Autor Thema: Anlassbeurteilung  (Read 1274 times)

MarieH

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Anlassbeurteilung
« am: 04.10.2022 12:21 »
Hallo Zusammen, ich wurde kürzlich in eine andere Dienststelle versetzt und bin nach knapp zwei Monaten bis heute arbeitsunfähig erkrankt. Nun verlasse ich diese Dienststelle in Kürze wieder und werde erneut versetzt. Gibt es eine Möglichkeit, für die 2 Monate (in denen ich mich lediglich in der Einarbeitungaphase befand), die Anlassbeurteilung zu umgehen? Denn beurteilt werden kann hier eigentlich noch nichts. Mein Abteilungsleiter war in dieser Zeit größtenteils selbst erkrankt oder im Urlaub.

Wie gehe ich am besten vor bzw. welche Möglichkeiten habe ich? Bundesland: Hamburg


JesuisSVA

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Antw:Anlassbeurteilung
« Antwort #1 am: 04.10.2022 12:38 »
Der TV-L sieht keine Anlassbeurteilung vor.

MarieH

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Antw:Anlassbeurteilung
« Antwort #2 am: 04.10.2022 12:45 »
Das habe ich auch herausgefunden. Es wird jedoch in Hamburg immer eine erstellt, wenn man versetzt wird bzw. wenn der Vorgesetzte wechselt.

ike

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Antw:Anlassbeurteilung
« Antwort #3 am: 04.10.2022 13:00 »
Zwischenzeignis anläss lich Versetzung zeitnah beantragen.
§ 35 Abs. 3 TV-L

MarieH

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Antw:Anlassbeurteilung
« Antwort #4 am: 04.10.2022 13:02 »
Zwischenzeignis anläss lich Versetzung zeitnah beantragen.
§ 35 Abs. 3 TV-L

Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden, entschuldige bitte. Ich soll ein Zwischenzeugnis beantragen? Verhindere ich damit die Anlassbeurteilung? Bitte kläre mich auf, das wäre toll.

ike

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Antw:Anlassbeurteilung
« Antwort #5 am: 04.10.2022 14:02 »
Zwischenzeignis anläss lich Versetzung zeitnah beantragen.
§ 35 Abs. 3 TV-L

Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden, entschuldige bitte. Ich soll ein Zwischenzeugnis beantragen? Verhindere ich damit die Anlassbeurteilung? Bitte kläre mich auf, das wäre toll.

Der TV-L sieht keine Anlassbeurteilung vor.

Außerdem um selbst einen zeitnahen Nachweis über die erbrachten Leistungen im vergangenen Zeitraum zu haben.

JesuisSVA

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Antw:Anlassbeurteilung
« Antwort #6 am: 04.10.2022 14:19 »
Ein Zwischenzeugnis ist keine Anlassbeurteilung und vice versa.

Fragmon

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Antw:Anlassbeurteilung
« Antwort #7 am: 06.10.2022 08:40 »
Nach welcher Regelung wird die Anlassbeurteilung vorgenommen. In Sachsen gibt es Versetzungen einen Beurteilungsbeitrag, welcher dann in die reguläre Beurteilung einfließt.

(In SN werden auch TB durch VO beurteilt.)