Autor Thema: [NW] Bewerbung auf einen neuen Dienstposten nach Zurückstufung?  (Read 2992 times)

Jogoo

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Hallo zusammen,

ich wurde im vergangenen Jahr wegen eines Dienstvergehens von A13 nach A11 zurückgestuft. Seitdem werde ich bei meinem Dienstherrn als Springer eingesetzt, ohne die Option auf eine feste Stelle trotz in allen eingesetzten Bereich attestierter guter Leistung.

Ich will mich nun wegbewerben!

Aus rechtlicher Sicht würde mich interessieren, ob mich nur auf Stellen nach A11 oder auch A12 bewerben könnte? Den Wortlaut im LDG NRW verstehe ich so, dass es sich um eine Wartefrist handelt, davon unabhängig ist der Dienstposten, den man bekleidet zu sehen. Nach der Ausbildung habe ich auch direkt eine A11 Stelle bekleidet, wurde jedoch erst nach Probe- und Wartezeit bis A11 befördert.
« Last Edit: 09.10.2022 05:15 von Admin2 »

NordWest

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Ich würde Dir diesbezüglich die Rechtsberatung Deiner Gewerkschaft empfehlen, da rechtliche Beratung hier nicht gegeben werden kann und eine fluxe Einschätzung von Forenteilnehmern Dir ja auch nicht wirklich weiterhelfen.

Organisator

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Was sollte denn gegen eine Bewerbung sprechen? Disziplinarrechtlich ist ja lediglich eine Beförderungssperre genannt.

Max

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Den Dienstposten und das Statusamt sehe ich ebenfalls als 2 paar Schuhe.
Bewerben und schauen was passiert.

BalBund

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Eine Rückstufung in derartiger Weise ist wirklich ganz ganz knapp vor der Entfernung aus dem Dienst.

Eine Bewerbung auf den Weg bringen kannst Du natürlich, je nachdem was das Dienstvergehen war, wirst Du jedoch nicht so bald (Korruption) bzw. nie mehr (gewisse zwischenmenschliche Vorfälle) in die finale Auswahl eingehen, spätestens nach Einsicht in die Personalakte dürfte Schluss sein.

Das LDG NRW liest Du richtig, ob eine Behörde aber ein Interesse hat, jemanden dauerhaft bzw. auf längere Zeit unterwertig zu beschäftigten, anstatt auf dem DP eine Beförderung eines guten MA zu vollziehen sei mal dahingestellt.

Warum wirst Du nur noch als Springer eingesetzt? Gibt es in Deiner Dienststelle keine vakanten Posten mit einer A11 Besoldung? Hier könnten eventuell die Gremien helfen...

xap

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Was muss man eigentlich anstellen um 2 Ämter herabgesetzt zu werden? Hat da jemand Erfahrungswerte?

Max

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https://www.anwalt.de/rechtstipps/disziplinarverfahren-rueckstufung-rechtmaessig-bei-anschaffung-nicht-benoetigter-gegenstaende_091435.html

Augenscheinlich reicht es aus Dinge zu kaufen die nicht gebraucht werden.  Da wundert es mich,  dass rückstufungen nicht häufiger vorkommen.

Sleyana

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Hier wurden Sachen angeschafft die privat zu Hause gelagert wurden. Besteck in Höhe von 10k. Es wundert mich das dir noch arbeiten darf.

Tagelöhner

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https://www.anwalt.de/rechtstipps/disziplinarverfahren-rueckstufung-rechtmaessig-bei-anschaffung-nicht-benoetigter-gegenstaende_091435.html

Augenscheinlich reicht es aus Dinge zu kaufen die nicht gebraucht werden.  Da wundert es mich,  dass rückstufungen nicht häufiger vorkommen.

Wo kein Kläger da kein Richter...gerade im Beamtenbereich hackt doch die Krähe der anderen kein Auge aus, selber oft genug erlebt. Hier möchte jeder mit möglichst weißer Weste im automatisierten Beförderungskarussell nach oben gespült werden, und sobald mit Dreck um sich geworfen wird, bleibt auch meist an einem selber etwas hängen wie man so schön sagt.

Archivsekretärin

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Mein Gott Tagelöhner, wie zerfressen vor Eifersucht und Neid bist du eigentlich? Bei jedem Post liest man es zwischen den Zeilen raus. Es nervt und trägt wenig bis nix zu einem Thema bei. Las es doch einfach.

Tagelöhner

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Ach Gottchen, wird jetzt wieder das Ass im Ärmel "Neiddebatte" gezogen? Wie wäre es denn, wenn Du andere Ansichten/Meinungen und geschilderte Erfahrungswerte einfach mal erträgst und Dich vielleicht auch kritisch/selbstreflektiert damit auseinandersetzt?

Dein Beitrag kommt mir jetzt zwischen den Zeilen so vor: "Wahrheiten die man ganz besonders ungern hört, hat man ganz besonders nötig" oder "Getroffene Hunde bellen".

Willst Du etwa abstreiten, dass das Beamtensystem mit seinen systemimmanenten Besonderheiten, beispielweise bei der Abhängigkeit gegenüber dem Dienstherren bzw. Entscheidungsträgern zu besonderen Verhaltensweisen der betroffenen Personen führt? Vielleicht ist das aber auch einfach das Verhalten, was man dann unter "Treue" im besonderen Dienst- und Treueverhältnis subsummiert  ;D

Opa

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Wo kein Kläger da kein Richter...gerade im Beamtenbereich hackt doch die Krähe der anderen kein Auge aus, selber oft genug erlebt.

In diesem Thread geht es um 2 Beispiele, in denen genau diese Unwahrheit widerlegt wird. Was du selber „oft genug“ erlebt hast, bewerte ich als Nebelkerze.
Für den Bereich des BMI gibt es beispielsweise eine öffentlich zugängliche Statistik, falls es jemanden interessiert. Demnach führen mehr als 50% der geprüften Dienstpflichtverletzungen nach endgültigem Abschluss des Verfahrens zu disziplinarischen Konsequenzen.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/beamte/disziplinarstatistik-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Tagelöhner

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Und inwiefern soll die von dir verlinkte Statistik jetzt dazu geeignet sein, diese "Unwahrheit" zu widerlegen?

Es gibt auch in Polizeikreisen eine Binsenweisheit, die hier ganz gut passt: "Wenn man eine bessere Kriminalstatistik möchte, muss man nur weniger Vollzugsbeamte beschäftigen, die im Außendienst aktiv sind".

Im Jahr 2020 gab es demnach 686 Disziplinarverfahren bei insgesamt 289900 Beamten in Bundesbehörden. Wie groß ist denn dann die Dunkelziffer? Hier dürfte es sich um besonders schwere Dienstvergehen handeln, bei denen das Disziplinarverfahren nicht mehr zu umschiffen war, beispielsweise weil es schon zu viele interne und externe Mitwisser gab usw.


Bastel

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Werden den die Angestellten reihenweise angezeigt?

Tagelöhner

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Werden den die Angestellten reihenweise angezeigt?

Vielleicht hat Opa ja auch eine geeignete Statistik zur Hand um das genauer zu erörtern, vielleicht bezeichnet er Deinen Einwurf aber auch nur als weitere Nebelkerze  ;D