Autor Thema: Technischer Betriebswirt vs. Betriebswirt IHK  (Read 5710 times)

JesuisSVA

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Antw:Technischer Betriebswirt vs. Betriebswirt IHK
« Antwort #15 am: 12.10.2022 09:58 »
Der DQR ist tariflich (und ansonsten auch) ohne jede Relevanz.

neodeo2

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Antw:Technischer Betriebswirt vs. Betriebswirt IHK
« Antwort #16 am: 12.10.2022 10:07 »
vollkommen richtig und gerecht!

Da der öD von den Bewerbern überrannt wird, wird sich in der Zukunft in dieser Richtung auch nichts ändern.

JesuisSVA

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Antw:Technischer Betriebswirt vs. Betriebswirt IHK
« Antwort #17 am: 12.10.2022 10:11 »
Warum sollte man eine Fortbildung, die lediglich eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt, dem erfolgreichen Abschluss eines mittels einer solchen Berechtigung zugänglichen Studiums als gleichwertig betrachten?

neodeo2

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Antw:Technischer Betriebswirt vs. Betriebswirt IHK
« Antwort #18 am: 12.10.2022 10:49 »
In bestimmten Branchen (z.B. IT) zählt ja sowieso nur das, was man auf dem Papier kann und nicht das was man tatsächlich kann. (/s)

=> sag ich ja, ist vollkommen richtig und gerecht!

Praxiserfahrung in Verbindung z.B. mit einem IHK-Business Manager,
der auf der gleichen Ebene wie der eines Fachwirtes, Meisters im kaufmännischen oder technischen Bereich oder eines Bachelor-Abschlusses steht, ist überhaupt nichts oder zumindest nicht wirklich was Wert. (trotz DQR 6)

Nicht umsonst werden solche IHK-Abschlüsse in der freien Wirtschaft ebenfalls NICHT anerkannt, sodass die Teilnehmer eigt nur Ihre Zeit damit vergeudet haben. (/s)

Und da der öD mit den Bewerbern überlaufen wird, kann der halt seine Bewerber dementsprechend frei aussuchen. Angebot und Nachfrage... oder wie die Politik es so schön sagt, der Markt regelt.

//edit
vllt käme man ja in der Zukunft auf ein Kompromiss, wie z.B. bei der Polizei mit dem verkürzten Aufstieg, der einen "nur bis A11" aufsteigen lässt. Aber da ist schon zu viel verlangt
« Last Edit: 12.10.2022 10:55 von neodeo2 »

JesuisSVA

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Antw:Technischer Betriebswirt vs. Betriebswirt IHK
« Antwort #19 am: 12.10.2022 11:00 »
Was soll dieses zusammenhanglose Gefasel? Und was für ein Aufstieg? Und was hätte A11 in diesem Unterforum verloren? Und wen interessiert der DQR? Und warum sollte ich einer Hochschulzugangsberechtigung den gleichen Wert zuweisen wie dem Abschluss, der aufgrund eines solchen Zugangs angestrebt werden kann?

neodeo2

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Antw:Technischer Betriebswirt vs. Betriebswirt IHK
« Antwort #20 am: 12.10.2022 11:14 »
das ganze Gefasel soll eigt nur aufzeigen, dass der öD sich eben nicht mehr erlauben kann, solche Abschlüsse nicht mehr anzuerkennen.

Da der öD eben NICHT mehr mit den Bewerbern überlaufen wird, bekommt der öD oft "nur noch den Rest".
Darunter leiden auch viele Kollegen.

Beispiel.: LDI in Mainz findet kein IT-Personal, da die freie Wirtschaft in Mainz/ Wiesbaden und Frankfurt deutlich mehr zahlt, sodass sich eigt auch niemand mehr da bewirbt.

Und da LDI der Dienstleister für viele Ämter ist, leiden drunter dementsprechend SEHR viele Kollegen (Aufgaben dauern zu lange, oder werden erst gar nicht gemacht)

Man muss mit der Zeit gehen, sonst geht man mit der Zeit. Besonders in solchen Abteilungen/ Branchen, wie der IT, bei denen mehr das tatsächliche Können zählt, als das was auf dem Papier steht.

