Autor Thema: Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?  (Read 5709 times)

husfa

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Hallo,

jemand kommt mit Erkältungssymptomen zur Arbeit, steckt alle an, alle bleiben zu Hause, kein HO, weil ja krank, kann es da arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Ansteckenden geben?

Unabhängig von Corona!

Und oder gerade wegen Corona?!

Spielt es dann eine Rolle, ob Kollegen gesagt haben, derjenige soll nach Hause gehen, wenn z. B. kein Vorgesetzter im Hause ist, der denjenigen ganz sicher nach Hause schicken müsste?

Welche evtl. Fallstricke kanns da auch noch geben?

Danke.

Gruß


Opa

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Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
« Antwort #1 am: 06.10.2022 07:59 »
Da es nicht möglich ist, den Nachweis zu führen, dass dieser Jemand tatsächlich derjenige war, der die anderen angesteckt hat, kann es auch keine Konsequenzen haben.

WasDennNun

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Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
« Antwort #2 am: 06.10.2022 08:18 »
Da es nicht möglich ist, den Nachweis zu führen, dass dieser Jemand tatsächlich derjenige war, der die anderen angesteckt hat, kann es auch keine Konsequenzen haben.
Ooch, wenn er eine selten C Variante hat und alle mit Schnuppen dann gensequenziert werden.....
Dann kann er die anderen Verklagen, das sie ihn angesteckt haben  8)

Kaiser80

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Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
« Antwort #3 am: 06.10.2022 08:27 »
Hallo,

jemand kommt mit Erkältungssymptomen zur Arbeit, steckt alle an, alle bleiben zu Hause, kein HO, weil ja krank, kann es da arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Ansteckenden geben?

Unabhängig von Corona!

Und oder gerade wegen Corona?!

Spielt es dann eine Rolle, ob Kollegen gesagt haben, derjenige soll nach Hause gehen, wenn z. B. kein Vorgesetzter im Hause ist, der denjenigen ganz sicher nach Hause schicken müsste?

Welche evtl. Fallstricke kanns da auch noch geben?

Danke.

Gruß
Nein, was soll denn den AN (Ansteckenden) von seiner Arbeitspflicht befreien? Laut SV besteht weder eine Arbeitsunfähigkeit noch eine Testpflicht (in Bezug auf Corona) und entsprechend keine Isolations-/Absonderungspflicht.

Rumo1895

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Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
« Antwort #4 am: 06.10.2022 11:52 »
jemand kommt mit Erkältungssymptomen zur Arbeit, steckt alle an, alle bleiben zu Hause, kein HO, weil ja krank, kann es da arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Ansteckenden geben?


Also grundsätzlich ist Präsentismus schlecht und eine Führungsaufgabe (auch durch Vorbild) diesen entgegen zu treten. Wer krank ist gehört nicht auf die Arbeit - sei es wegen der Ansteckung, sei es weil Arbeitsergebnisse darunter leiden können und nicht zuletzt weil im Zweifel der drohende Arbeitsausfall beim Verschleppen viel gravierender wird.

Welche Konsequenzen soll es denn für den "Patient 0" geben ? Der Arbeitgeber könnte ihn vermutlich im Rahmen des Direktionsrecht und laufenden Bezügen nach Hause schicken oder die Arbeitsannahme auf Basis eines Eignungsmangels verweigern (was aber im Kontext Erkältung eher schwierig werden dürfte).

Zitat
Spielt es dann eine Rolle, ob Kollegen gesagt haben, derjenige soll nach Hause gehen, wenn z. B. kein Vorgesetzter im Hause ist, der denjenigen ganz sicher nach Hause schicken müsste?


Wenn die Kollegen nicht weisungsbefugt sind - warum sollte das - jenseits des betrieblichen Friedens - eine Relevanz haben ? Wenn ihre Kollegen ihnen sagen Sie sollen in der Kantine nicht die Bohnensuppe nehmen ist das ja auch nur eine eher direkt formulierte Bitte.

