Hallo,
ich habe in 03/2022 mehrmals nach 21 Uhr gearbeitet und in 05/2022 Nachtzuschläge erhalten (Bsp.: 50€), aus meiner Sicht korrekt.
Nun hatte ich vom 30.05. - 03.06.2022 Urlaub. - Kein Urlaubslohnaufschlag, aus meiner Sicht korrekt, da der Urlaub in 05/2022 begann.
Ein weiterer Tag Urlaub in 07/2022 und weiterer Urlaub vom 24.08. - 02.09.2022.
Wann muß der Urlaubslohnaufschlag für den Tag Urlaub in 07/2022 gezahlt werden - in 07/2022 oder wieder 2 Monate später (§ 24 Abs.1 Satz 3 TVöD)?
Die Berechnungsgrundlage ist doch Juni, Mai und April 2022 - 50 € geteilt durch 65 (5 Tage Woche)?
Wann muß der Urlaubslohnaufschlag für die Urlaubstage in 08/2022 gezahlt werden - in 08/2022 oder wieder 2 Monate später? Die Berechnungsgrundlage ist doch Juli, Juni und Mai 2022 - 50 € geteilt durch 65 oder durch 64, da ich in 07/2022 einen Tag Urlaub hatte oder durch 61, da 1 Tag Urlaub 07/2022 und 3 Tgae Urlaub in 06/2022?
Da der Urlaub in 08/2022 begann und dieser nahtlos bis in 09/2022 ging, habe ich für 09/2022 auch Anspruch auf Urlaubslohnaufschlag?
Ich habe viele verschiedene Dinge zu dem Thema gelesen.
Es stand z.B., dass wenn 10 Urlaubstage mit Zuschlägen gewährt wurden, diese Tage in den Faktor des Bemessungszeitraumes nicht zu berücksichtigen sind und somit die Summe der letzten 3 Monate nicht durch 65, sondern durch 55 zu teilen wäre.
Ich hoffe, ich bekomme hier eine Auskunft, wenn möglich mit Gesetzlichen Grundlagen.
Vielen Dank