Autor Thema: Angestelltenlehrgang 2  (Read 885 times)

AndreasHL

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Angestelltenlehrgang 2
« am: 05.10.2022 10:03 »
Hallo,

angeblich ersetzt eine mindestens 20jährige Berufserfahrung im ÖD den Qualifizierungslehrgang 2.

Wo finde ich etwas Schriftliches darüber?

Viele Grüße

Andreas

Matze1986

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Antw:Angestelltenlehrgang 2
« Antwort #1 am: 05.10.2022 10:05 »
Nirgendwo.

schwadmaeher

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Antw:Angestelltenlehrgang 2
« Antwort #2 am: 05.10.2022 10:53 »
in den Vorbemerkungen zur EGO Nr. 7 Abs. 5, musst aber in Abs. 1 schauen ob es für dein Bundesland gilt

(5) Von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind Beschäftigte befreit
a) mit einer mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlichrechtlichen Arbeitgeber,
b) deren Arbeitsvertrag befristet oder mit einer auflösenden Bedingung
versehen ist,
c) die in einem Spezialgebiet besonders herausragende Fachkenntnisse
aufweisen und in diesem Spezialgebiet beschäftigt werden,
d) die in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Versorgungs-, Nahverkehrs- oder Hafenbetrieben tätig sind.

Protokollerklärung zu Absatz 5 Buchst. b:
Wird der Arbeitsvertrag in ein Beschäftigungsverhältnis auf unbestimmte
Zeit umgewandelt, gelten die Bestimmungen dieser Vorbemerkung.

(6) Von der Verpflichtung zur Ausbildung und Prüfung kann insoweit abgesehen werden, als die/der Beschäftigte außerhalb des kommunalen Bereiches
eine oder mehrere Prüfungen abgelegt hat, die den Prüfungen nach Absatz 2 gleichwertig sind

JesuisSVA

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Antw:Angestelltenlehrgang 2
« Antwort #3 am: 05.10.2022 10:58 »
Wenn es sich um den taiflich geregelten Tatbestand der Eingruppierung ginge, wäre dies sicherlich im entsprechenden Unterforum gefragt wrden. Da es aber hier in "allgemeine Dikussion" verfasst worden ist, liegt nahe, dass es um andere Vorgänge, die nicht tarfilich geregelt sind, geht, bspw. und naheliegend um Einstellung/Stellenbesetzung. Dabei ist der Arbeitgeber nicht darauf angewiesen, eine mindestens zwanzigjährige Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber als Substitut für einen geforderten Angestelltenlehrgang 2 zu akzeptieren.