Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage an die Runde welches die Reisekosten in der Rufbereitschaft betrifft.
Bei uns war es bis vor kurzen so das wenn wir Rufbereitschaft hatten und einen Einsatz bekamen, wir die Reisekosten zum Dienstort bezahlt bekommen haben.
Nun wird auf einmal gesagt das mit dem Entgelt für die Rufbereitschaft alle zu erwartenden Reisekosten abgegolten sind und wir diese nicht mehr mit der Dienststelle abrechnen dürfen und auch nicht beim Finanzamt gelten machen können.
Wie ist es bei euch so wenn ihr Rufbereitschaft habt und zum Dienstort gerufen werdet, bekommt ihr die Reisekosten so bezahlt?
Mit Reisekosten meine ich die Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,30€ pro Km.