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[NW] Familienzuschlag - beide Elternteile Beamte

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shimanu:
Hallo,
wir sind beide Elternteile verbeamtet und erwarten Nachwuchs.
Uns stellt sich die Frage, wie es sich mit dem Familienzuschlag Stufe 1 und Stufe 2 verhält.
Meine Frau wird die ersten 8 Wochen nach Geburt Mutterschaftsgeld erhalten, anschließend Elterngeld.
Ich werde die ersten beiden Lebensmonate Elterngeld/Elternzeit nehmen und anschließend Vollzeit arbeiten.

Folgende Fragen habe ich:

1) Während meiner Elternzeit erhalte ich keine Besoldung. Erhält meine Frau den Familienzuschlag 1 in dieser Zeit in voller Höhe (im Rahmen des Bezuges von Mutterschaftsgeld)? Oder wird der Familienzuschlag 1 auf meine Frau und mich weiterhin zu 50 % aufgeteilt (sodass ich Elterngeld + halben Familienzuschlag 1 weiter erhalte)?

2) Familienzuschlag 2 erhält m. W. der Elternteil, welcher Kindergeld bezieht. Ist es möglich, dass meine Frau im Zeitraum des Mutterschaftsgeldes den Familienzuschlag 2 erhält, indem sie als Kindergeldbezieher gemeldet wird? Ist die Zahlung von Familienzuschlägen überhaupt im Rahmen des Mutterschaftsgeldes möglich?

3) Wie verhält es sich, wenn ich wieder arbeiten gehe (und meine Frau in Elternzeit geht - 3. Lebensmonat)
Meine Frau ist dann (wie ich unter 1) ohne Bezüge. Kann sie dann als Kindergeldbezieher weiterhin den Familienzuschlag 2 erhalten? Oder ist es zwingend erforderlich, dass wir die Kindergeldberechtigung auf mich ändern, damit wir überhaupt den Familienzuschlag 2 erhalten?
Wird dann der Familienzuschlag 1 und 2 mir in voller Höhe gezahlt?

Ich bedanke mich für eure Hilfe.

BüroLurchNRW:
Seit wann ist Elternzeit ohne Knete  :o

photosynthese:

--- Zitat von: shimanu am 04.10.2022 12:10 ---Hallo,
wir sind beide Elternteile verbeamtet und erwarten Nachwuchs.
Uns stellt sich die Frage, wie es sich mit dem Familienzuschlag Stufe 1 und Stufe 2 verhält.
Meine Frau wird die ersten 8 Wochen nach Geburt Mutterschaftsgeld erhalten, anschließend Elterngeld.
Ich werde die ersten beiden Lebensmonate Elterngeld/Elternzeit nehmen und anschließend Vollzeit arbeiten.

Folgende Fragen habe ich:

1) Während meiner Elternzeit erhalte ich keine Besoldung. Erhält meine Frau den Familienzuschlag 1 in dieser Zeit in voller Höhe (im Rahmen des Bezuges von Mutterschaftsgeld)? Oder wird der Familienzuschlag 1 auf meine Frau und mich weiterhin zu 50 % aufgeteilt (sodass ich Elterngeld + halben Familienzuschlag 1 weiter erhalte)?

2) Familienzuschlag 2 erhält m. W. der Elternteil, welcher Kindergeld bezieht. Ist es möglich, dass meine Frau im Zeitraum des Mutterschaftsgeldes den Familienzuschlag 2 erhält, indem sie als Kindergeldbezieher gemeldet wird? Ist die Zahlung von Familienzuschlägen überhaupt im Rahmen des Mutterschaftsgeldes möglich?

3) Wie verhält es sich, wenn ich wieder arbeiten gehe (und meine Frau in Elternzeit geht - 3. Lebensmonat)
Meine Frau ist dann (wie ich unter 1) ohne Bezüge. Kann sie dann als Kindergeldbezieher weiterhin den Familienzuschlag 2 erhalten? Oder ist es zwingend erforderlich, dass wir die Kindergeldberechtigung auf mich ändern, damit wir überhaupt den Familienzuschlag 2 erhalten?
Wird dann der Familienzuschlag 1 und 2 mir in voller Höhe gezahlt?

