Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Stufenfestsetzung als Beamter nach der Bundeswehrzeit
Jack Reacher:
Guten Morgen, danke für die Hinweise. Überraschenderweise wurde der Fehler nach meinen Anmerkungen wohl erkannt und jetzt soll mir die richtige Stufe anerkannt werden.
monitorabaft:
Ich habe auch das gleiche Problem :-[ moto x3m
Asperatus:
--- Zitat von: monitorabaft am 03.11.2022 09:39 ---Ich habe auch das gleiche Problem :-[ moto x3m
--- End quote ---
Dann bist du ja mit den oben genannten Argumenten gut gerüstet. :)
Listenreich:
Aber wie sieht es als ehemaliger Soldat als Beamter für das Land Berlin aus?
Im § 28 BBesG in der Überleitfassung Berlin ist dies leider nicht konkret geregelt und lässt meines Erachtens sehr großen Ermessensspielraum zu.
In Abs. 1 Nr. 1 heißt es hie für Zeiten die anerkannt werden: "Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit, die nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Laufbahn sind, im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29) oder im Dienst von öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihren Verbänden,"
Nun stellt sich die Frage, was man als gleichwertig erachten kann?
Asperatus:
Nicht gleichwertig wären die Zeiten, in der man einem Dienstgrad mit einer Besoldungsgruppe hatte, die niedriger ist als das Eingangsamt der Laufbahn ist, in das man eingestellt wird. Also eine schlechtere Regelung.
Hier wäre aber das Forum Beamte der Länder richtig.
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