Autor Thema: Minderleister oder Low Perfomer: Mögliche Instrumente für AG?  (Read 3966 times)

Valrak

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Das Thema Verkürzung/Verlängerung der Stufenlaufzeit führt doch zu nichts. Viele Bundesländer wenden das Instrument aus triftigen Gründen nicht an und selbst wenn, dann hat man doch nur Jemanden, der zwar länger auf den Stufenaufstieg warten muss, aber trotzdem eine Belastung für die Kollegen darstellt, weil diese immer seine Fehler ausbügeln müssen.

Kündigungen im öffentlichen Dienst sind zwar schwer, aber nicht unmöglich. Man sollte konsequent Protokoll über die Verfehlungen führen und diese auch immer den Vorgesetzten mitteilen.

Auf dieser Grundlage kann man dann über arbeitsrechtliche Maßnahmen, wie Abmahnungen nachdenken. Wenn dann trotz der Abmahnung weitere Verfehlungen auftauchen, sollte auch eine Kündigung möglich sein.

Außerdem sollte man aus Eigenschutz auch nicht immer einspringen und aushelfen, um die Fehler Anderer zu korrigieren.

Auch wenn das viele nicht mit ihrem Arbeits-Ethos vereinbaren können und immer sicherstellen wollen, dass der Laden irgendwie läuft, habe nach 20 Jahren im öffentlichen Dienst gelernt, dass manche Vorgesetzte leider wirklich erst dann reagieren, wenn der Laden komplett gegen die Wand gefahren wurde.

clarion

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Hallo,

man kann Minderleister aus dem ÖD entlassen, sogar solche,  die erst durch Krankheit zu Minderleister wurden. Ich habe es auch schon erlebt,  dass Leute entlassen wurden.

Es ist aber mühsam.  Es bedarf zunächst den grundsätzlichen Willen,  diese Mühe auf sich nehmen zu wollen. Man muss nämlich nicht nur die Schlechtleistung präzise dokumentieren, sondern auch die vergeblichen Maßnahmen, die man unternommen hat, um zu einer besseren Leistung zu kommen,  z.B. andere Aufgaben geben,  Schulungensangebote, Abmahnungen, Gesprächsprotokolle über Kritik- und Feedbackgespräche, an die körperlichen Bedürfnisse angepasste Büroausstattung und sonstige organisatorische Maßnahmen.

Entlassene wehren sich häufig vor Gerichten, zumindest die, die keine Straftaten begangen haben. Daher muss die Dokumentation plausibel,  exakt und für Außenstehende nachvollziehbar sein. Es muss erkennbar sein,  dass hier kein Mobbing Prozess vorliegt,  sondern es müssen konkrete Vorkommnisse beschrieben werden.

Beamten ist die Entlassung bzw. Frühpensionierung schwieriger. Das geht eigentlich nur bei überbordenen Fehlzeiten über den Amtsarzt.
« Last Edit: 12.10.2022 06:19 von clarion »

Aktienprimus

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Vielen Dank für die Rückmeldungen. Durchaus komplexere Thematik. Tendenziell landet nicht erledigte Arbeit eines Minderleisters früher oder später nach unseren Erfahrungen häufig bei den anderen Kollegen. Wäre für Arbeitnehmer mit wachsendem Leistungs- und Verantwortungsdruck das Instrument der Überlastungsanzeige eine Möglichkeit? Damit kenne ich mich bisher jedoch nicht aus.

JesuisSVA

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Welcher wachsende "Leistungs- und Verantwortungsdruck"? Arbeitnehmer sind zur Leistung mittlerer Art und Güte im vertraglich vereinbarten zeitlichen Umfang verpflichtet. Er arbeitet also die vereinbarte Zeit unter angemessener Anspannung seiner Kräfte und geht dann nach Hause. Sofern es eine implizite oder explizite Verpflichtung gibt, irgendwem mitzuteilen, dass man irgendwas nicht oder nicht vollständig erledigt hat, kommt man dem nach. Es besteht keinesfalls eine Verpflichtung, seine Kräfte unangemessen zu beanspruchen. Und auch zu freiwilliger Leistung von mehr Arbeitsstunden, als vereinbart worden ist, besteht kein Anlass. Sollte der Arbeitgeber mehr Arbeitsleistung benötigen, wird er Arbeitsstunden anordnen, die dann ggfs. zu Überstunden werden. Macht er das nicht, ist es wohl nicht so wichtig.

Rumo1895

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Laut Verdi ist "eine Überlastungsanzeige ist der (schriftliche) Hinweis an den Arbeitgeber bzw. unmittelbaren Vorgesetzten mit der Kernaussage, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeitsleistung in einer konkret zu beschreibenden Situation gefährdet ist". 

Alles Weitere wurde schon dargestellt.

clarion

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@Aktienprimus,

Ich nehme  an, Du bist ein Kollege,  der Arbeit des Lowperformer übernimmt oder übernehmen soll. Das musst Du nur dann tun, wenn dies angeordnet ist. Und wenn es angeordnet wird, dann musst Du halt etwas Deiner ursprünglichen Arbeit  liegen lassen. Vorsichtshalber solltest Du Deinen Vorgesetzten schriftlich  um Anweisung bitten, wie die Arbeit zu priorisieren ist. Nach Erfüllung der vereinbarten Wochenarbeitszeit gehst Du dann ohne schlechtes Gewissen nach Hause. Dann gibt es auch keine Überlastung.

Wie oben dargestellt,  ist es mühsam gegen Lowperformer anzugehen, evtl. hat die Behördenleitung auch Skrupel, wenn eine Erkrankung  hinter dem Lowperformer steht. Dabei geraten die Bedürfnisse der Kollegen schnell aus dem Auge. Wenn der Laden trotzdem läuft,  dann ist die  Motivation etwas Mühsames und Schwieriges zu unternehmen kaum mehr existent. Da wird erst dann etwas passieren, wenn ein Leidensdruck auch bei der Behördenleitung vorhanden ist.

Solange Du deine vertraglichen Pflichten, erfüllst und Arbeit in mittlerer Qualität und Güte im vereinbarten Zeitumfang ablieferst und Du Deine Vorgesetzten auf nicht Erledigtes hinweist, kann Dir auch nichts passieren.