Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Rufbereitschaft Wegstreckenentschädigung
JesuisSVA:
Beamtenfragen bitte im entsprechenden Unterforum stellen.
Marsa:
Es ist keine Beamtenfrage, wir sind Angestellte.
WasDennNun:
Angestellte haben keinen Dienstherren, sie haben Arbeitgeber, daher der Einwand von JesuisSVA
JesuisSVA:
Also hat der Arbeitgeber Rufbereitschaft angeordnet. Das ändert nichts am von mir geschilderten Rechtsrahmen. Ohne das Reiskostenrecht aller 16 Länder zu kennen, halte ich es für zweifelhaft, dass in einem der Länder eine wesentlich andere Definition der Dienstreise als im BRKG und den mir bekannten Landesregelungen getroffen ist: Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte. Genau darum handelt es sich ja nicht, es kann sich also auch nich um eine Dienstreise handeln.
Marsa:
Ok, das wollte ich nur gerne Mal wissen wie es bisher gehandhabt wird bei anderen bzw. welche Rechtslage genau stimmt.
Momentan weiß man nicht mehr was man glauben soll, aber wenn es so eindeutig ist dann weiß ich nun Bescheid.
Ich danke für die Antworten. :)
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