Autor Thema: Jahressonderzahlung ab 2023  (Read 12878 times)

Oddy

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Jahressonderzahlung ab 2023
« am: 04.10.2022 12:41 »
Guten Tag,

Hier mal ein Thema, was alle interessieren dürfte.
Im vorletzten Tarifabschluss wurde ja bezüglich der Jahressonderzahlung folgendes festgelegt:
"Einfrieren der Jahressonderzahlung auf dem Niveau des Jahres 2018 für die Jahre 2019 bis einschließlich 2022."
Im Umkehrschluss würde das ja bedeuten, dass ab 2023 die alten Regeln wieder gelten und somit wieder die ursprünglichen 35%, 50%, 80% bzw. 95% fällig sind.
Ist das so korrekt gedacht?

JesuisSVA

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Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
« Antwort #1 am: 04.10.2022 12:44 »
Nein, eine Wiederherstellung des status quo ante wurde nicht vereinbart.

Zinc

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Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
« Antwort #2 am: 04.10.2022 14:56 »
Guten Tag,

Hier mal ein Thema, was alle interessieren dürfte.
Im vorletzten Tarifabschluss wurde ja bezüglich der Jahressonderzahlung folgendes festgelegt:
"Einfrieren der Jahressonderzahlung auf dem Niveau des Jahres 2018 für die Jahre 2019 bis einschließlich 2022."
Im Umkehrschluss würde das ja bedeuten, dass ab 2023 die alten Regeln wieder gelten und somit wieder die ursprünglichen 35%, 50%, 80% bzw. 95% fällig sind.
Ist das so korrekt gedacht?

Nö. Bis zu den nächsten Tarifverhandlungen bleibt das so und dort wird dann höchstwahrscheinlich wieder ähnliches beschlossen. Mich würde auch nicht wundern, wenn die JSZ weiter gekürzt wird.

öfföff

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Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
« Antwort #3 am: 06.10.2022 23:01 »
Das fände ich nicht gut. Sie muss erhöht werden auf 95% für alle EG!

skiveren

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Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
« Antwort #4 am: 07.10.2022 00:07 »
Das fände ich nicht gut. Sie muss erhöht werden auf 95% für alle EG!
Zusammenlegen vom "Weihnachtsgeld" und "Urlaubsgeld"?
Das so etwas in Verantwortung von Ver.di und Komba und co überhaupt ne Zustimmung fand ist ne Zumutung..
Erschreckend was Ver.di und komba Verantwortliche in den letzten Jahren für den öffentlichen Dienst erreicht haben..
Gut finden wir.., dass z.B. die Stadt München/das Land Berlin keine Ingenieure findet..
Wir jubeln..( ihr wisst, dem AG gönnen wir zu recht alles schlechtes)..Stellen bleiben frei...die Müllabfuhr findet keine Mitarbeiter/keine KFZ Mechaniker/keine Techniker..
Für 2500 € BRUTTO werden Hausmeister gesucht..
Na dann gucken wir doch lieber RTL 2..

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
« Antwort #5 am: 07.10.2022 09:53 »
Was uns Bsirske mit dem Jahrhundertwerk TVÖD eingebrockt hat, ist jedem bekannt.

Deutliche Verschlechterungen im Vergleich zum alten BAT
Reduzierung der JSZ
Reduzierung der Urlaubszahlung (jetzt im Sondertopf)
Verschlechterung von Aufstiegsmöglichkeiten
Verschlechterung bei Anerkennung förderlicher Zeiten
Reduzierung der Altersvorsorge
Streichung der Zulagen


Isie

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Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
« Antwort #6 am: 07.10.2022 11:26 »
Na ja, das ist auch eine Frage des Organisationsgrades und damit der Durchsetzbarkeit. Bist du gewerkschaftlich organisiert?

JesuisSVA

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Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
« Antwort #7 am: 07.10.2022 11:32 »
Welchen Zusammenhang zwischen Organisationsgrad und Durchsetzungsfähigkeit sollte es geben? In Frankreich liegt der Organisationsgrad bspw. sehr deutlich unter dem in Deutschland und zahlreichen anderen europäischen Ländern, dennoch scheinen die französischen Gewerkschaften überproportional durchsetzungsfähig zu sein. Ausserdem war im TVÖD-Thread zu Tarifverhandlungen und inflation doch verlinkt worden, dass der öffentliche Dienst einen überdurchschnittlichen Organisationsgrad aufweise, die Gewerkschaften müssten hier also, wenn der Organisationsgrad Bedeutung für die Durchsetzungsfähigkeit hätte, ganz besonders durchsetzungsfähig sein.

Isie

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Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
« Antwort #8 am: 07.10.2022 12:23 »
Wer nicht gewerkschaftlich organisiert ist, sollte sich nicht anmaßen, das Ergebnis von Tarifverhandlungen zu bewerten.

JesuisSVA

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Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
« Antwort #9 am: 07.10.2022 12:32 »
Und wer nicht Mitglied der Regierung ist, darf Regierungshandeln oder das Ergebnis von Regierungshandeln nicht kritisieren? Oder dürfen wir bspw. russiches Regierungshandeln nicht kritisieren, weil wir nicht in Russland organisiert sind? Oder darf die AfD nur von jenen kritisiert werden, die Mitglied in einer Partei sind? Oder gar nur von AfD-Mitgliedern?

Isie

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Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
« Antwort #10 am: 07.10.2022 13:12 »
Ein besserer Ausdruck als "bewerten" ist mir nicht eingefallen.
Fast überall, ob es nun Tarifverhandlungen oder die Verabschiedung von Gesetzen sind, gibt es Kompromisse zwischen den Wunschergebnissen der Verhandlungspartner. Die Bewertung der Ergebnisse in dem Sinne, nicht genug herausgeholt zu haben, ist natürlich meistens subjektiv, aber auch meistens von Unkenntnis geprägt.

JesuisSVA

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Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
« Antwort #11 am: 07.10.2022 13:33 »
Ebenso könnte man auch sagen, die Bewertung, genug oder das Maximale oder gar richtige herausgeholt zu haben, sei höchst subjektiv und überwiegend von Unkenntnis geprägt.

Isie

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Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
« Antwort #12 am: 07.10.2022 13:42 »
Ja, genau, so meinte ich es. Mein Motto "in der Kürze liegt die Würze" hat mich dazu verführt, sehr knapp, aber leider ungenau zu formulieren, was ich meinte. Aber ich finde es tatsächlich anmaßend, wenn die nicht gewerkschaftlich Organisierten das große Wort führen, was die Gewerkschaften für einen Mist verzapft haben.

JesuisSVA

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Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
« Antwort #13 am: 07.10.2022 13:54 »
Die Bewertung des Gewerkschaftshandelns spielt aber eben auch eine große Rolle bei der Entscheidung über eine Mitgliedschaft. Man schaue sich den kometenhaften Aufstieg der GDL an.

Leonhardt

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Antw:Jahressonderzahlung ab 2023
« Antwort #14 am: 07.10.2022 14:56 »
Wer nicht gewerkschaftlich organisiert ist, sollte sich nicht anmaßen, das Ergebnis von Tarifverhandlungen zu bewerten.

Wow, das ist ja echt schräg... ???