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Rufbereitschaft Wegstreckenentschädigung

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JesuisSVA:
Aber weder der Verweis auf die eine noch auf die andere Möglichkeit hilft Marsa bei ihrem Problem.

WasDennNun:
Muss man sein privates Auto zur Verfügung stellen?
Doch nur wenn es im AV so vereinbart wurde, oder?

Wenn man kein privates Auto zur Verfügung stellen muss und es sich auch nicht mehr leistet, und z.B. die 25 km mit dem Fahrrad zur Dienststelle radelt und somit durchaus 1h Anfahrtszeit hat, wenn die Rufbereitschaft klingelt, kann man da abgemahnt werden?

JesuisSVA:
Nein, man muss sein privates Kfz nicht zur Verfügung stellen. Wie der Arbeitnehmer seinen Weg zur Arbeitsstätte zurücklegt, ist sowohl dessen Problem als auch dessen Entscheidung. Der Arbeitgeber muss bei der Ausgestaltung der Reaktionszeit darauf jedoch keine Rücksicht nehmen. Die Reaktionszeit kann der Arbeitgeber so ausgestalten, dass der Zweck der Rufbereitschaft nicht gefährdet ist, auf Wohnort, Verkehrsmittelwahl o.ä. des Arbeitnehmers muss er keine Rücksicht nehmen. Er darf lediglich die Reaktionszeit nicht so kurz wählen, dass eine üblicherweise hinzunehmende Wegezeit unterschritten wird, denn dann würde Rufbereitschaft ihren Charakter als Freizeit verlieren. Eine Wegezeit von 30 Minuten ist üblicherweise hinzunehmen. Wünscht der Arbeitgeber eine kürzere Reaktionszeit, muss er Bereitschaftsdienst anordnen. Der Arbeitnehmer hat sich so aufzuhalten, dass er in einer der Rufbereitschaft zuzuordnenden Reaktionszeit, die der Arbeitgeber festlegt, den Ort der Arbeitsaufnahme erreichen kann. Wie er das ausgestaltet, ist sein Problem und seine Entscheidung.

Rumo1895:

--- Zitat von: JesuisSVA am 05.10.2022 12:25 ---Warum sollte er?

--- End quote ---
Weil es je nach Betrieb die Reaktionszeit verbessert wenn der Mitarbeiter mit dem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug (Werkstattwagen etc.) direkt zur Bedarfsstelle fahren kann anstatt erst aufs Werksgelände/Betriebshof etc. zu fahren um dort in das entsprechende Fahrzeug umzusteigen. Ist aber dann natürlich eine betriebliche Entscheidung. 

Oder wenn das Fahrzeug während der Bereitschaftszeit sowieso sinnfrei und ungenutzt rumstehen würde und mit der Nutzungsmöglichkeit die Mitarbeiter kostengünstig glücklicher gemacht werden können.

Es gibt viele Gründe  ;)

JesuisSVA:
Ja, oder das Dienst-Kfz ist das Bat-Mobil und nur damit kann man am besten Gothams Verbrecher fangen. Oder ein Eiswagen, mit dem der Rufbereitschaftler immer direkt durchstartet, wenn irgendwo ein Kind weint.

Oder wir bleiben einfach beim Sachverhalt, ohne uns Mist hinzuzudichten.

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