Autor Thema: VBL im Krankenstand  (Read 4657 times)

sprottie

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VBL im Krankenstand
« am: 06.10.2022 13:23 »
Hallo zusammen,

wie läuft es bei euch?

Ich hab folgendes Problem:

Immer wenn ich mal etwas länger als die 6 Wochen krank bin ( jetzt wieder durch Unfall) geht mein Gehaltskonto in die Miese, weil mein AG trotzdem ich ja kein Einkommen habe, die vollen VBL-Beiträge monatlich abführt :-/

Ich habe jetzt die 300€ Energiezulage nicht erhalten, weil mein Gehaltskonto schon wieder mit 600€ in den miesen war. Lt. Sachbearbeiter VBL liegt der Fehler beim AG, denn der muss keine Beiträge abführen, solange man kein Einkommen erzielt.

Hat jemand Erfahrung damit??

Grüße

Isie

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Antw:VBL im Krankenstand
« Antwort #1 am: 06.10.2022 18:16 »
Nach Ablauf des Entgeltfortzahlungsanspruchs besteht nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 bis 4 TVöD Anspruch auf einen Krankengeldzuschuss. Während des Anspruchszeitraumes auf einen Krankengeldzuschuss sind weiter VBL-Beiträge abzuführen. Die Beitragshöhe bemisst sich nach dem Bruttoentgelt, das Basis für die Berechnung des Krankengeldzuschusses ist. Dies gilt auch, wenn ein Krankengeldzuschuss wegen der Höhe des Krankengeldes nicht gezahlt wird, sondern nur dem Grunde nach zusteht.

Die Auskunft des VBL-Sachbearbeiters war falsch, falls sie sich auch auf Krankengeldzuschusszeiträume bezog.

sprottie

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Antw:VBL im Krankenstand
« Antwort #2 am: 07.10.2022 08:36 »
Hallo Isie,

kannst du deine Aussage auch irgendwie belegen? Quellen?

Während des Anspruchszeitraumes auf einen Krankengeldzuschuss sind weiter VBL-Beiträge abzuführen.
Die Beitragshöhe bemisst sich nach dem Bruttoentgelt, das Basis für die Berechnung des Krankengeldzuschusses ist.

Also lt. Satzung VBL und auch i den Infobroschüren steht folgendes:

Ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit haben Sie Anspruch auf Krankengeldzuschuss, sofern Sie an der Erkrankung kein Verschulden trifft. Obwohl Sie damit tatsächlich kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt mehr verdienen, erhalten Sie weiterhin Versorgungspunkte für Ihre Altersabsicherung. Hierzu wird für die Zusatzversorgung bei der VBL ein fiktives Entgelt unterstellt, das sich an Ihrem regulären Tabellenentgelt der letzten drei vollen Kalendermonate orientiert

Daraus lässt sich doch ableiten, dass man im krankheitsfall trotzdem die VP bekommt auch wenn keine Beiträge mehr bezahlt werden müssen, bzw. nach Aussage des VBL-Sachbearbeiters werden die Beiträge vom Krankengeldzuschuß berechnet ( 1,81% )

Wäre mal nett von Dir, wenn du mir mal aufzeigen könntest, wo man das, was du geantwortet hast, nachlesen kann.

Vielen lieben Dank.

Isie

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Antw:VBL im Krankenstand
« Antwort #3 am: 07.10.2022 10:35 »
Hallo sprottie,

die Regelung findest du im Tarifvertrag Altersversorgung in der Anlage 3 Satz. 3:

"Als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt gilt für Kalendermonate, in denen Beschäftigte für mindestens einen
Tag Anspruch auf Krankengeldzuschuss haben – auch wenn dieser wegen der Höhe der Barleistungen des Sozialversicherungsträgers nicht gezahlt wird – das fiktive Entgelt nach § 21 TVöD/§ 21 TV-L bzw. entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen, das für die Tage, für die tatsächlich Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss bestand, im Falle eines entsprechenden Entgeltfortzahlungsanspruchs gezahlt worden wäre."

Die von dir zitierte Passage aus der Satzung bedeutet nicht, dass keine Beiträge zu zahlen sind, sondern regelt nur, auf welcher Grundlage die Versorgungspunkte in diesem Fall berechnet werden.

