Wenn dein Arbeitgeber dir die Tätigkeit nur vorübergehend überträgt, bekommst du eine Zulage. Wenn er sie dir dauerhaft überträgt, bist du ab der Übertragung höhergruppiert. Voraussetzung für eine Höhergruppierung nach EG 9a oder 9b ist, dass die Tätigkeit laut Entgeltordnung entsprechend bewertet ist. Welcher Stufe du zugeordnet wirst, richtet sich danach, in welcher Stufe du jetzt bist. Von dort aus musst du in jeder folgenden Entgeltgruppe die Stufe ermitteln, der du zugeordnet würdest. Das war vermutlich dein Denkfehler, dass du das nicht gemacht hast, sondern direkt von deiner alten Entgeltgruppe in die neue Entgeltgruppe gesprungen bist.