Das kein Vorgesetzter erreichbar ist nicht relevant, dafür hat der AG ja eine Betriebsorganisation.

WasDennNun

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Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
« Antwort #5 am: 06.10.2022 17:23 »
Wer krank ist gehört nicht auf die Arbeit
Oje, dürfen Diabetiker nicht mehr zur Arbeit.
 ;)

Wer krank aber nicht arbeitsunfähig ist, der darf nicht zuhause bleiben.
Wenn der AG sagt: Wer gewisse Symptome hat, soll nicht zur Arbeit erscheinen. Dann ist es ja ok.
Aber dann kann er auch nicht am 1-4 Tag mit Symptomen eine AU einfordern, da man sich ja nicht AU gemeldet hat.
  8)
« Last Edit: 06.10.2022 17:33 von WasDennNun »

JesuisSVA

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Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
« Antwort #6 am: 06.10.2022 17:28 »
Da der Arbeitnehmer einen Beschäftigungsanspruch hat, darf der Arbeitgeber ihn auch nicht einfach so nicht beschäftigen. Die Arbeitsvertragsparteien können aber derlei durchaus vereinbaren. Ansonsten könnte in vulnerablen Bereichen möglicherweise ein ordnungsgemäß zustandegekommenes Hygienekonzept genügen.

BAT

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Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
« Antwort #7 am: 06.10.2022 19:24 »

Wer krank aber nicht arbeitsunfähig ist, der darf nicht zuhause bleiben.
Wenn der AG sagt: Wer gewisse Symptome hat, soll nicht zur Arbeit erscheinen. Dann ist es ja ok.


Ich war durchaus das mal auszuprobieren als man mit Husten nicht zur Arbeit kommen sollte. Ich rauche auch erst 32 Jahre. ;)

Rumo1895

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Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
« Antwort #8 am: 06.10.2022 19:25 »
Oje, dürfen Diabetiker nicht mehr zur Arbeit.
 ;)

Kann bei schlecht eingestelltem (oder zu "gut" eingetelltem Diabetes) und bestimmten Berufen durchaus die Folge sein.

Britta2

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Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
« Antwort #9 am: 07.10.2022 07:36 »
Erkältungen mit Niesen und Schnupfen gibts doch seit Jahrhunderten - und bis 2020 war das auch kein Drama.
Warum also jetzt? Hypochonder laufen auch bei uns durch die Flure. Die dürfen nerven und wehe einer widerspricht. Männerschnupfen ist tötlich!
Da ist der eine Kollege, der sofort zu Hause bleib und mindestens 5x ankündigt, jetzt ganz sofort (wieder) einen Schnelltest und dann beim Arzt noch einen richtigen Coronatest machen zu wollen (später "gleich noch müssen", dann "habe es getan") und Stunden später "Gott sei Dank, es istnur eine Erkältung" (natürlich mit Foto!) - aber das ganze Team war mal wieder (!) stundenlang in Gedanken voll Mitgefühl bei ihm und wollte sein Leben retten!
Oder der andere Kollege, der vergangene Woche nach 2 Wochen zurück ins Büro kommt und die erste Maßnahme ist sein lautes "ach Herrjey, also wenn jetzt Herbst und Corona kommt und wir uns alle anstecken" voll Angst und lautem Selbstmitleid ausdiskutieren muss ...   ---- früher (war alles besser) - waren die Leute weniger wehleidig als heute! Dieses sic permanente mit sich selbst Beschäftigen und nach möglichen Erkrankungen suchen --- kann auch krank machen - auch die Kollegen (oder ist längst krank - per dauerhaftem Kopfkino).
Ein Immunsystem kann man trainieren. Nicht nur mit bunten Pillen sondern Abhärtung an frischer Luft und Sport - und vor allem: eigenen Willen! Dann klappts auch mit weniger Schnupfen und Gejammer (und Viren-Weiterreichung).

Rumo1895

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Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
« Antwort #10 am: 07.10.2022 08:13 »
Ein Immunsystem kann man trainieren. Nicht nur mit bunten Pillen sondern Abhärtung an frischer Luft und Sport - und vor allem: eigenen Willen! Dann klappts auch mit weniger Schnupfen und Gejammer (und Viren-Weiterreichung).

