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Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?

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BAT:

--- Zitat von: Majon am 07.10.2022 11:38 ---
Ihrer Meinung nach ist Corona also keine schwerwiegende Infektionskrankheit, obwohl aktuell täglich mehr als 100 Menschen daran sterben?

--- End quote ---

Natürlich. Selbst wenn alle monokausal an C gestorben sind, haben wir in etwa 35000 Tote, in etwa so viele wie an Krankenhauskeimen sterben. Mir wäre nicht bekannt, das in diesem Bezug die Leute in Panik geraten wären.

Es war auch nie politische Ausrichtung in Deutschland Coronotote zu vermeiden, auch bei 500 am Tag. Wie kommen Sie darauf?

FGL:

--- Zitat von: Majon am 07.10.2022 08:53 ---Ich habe es bisher vermeiden können und werde alles dafür tun, dass das auch weiterhin so bleibt! Deshalb habe ich mich bereits 4 mal impfen lassen, trage weiterhin konsequent überall dort, wo ich mit fremden Menschen auf engem Raum zusammentreffen muss, also beim Einkaufen, im ÖPNV und in Arztpraxen eine FFP2 Maske und schränke den Kontakt zu fremden Menschen ansonsten weitestmöglich ein, gehe zum Beispiel nur noch in den Monaten essen, in denen ich draußen sitzen kann und verzichte nach wie vor komplett auf Indoor-Aktivitäten.
--- End quote ---
Zum Alman-Endgegner fehlen nur noch die Pronomen in der Twitter-Bio.

Frau:

--- Zitat von: husfa am 06.10.2022 07:08 ---Hallo,

jemand kommt mit Erkältungssymptomen zur Arbeit, steckt alle an, alle bleiben zu Hause, kein HO, weil ja krank, kann es da arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Ansteckenden geben?

Unabhängig von Corona!

Und oder gerade wegen Corona?!

Spielt es dann eine Rolle, ob Kollegen gesagt haben, derjenige soll nach Hause gehen, wenn z. B. kein Vorgesetzter im Hause ist, der denjenigen ganz sicher nach Hause schicken müsste?

Welche evtl. Fallstricke kanns da auch noch geben?

Danke.

Gruß

--- End quote ---

Gibt es kein Hygienekonzept in deinem Bereich?

Bei uns gibt es ganz klare Regeln schon ziemlich zu Beginn der Pandemie, wie jeder sich zu verhalten hat. Es gibt strenge Regeln, klare Vorgaben. Eine Kollegin hat sich nicht korrekt verhalten, da gab es eine Teamsitzung, und hinterher ein Gespräch des Vorgesetzten mit der Kollegin, die dann auch eine Abmahnung bekommen hat, weil sie klar gelogen hat. Die Abmahnung erfolgte zu recht finde ich.

JesuisSVA:
Und das Hygienekonzept sollte jetzt ausserhalb besonders vulnerabler Bereiche welche Wirkung hinsichtlich des Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers zeitigen?

Majon:

--- Zitat von: FGL am 07.10.2022 13:00 ---
--- Zitat von: Majon am 07.10.2022 08:53 ---Ich habe es bisher vermeiden können und werde alles dafür tun, dass das auch weiterhin so bleibt! Deshalb habe ich mich bereits 4 mal impfen lassen, trage weiterhin konsequent überall dort, wo ich mit fremden Menschen auf engem Raum zusammentreffen muss, also beim Einkaufen, im ÖPNV und in Arztpraxen eine FFP2 Maske und schränke den Kontakt zu fremden Menschen ansonsten weitestmöglich ein, gehe zum Beispiel nur noch in den Monaten essen, in denen ich draußen sitzen kann und verzichte nach wie vor komplett auf Indoor-Aktivitäten.
--- End quote ---
Zum Alman-Endgegner fehlen nur noch die Pronomen in der Twitter-Bio.

--- End quote ---

Wie meinen?

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