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« Antwort #21 am: 12.10.2022 11:16 »
das ganze Gefasel soll eigt nur aufzeigen, dass der öD sich eben nicht mehr erlauben kann, solche Abschlüsse nicht mehr anzuerkennen.

Da der öD eben NICHT mehr mit den Bewerbern überlaufen wird, bekommt der öD oft "nur noch den Rest".
Darunter leiden auch viele Kollegen.

Beispiel.: LDI in Mainz findet kein IT-Personal, da die freie Wirtschaft in Mainz/ Wiesbaden und Frankfurt deutlich mehr zahlt, sodass sich eigt auch niemand mehr da bewirbt.

Und da LDI der Dienstleister für viele Ämter ist, leiden drunter dementsprechend SEHR viele Kollegen (Aufgaben dauern zu lange, oder werden erst gar nicht gemacht)

Man muss mit der Zeit gehen, sonst geht man mit der Zeit. Besonders in solchen Abteilungen/ Branchen, wie der IT, bei denen mehr das tatsächliche Können zählt, als das was auf dem Papier steht.
Für IT-ler bedarf es in vielen Bereichen doch gar keiner Qualifikationen für die Eingruppierung.

JesuisSVA

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« Antwort #22 am: 12.10.2022 11:21 »
das ganze Gefasel soll eigt nur aufzeigen, dass der öD sich eben nicht mehr erlauben kann, solche Abschlüsse nicht mehr anzuerkennen.

Da der öD eben NICHT mehr mit den Bewerbern überlaufen wird, bekommt der öD oft "nur noch den Rest".
Darunter leiden auch viele Kollegen.

Beispiel.: LDI in Mainz findet kein IT-Personal, da die freie Wirtschaft in Mainz/ Wiesbaden und Frankfurt deutlich mehr zahlt, sodass sich eigt auch niemand mehr da bewirbt.

Und da LDI der Dienstleister für viele Ämter ist, leiden drunter dementsprechend SEHR viele Kollegen (Aufgaben dauern zu lange, oder werden erst gar nicht gemacht)

Man muss mit der Zeit gehen, sonst geht man mit der Zeit. Besonders in solchen Abteilungen/ Branchen, wie der IT, bei denen mehr das tatsächliche Können zählt, als das was auf dem Papier steht.

Der öD erkennt überhaupt nichts an. Es ist doch jedem einzelnen der weit mehr als 10.000 Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes überlassen, welche Einstellungsvoraussetzungen er wählt. Das ist tariflich auch überhaupt nicht geregelt. Tariflich kann ich auch einen ungelernten Schulabbrecher als Apotheker beschäftigen, tariflich ist der dann in E13 statt in E14 eingruppiert.

neodeo2

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Antw:Technischer Betriebswirt vs. Betriebswirt IHK
« Antwort #23 am: 12.10.2022 11:36 »
Du hast zwar vollkommen Recht, aber in der Realität sieht's leider anders aus.

Wie viele dieser 10.000 Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sagen dann.:
- tut mir leid, ohne Studium kommst du nur bis e9b. (also man kann gar nicht eine Andere Stelle annehmen, die höher bewertet ist)

Würde der öD solche Abschlüsse anerkennen und einen "Richtwert" mitgeben, würde es vielen Angestellten und den Bewerbern vieles erleichtern.

Der DQR und EQR haben mittlerweile Ihre Daseinsberechtigung verdient, sodass man diese Einstufungen nicht mehr ignorieren kann. Vorallem im Hinblick auf die ganzen (tatsächlichen) Fachkärfte aus dem Ausland.

EQR /DQR hilft bei unterschiedlichsten Abschlüssen die bessere Einordnung zu tätigen.

Die Welt ist nun mal im Wandel, ob man es will oder nicht.

Ansonsten wird sich nichts ändern und in vielen Bereichen (nicht nur IT), bekommen wir weiterhin: "oft nur noch den Rest".

JesuisSVA

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« Antwort #24 am: 12.10.2022 11:45 »
Das ist doch ein Problem des jeweiligen Arbeitgebers.

