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Urlaubslohnaufschlag TvöD VKA

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Isie:
Die im März geleistete Nachtarbeit ist nur für Urlaube in den Monaten April, Mai und Juni maßgebend, denn nur bei diesen Monaten umfasst der Referenzzeitraum den Monat März. Maßgebend sind die im Referenzzeitraum erarbeiteten einschlägigen zuständigen Bezüge. Wann die zuständigen Bezüge ausgezahlt wurden, ist irrelevant. Also 50€ geteilt durch 65, das ist der tägliche Durchschnittsbetrag, der pro Urlaubstag im Mai und Juni gezahlt wird. Fällig ist dieser Teil des Urlaubsentgelt aber erst im Juli bzw. August.

peer80:
Du machst dir hier Gedanken um Beträge von unter 1 Euro? Hast du sonst keine Hobbys?

720825:
@ Isie
Ich danke dir sehr für die Ausführungen. Jetzt hat es bei mir Klick gemacht.  :)
Man sollte nur genau lesen und nichts reininterpretieren.
Ich bin immer vom Monat der Zahlung rückwärts gegangen, das war falsch.
Also im Juli 2 Tage und im August 3 Tage Zahlung der Aufschläge.
Der Aufschlag wird durch 65 geteilt, da der Urlaub im Mai begonnen hat und in den Juni ging, korrekt?

Wenn im Mai 2 Tage Urlaub waren und dann am 27.06. - 28.06.22 wieder Urlaub oder Krankheit, wäre der Teiler für Mai 65 und für Juni 63?

@peer80
Es geht nicht um die Beträge sondern ums verstehen. ich hätte auch Beträge von 200 € nehmen können.

Isie:
Wenn in den Referenzzeitraum Tage mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung fallen, ist der Teiler 65 um die Arbeitstage mit Entgeltfortzahlung zu reduzieren.

720825:
Hallo Isie,

herzlichen Dank für die Ausführungen und die Geduld.
Ich habe mich nun endlich etwas eingelesen und meine letzte Frage wäre, gilt die Protokollerklärung Nr. 2 Satz 4 zu §21 für alle TVöD`s (Bund, Land, VKA)?

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