Nachtrag: In der Satzung findest du die von mir oben zitierte Passage aus dem Tarifvertrag auch, und zwar in Abschnitt XII Absatz 3.
« Last Edit: 07.10.2022 10:49 von Isie »

sprottie

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Antw:VBL im Krankenstand
« Antwort #4 am: 08.10.2022 08:59 »
Hallo Isie,

das macht für mich keinen Sinn bzw. ist es für mich so nicht nachvollziehbar. Wenn ich nach deiner Aussage im Krankengeldbezug trotzdem die vollen VBL-Beiträge vom bisherigen Gehalt bezahlen muss, wozu sagt die VBL dann, dass sie ein fiktives Entgelt berechnen, sodass ich weiterhin die volle VP bekomme? Die vollen VP bekomme ich ja dann sowieso auf Grund meiner vollen Beiträge.

Für mich ist es viel mehr so logisch, wie es mir der Sachbearbeiter erklärt hat :

Im Krankengeldbezug bekommt man die vollen VP( fikives Einkommen der letzten 3 Kalendermonate ), die Beiträge für die VBL werden nur vom Krankengeldzuschuss erhoben, z.B. 100€ Krankengeldzuschuss davon 1,81%=1,81€ abzuführender Beitrag an die VBL und trotzdem volle VP.

oder meinst du es auch so und ich habe dich nur falsch verstanden??

LG

Isie

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Antw:VBL im Krankenstand
« Antwort #5 am: 08.10.2022 10:06 »
Nein, es ist ausdrücklich im Tarifvertrag und in der Satzung geregelt, dass während des KGZ-Zeitraumes nicht der KGZ, sondern das fiktive Entgelt als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt gilt.
Der VBL-Sachbearbeiter hat dir also einerseits bestätigt, dass keine Beiträge zu entrichten sind, andererseits, dass diese Beiträge vom KGZ zu berechnen sind? Und nun glaubst du ihm trotz dieser widersprüchlichen Aussagen, weil sie dir besser gefallen?
Beiträge und Versorgungspunkte sind zwei paar Schuhe. Der Arbeitgeber meldet das ZV-Entgelt bzw. das fiktive ZV-Entgelt. Das ist eine der Grundlagen für die Versorgungspunkte. Die Beiträge werden zwar auch gemeldet, aber das hat steuerliche Gründe und nichts mit den Versorgungspunkten zu tun.

sprottie

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Antw:VBL im Krankenstand
« Antwort #6 am: 08.10.2022 10:37 »
naja was heißt glauben? Es ist für mich halt eher nachvollziehbar, denn so wie geschehen bisher macht es für mich keinen Sinn. Wer länger als 6 Wochen krank ist, bekommt eh schon erheblich weniger Einkommen und wird noch zusätzlich "bestraft". Ich bin seit Feb 2022 arbeitsunfähig, habe jeden Monat ca 250€ weniger Einkommen und noch zusätzlich ein negatives Gehaltskonto von z.Zt. 600€ auf Grund der vollen Beiträge zur VBL, und das weiter anwächst mit jedem Monat den ich fehle! DAS kann ja so auch nicht richtig sein. Energiepauschale? weg! JSZ wird dann ja auch nur ein Teil übrig bleiben, da diese dann mit dem negativen Gehaltskonto verrechnet wird. Kann doch so alles nicht richtig sein????

BAT

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Antw:VBL im Krankenstand
« Antwort #7 am: 08.10.2022 11:01 »
Ich gehe davon aus, du hast nicht den Besitzstand aus dem BAT von vor 1994?

Systematisch wurde wohl der tarifliche Anspruch nach mehr als 6 Wochen AU gekürzt, nicht jedoch die Verbeitragung zur VBL.

Isie

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Antw:VBL im Krankenstand
« Antwort #8 am: 08.10.2022 11:32 »
@BAT: Der Besitzstand nach der Altregelung im BAT würde in Bezug auf die VBL-Beiträge nichts ändern. Lediglich die Berechnungsweise des KGZ wäre eine andere.

@sprottie: Ich kann verstehen, dass du es ungerecht findest, dass du seit Monaten Miese machst. Aber es wäre andererseits auch ziemlich unlogisch, wenn du keine oder nur minimale Beiträge zahlen müsstest, aber Versorgungspunkte für das fiktive Entgelt bekommen würdest.
Die tarifvertragliche Regelung ist jedenfalls eindeutig, ob sie dir nun gefällt oder nicht.
Erst wenn der KGZ-Zeitraum abgelaufen ist, du aber noch weiter arbeitsunfähig sein solltest, sind keine ZV-Beiträge mehr zu entrichten. Ich wünsche dir gute Besserung.
« Last Edit: 08.10.2022 11:44 von Isie »

sprottie

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Antw:VBL im Krankenstand
« Antwort #9 am: 08.10.2022 11:43 »
nein, ich bin "erst" seit 15 Jahren bei meinem jetzigen AG und "baue" systematisch Minusgehalt auf seit meiner Krankheit, welches ich so nicht nachvollziehen kann. Gestolpert bin ich jetzt erst darüber, weil ich keine Energiekostenpauschale ausbezahlt bekam. Auf Anfrage in der Personalabteilung erhielt ich dann die Aussage, dass diese mit meinem negativen Gehaltskonto verrechnet wurde. Negatives Gehalt baut sich durch die Auszahlung/Abführung der vollen VBL Beiträge auf, lt. Aussage der Personalabteilung, welche ich aber so nicht nachvollziehen kann.

