Hallo,
man kann Minderleister aus dem ÖD entlassen, sogar solche, die erst durch Krankheit zu Minderleister wurden. Ich habe es auch schon erlebt, dass Leute entlassen wurden.
Es ist aber mühsam. Es bedarf zunächst den grundsätzlichen Willen, diese Mühe auf sich nehmen zu wollen. Man muss nämlich nicht nur die Schlechtleistung präzise dokumentieren, sondern auch die vergeblichen Maßnahmen, die man unternommen hat, um zu einer besseren Leistung zu kommen, z.B. andere Aufgaben geben, Schulungensangebote, Abmahnungen, Gesprächsprotokolle über Kritik- und Feedbackgespräche, an die körperlichen Bedürfnisse angepasste Büroausstattung und sonstige organisatorische Maßnahmen.
Entlassene wehren sich häufig vor Gerichten, zumindest die, die keine Straftaten begangen haben. Daher muss die Dokumentation plausibel, exakt und für Außenstehende nachvollziehbar sein. Es muss erkennbar sein, dass hier kein Mobbing Prozess vorliegt, sondern es müssen konkrete Vorkommnisse beschrieben werden.
Beamten ist die Entlassung bzw. Frühpensionierung schwieriger. Das geht eigentlich nur bei überbordenen Fehlzeiten über den Amtsarzt.