit beim selben Arbeitgeber, § 34 Abs. 1 Satz 2 TVÖD.