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Rufbereitschaft Wegstreckenentschädigung

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Marsa:
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage an die Runde welches die Reisekosten in der Rufbereitschaft betrifft.
Bei uns war es bis vor kurzen so das wenn wir Rufbereitschaft hatten und einen Einsatz bekamen, wir die Reisekosten zum Dienstort bezahlt bekommen haben.
Nun wird auf einmal gesagt das mit dem Entgelt für die Rufbereitschaft alle zu erwartenden Reisekosten abgegolten sind und wir diese nicht mehr mit der Dienststelle abrechnen dürfen und auch nicht beim Finanzamt gelten machen können.

Wie ist es bei euch so wenn ihr Rufbereitschaft habt und zum Dienstort gerufen werdet, bekommt ihr die Reisekosten so bezahlt?

Mit Reisekosten meine ich die Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,30€ pro Km.

JesuisSVA:
Was für "Reisekosten"sollten denn entstehen, wenn man zum Arbeitsort fährt?

Marsa:
Wir haben ja eine ganz normale 5 Tage Woche, welche man ja beim Finanzamt angeben kann.
Und wenn wir Rufbereitschaft haben, außerhalb unserer Dienstzeit sowie am Wochenende und dann ein Einsatz vor Ort nötig ist, dann müssen wir mit unserem Privatwagen fahren.
Bisher konnten wir dies über Reisekosten bzw Wegstreckenentschädigung abrechnen, nun wird aber dagegen gesprochen.

JesuisSVA:
Der Weg zur Arbeit ist grundsätzlich das Problem des Arbeitnehmers, einmal pro Arbeitstag kann er dies steuerlich geltend machen.

Marsa:
Trotz vom Dienstherrn angeordnete Rufbereitschaft und einer Dienstreisegenehmigung?

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