Hallo zusammen,
ich wurde im vergangenen Jahr wegen eines Dienstvergehens von A13 nach A11 zurückgestuft. Seitdem werde ich bei meinem Dienstherrn als Springer eingesetzt, ohne die Option auf eine feste Stelle trotz in allen eingesetzten Bereich attestierter guter Leistung.
Ich will mich nun wegbewerben!
Aus rechtlicher Sicht würde mich interessieren, ob mich nur auf Stellen nach A11 oder auch A12 bewerben könnte? Den Wortlaut im LDG NRW verstehe ich so, dass es sich um eine Wartefrist handelt, davon unabhängig ist der Dienstposten, den man bekleidet zu sehen. Nach der Ausbildung habe ich auch direkt eine A11 Stelle bekleidet, wurde jedoch erst nach Probe- und Wartezeit bis A11 befördert.