Dann ganz einfach notieren, was man (und wie) am Arbeitsplatz ausübt und sodann von der zuständigen Personalstelle bestätigen lassen, dass das auch die auszuübende Tätigkeit ist.
Wenn sie das dann nicht sein sollte, werden die schon mitteilen müssen, was es denn sonst ist... Der Arbeitgeber konkretisiert mit seinen Weisungen die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers.
Wenn das erledigt ist, kann man sich auch gleich seine Rechtsmeinung zur zutreffenden Entgeltgruppe bilden.
Bekanntermaßen liegen ja die Arbeitgeber oft genug mit ihrer Meinung zur Eingruppierung falsch. Dies kann man anwaltlich prüfen lassen und ggf. durch Feststellungsklage dann einem Richter überlassen.