Ich habe noch eine Frage, welche an das Thema angelehnt ist:
Ich war bei dem Arbeitgeber, zu welchem ich jetzt wechseln werde, bereits in der Vergangenheit angestellt (TVÖD).
a)
Ich verstehe den Tarifvertrag so, dass sich meine Kündigungsfrist (beim neuen Arbeitgeber) nach der Summe meiner alten Beschäftigungszeit bei diesem Arbeitgeber und der in Zukunft erfolgenden Beschäftigungszeit bei diesem Arbeitgeber berechnet?
Beispiel:
- Arbeitgeber 1: 8 Jahre Beschäftigungszeit (TVÖD)
- Arbeitgeber 2: 1 Jahr Beschäftigungszeit (TVÖD) --> findet aus meiner Sicht keine Berücksichtigung, da zwar TVÖD, aber anderer Arbeitgeber
- erneut Arbeitgeber 1: z.B. dann zukünftig 2 Jahre, danach (rein theoretisch) erneute Kündigung durch mich. (TVÖD)
--> Kündigungsfrist auf Basis von 8+2=10 Jahre (unterbrochene) Beschäftigungszeit?
b)
Eine Probezeit wird nicht vorhanden sein, dies ist im Arbeitsvertrag geregelt (da ich den AG kenne und er mich). Es handelt sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Beträgt in den ersten 6 Monaten die Kündigungsfrist trotzdem nur 2 Monate zum Monatsende? Also unabhängig davon ob eine Probezeit vereinbart wurde bzw. bei dem Arbeitgeber bereits in der Vergangenheit ein Arbeitsverhältnis bestand?
So sehe ich es zumindest.
Oder greift bereits ab Tag 1 die Kündigungsfrist aus Punkt a)?
Danke für eure Antworten :-)