Lassen Sie mich raten - zu dieser fundierten medizinischen Einschätzung sind sie durch die Schule des Lebens und den gesunden MenschenverstandTM gekommen ?

Aus 2010 dürfte ja einer "Coronahysterie" unverdächtig sein Link - so zum Thema Abhärtung


Majon

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Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
« Antwort #11 am: 07.10.2022 08:53 »
Ich fand es schon lange vor Corona absolut unmöglich, wenn Kollegen hustend und mit Triefnase ins Büro gekommen sind und dort alle anderen angesteckt haben - und das waren eben tatsächlich nur lästige, aber harmlose grippale Infekte!

Wenn heute jemand mit derartigen Symptomen ins Büro kommt, muss ich hingegen befürchten, dass diese Person Corona hat, und mit einer potentiell tödlichen Krankheit möchte ich mich nicht infizieren!

Ich habe es bisher vermeiden können und werde alles dafür tun, dass das auch weiterhin so bleibt! Deshalb habe ich mich bereits 4 mal impfen lassen, trage weiterhin konsequent überall dort, wo ich mit fremden Menschen auf engem Raum zusammentreffen muss, also beim Einkaufen, im ÖPNV und in Arztpraxen eine FFP2 Maske und schränke den Kontakt zu fremden Menschen ansonsten weitestmöglich ein, gehe zum Beispiel nur noch in den Monaten essen, in denen ich draußen sitzen kann und verzichte nach wie vor komplett auf Indoor-Aktivitäten.

Glücklicherweise arbeite ich in einem kleinen Team von 4 Mitarbeitern, die genauso vernünftig sind, sich bei entsprechenden Symptomen täglich testen und auch bei einer Erkältung lieber mal 3-5 Tage zu Hause bleiben, bevor sie die Kollegen anstecken. Trotzdem, oder vielleicht auch gerade deshalb, haben wir als Team einen der niedrigsten Krankenstände in einer kommunalen Verwaltung mit insgesamt knapp 300 Mitarbeitern.

Corona hatte bisher nur eine Teamkollegin, die sich damals noch ungeimpft bereits im Frühjahr 2021 bei ihrer schulpflichtigen Tochter angesteckt hat.

Ich war aufgrund meines umsichtigen Verhaltens tatsächlich seit Januar 2020, als ich meinen letzten grippalen Infekt hatte und 5 Tage zu Hause geblieben bin, nicht mehr krank...

BAT

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Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
« Antwort #12 am: 07.10.2022 09:01 »
Und Majon, wie lange wollt ihr das durchziehen? Bis 2030? Und auch mal leben?

Als Raucher und da ich ach keine Kostverächter bin, kann ich über 2 bis 3 Jahre nicht krank, nur lachen. Ich wüsste gar nicht, wann ich mal "krank" war, 2014 oder so? Britta hat schon etwas recht, man muss sich abhärten. Allerdings darf man damit nicht erst mit 10 oder 20 anfangen.

Kaiser80

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Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
« Antwort #13 am: 07.10.2022 09:10 »
Britta hat schon etwas recht, man muss sich abhärten. Allerdings darf man damit nicht erst mit 10 oder 20 anfangen.
Ach, noch'n Dorfkind! ;)
Und man darf keine Kinder haben... Ich war bis zur Kita/Einschulung der Kids gefühlt 25 Jahre nicht krank. Aber die letzten paar Jahre, jedes Jahr 1-2 Mal.
Der Corona Kelch ist trotz aller Bemühungen und entgegen aller Erwartungen anscheinend bisher an mir vorbeigegangen

BAT

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Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
« Antwort #14 am: 07.10.2022 09:20 »
Ich denke, hier wird auch die Definition "krank" entscheidend sein. Der Rücken tut mir auch weh, aber damit bleib ich nicht wie viele Kollegen zwischen 20 und 30 zu Hause.