Also hab ich bei der VBL angerufen. Dort sagte man mir das, was ich oben bereits angeführt habe. Beiträge nach 6 wöchiger Krankheit keine, wenn kein Geld bezahlt wird, bzw. wenn Geld( Zuschuss zum Krankengeld ) dann nur Beiträge in der Höhe vom Zuschuss= 1,81% vom Zuschuss und eben nicht die vollen Beiträge wie sonst vom normalen Gehalt.

Du sieht es richtig, BAT, die Verbeitragung wurde bisher bei mir nicht gekürzt!! Ich zahle Monat für Monat die vollen Beiträge wodurch ich eine enorme negative Gehaltsabrechnung habe. Sobald ich wieder anfange zu arbeiten, arbeite ich zwar, würde dann aber am Ende des Monats nur ein kleinen Teil meines normalen Gehaltes erhalten, da der Rest von dem aufgebauten Negativgehalt "weggefressen" wurde. DAS kanns doch nicht sein!!!

Für mich total unlogisch, deshalb hab ich diesen Post gestartet, um mal zu erfahren, was eigentlich normal ist.

Unsere Personalabteilung ist bemüht, aber sie wissen auch nicht alles:-) Gab in der Vergangenheit schon öfters Fehler" und man kann ja mal nachhaken ;-)

Isie

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Antw:VBL im Krankenstand
« Antwort #10 am: 08.10.2022 11:51 »
Die Personalabteilung ist nicht der richtige Ansprechpartner, sondern die Bezügestelle. Ich bezweifle auch, dass dein Gesprächspartner bei der VBL der richtige Ansprechpartner war. Wer die eindeutige Regelung in der Satzung zu diesem Punkt nicht kennt, sollte keine Auskünfte dazu erteilen.

sprottie

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Antw:VBL im Krankenstand
« Antwort #11 am: 08.10.2022 11:57 »
Hallo Isie,

also unlogisch finde ich es nicht, dass man im Krankenstand ohne volles Gehalt dann auch nur einen gekürzten, bzw. keinen Beitrag bezahlen muss. Sowas ist durch aus üblich, dass man zusätzlich abgesichert ist.

Deine tarifvertragliche Regelung konnte ich bisher leider nicht finden :-/

Erst wenn der KGZ-Zeitraum abgelaufen ist, du aber noch weiter arbeitsunfähig sein solltest, sind keine ZV-Beiträge mehr zu entrichten.

Widerspruch vom bisherigen? Kein Zuschuss=keine Beiträge??

Sry, bin ich nun geistig völlig daneben?

Danke für deine Genesungswünsche, kann sie brauchen...werde wohl ein 2.Mal operiert werden müssen, was mich wieder um Monate nach hinten werfen wird :-/

JesuisSVA

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Antw:VBL im Krankenstand
« Antwort #12 am: 08.10.2022 11:58 »
Isie hat die Fundstelle der tariflichen Regelungen doch präzise benannt.

sprottie

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Antw:VBL im Krankenstand
« Antwort #13 am: 08.10.2022 12:05 »
Hallo Isie,

Bezügestelle? ich bin kein Beamter, sondern nur " kleiner Angestellter " und meine Gehaltsabrechnung wird von unserer Personalabteilung gefertigt, so LGdass ich davon ausgehen muss, dass diese auch meine Ansprechpartner sind oder nicht??

LG

Isie

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Antw:VBL im Krankenstand
« Antwort #14 am: 08.10.2022 13:42 »
Bist du bei einem kleinen Arbeitgeber, bei dem die Personalstelle die Bezügeberechnungen für die Beamten und Tarifbeschäftigten selber macht? Dann sollten sie wohl doch die richtigen Ansprechpartner sein und dir genau das sagen, was ich geschrieben habe.
Wenn du die Fundstellen nicht findest, hast du meine Beiträge nicht richtig gelesen. Ich habe nicht nur die Fundstellen benannt, sondern auch den Tariftext zitiert.
Ich sehe keinerlei Widersprüche in meinen Ausführungen. Ich vermute, dass du zu stark darauf fixiert bist, was du hören willst und nicht richtig versuchst, gegenteilige Ausführungen zu verstehen.