Ich bedanke mich für eure Hilfe.

--- End quote ---

Mutterschaftsgeld in dem Sinne gibt es für Beamte nicht, die Besoldung läuft fort. Der Idealfall für euch wäre, wenn ihr das Kindergeld zunächst für deine Frau beantragt und sie damit in den ersten zwei Monaten den Familienzuschlag erhält und ihr dann fristwahrend (und geschickt, ich weiß aktuell nicht, welche Termine dazu beachtet werden müssen) auf dich umstellt. Während des Bezugs von Elterngeld wird kein Familienzuschlag bezahlt.

EiTee:

--- Zitat von: shimanu am 04.10.2022 12:10 ---
Erhält meine Frau den Familienzuschlag 1 in dieser Zeit in voller Höhe (im Rahmen des Bezuges von Mutterschaftsgeld)?

--- End quote ---
Wie bereits geschrieben wurde, gibt es kein Mutterschaftsgeld. Neben den Bezügen wird Deiner Frau auch der FZ1 in voller Höhe gezahlt.


--- Zitat von: shimanu am 04.10.2022 12:10 ---Oder wird der Familienzuschlag 1 auf meine Frau und mich weiterhin zu 50 % aufgeteilt (sodass ich Elterngeld + halben Familienzuschlag 1 weiter erhalte)?

--- End quote ---
Nein, keine Besoldung somit auch kein Familienzuschlag.


--- Zitat von: shimanu am 04.10.2022 12:10 ---2) Familienzuschlag 2 erhält m. W. der Elternteil, welcher Kindergeld bezieht. Ist es möglich, dass meine Frau im Zeitraum des Mutterschaftsgeldes den Familienzuschlag 2 erhält, indem sie als Kindergeldbezieher gemeldet wird?
--- End quote ---
Ja

--- Zitat von: shimanu am 04.10.2022 12:10 ---Ist die Zahlung von Familienzuschlägen überhaupt im Rahmen des Mutterschaftsgeldes möglich?

--- End quote ---
Wurde bereits beantwortet.


--- Zitat von: shimanu am 04.10.2022 12:10 ---3) Wie verhält es sich, wenn ich wieder arbeiten gehe (und meine Frau in Elternzeit geht - 3. Lebensmonat)
Meine Frau ist dann (wie ich unter 1) ohne Bezüge. Kann sie dann als Kindergeldbezieher weiterhin den Familienzuschlag 2 erhalten?

--- End quote ---
Nein. Bitte auch beachten, dass die Elternzeit 8 Wochen nach Geburt beginnt und daher nicht dem 3 Lebensmonat entspricht.


--- Zitat von: shimanu am 04.10.2022 12:10 ---Oder ist es zwingend erforderlich, dass wir die Kindergeldberechtigung auf mich ändern, damit wir überhaupt den Familienzuschlag 2 erhalten?

--- End quote ---
Ja


--- Zitat von: shimanu am 04.10.2022 12:10 ---Wird dann der Familienzuschlag 1 und 2 mir in voller Höhe gezahlt?

--- End quote ---
Ja


Alle Punkte sollten  mit dem LBV entsprechend geklärt werden. Viel Erfolg in der Momentanen Situation.

LehrerInNRW:
Das einzig spannende an dem Fall ist, ist der Übergang vom FZ 2 am Ende des Mutterschutzes.

Wieso soll deine Frau den FZ2 erhalten? Sie wird in Steuerklasse 5 sein? Da macht das wenig Sinn.

Einfach Antrag auf Kindergeld für dich im dritten Lebensmonat stellen, Problem gelöst.

Vergesst nicht, dass sich die Beihilfesätze auch auf und ab gehen bei euch beiden und dass ihr das der Pkv mitteilt. 

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