Die stufenlaufzeit ergibt sich aus dem Tarifvertrag. Es ist jedem zuzumuten, regelmäßig die Gehaltsabrechnung auf Korrektheit zu prüfen und ggf. beim AG in Korrektur zu bitten. Wer das über ein Jahr versäumt, trifft es so, wie beschrieben.
Der AG handelt korrekt, mehr als 6 Monate rückwirkend gibt's nicht.