Warum sollte sich irgendein Arbeitgeber dafür interessieren, welchen Wert das Bundesbildungsministerium oder die entsprechende europäische Behörde einem Abschluss beimisst? DQR/EQR dienen einzig und allein den Anbietern von Bildungszertifikaten, damit sie ihren Mist irgendwelchen Simpeln andrehen können. Wenn ich als Arbeitgeber einen Techiker, einen Meister, einen IHK-Bilanzbuchhalter, einen Bachelor oder einen Master möchte, ist mir doch völlig egal, was das Bildungsministerium meint, es wäre gleichwertig dazu.

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« Antwort #25 am: 12.10.2022 11:50 »
Du hast zwar vollkommen Recht, aber in der Realität sieht's leider anders aus.

Wie viele dieser 10.000 Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sagen dann.:
- tut mir leid, ohne Studium kommst du nur bis e9b. (also man kann gar nicht eine Andere Stelle annehmen, die höher bewertet ist)

Würde der öD solche Abschlüsse anerkennen und einen "Richtwert" mitgeben, würde es vielen Angestellten und den Bewerbern vieles erleichtern.

Der DQR und EQR haben mittlerweile Ihre Daseinsberechtigung verdient, sodass man diese Einstufungen nicht mehr ignorieren kann. Vorallem im Hinblick auf die ganzen (tatsächlichen) Fachkärfte aus dem Ausland.

EQR /DQR hilft bei unterschiedlichsten Abschlüssen die bessere Einordnung zu tätigen.

Die Welt ist nun mal im Wandel, ob man es will oder nicht.

Ansonsten wird sich nichts ändern und in vielen Bereichen (nicht nur IT), bekommen wir weiterhin: "oft nur noch den Rest".

Wenn es, z.B. im Bereich IT gar keines Studiums für die E10 bedarf, warum dann irgendwelche Fortbildungen, die anerkannt werden sollen? Ansonsten haben sich die Tarifparteien auf Voraussetzungen geeinigt, der AG kann auch abweichend davon einstellen. Aktuell reines AG-Peoblem, wenn er nicht die passenden Leute bekommt, obwohl er die Möglichkeiten hätte.

neodeo2

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« Antwort #26 am: 12.10.2022 12:07 »
Es geht darum, dass man den öD attraktiver macht.

Der öD besteht ja nicht nur aus der IT. Wir haben eine Änderung der Eingruppierungsverordnung seit 2021, und was ist mit anderen Bereichen?

Und klar das ist reines AG-Problem. Aber der öD hat nun mal große Probleme mit den nicht besetzten Stellen.

Solch eine Anerkennung dieser Abschlüsse, wäre ein richtiger Schritt, die Problematik zum kleinen Teil zu lösen.
Zumindest ein Anfang.

Weitere Schritte, wie Erhöhung der TV-L Tabelle um mehr als 2,8 %, wäre auch mal ein weiterer Schritt (Im Hinblick auf die Inflation etc.)

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« Antwort #27 am: 12.10.2022 12:12 »
Es geht darum, dass man den öD attraktiver macht.

Der öD besteht ja nicht nur aus der IT. Wir haben eine Änderung der Eingruppierungsverordnung seit 2021, und was ist mit anderen Bereichen?

Und klar das ist reines AG-Problem. Aber der öD hat nun mal große Probleme mit den nicht besetzten Stellen.

Solch eine Anerkennung dieser Abschlüsse, wäre ein richtiger Schritt, die Problematik zum kleinen Teil zu lösen.
Zumindest ein Anfang.

Weitere Schritte, wie Erhöhung der TV-L Tabelle um mehr als 2,8 %, wäre auch mal ein weiterer Schritt (Im Hinblick auf die Inflation etc.)
Irgendwelche pseudo-abschlüsse anzuerkennen bringt da nur Unruhe. Wie gesagt, die AG hätten ausreichende Möglichkeiten. Wenn sie die nicht nutzen wollen, dann würden zusätzliche Anerkennungen von wasauchimmer weder erfolgen noch irgendeinen Nutzen haben.

JesuisSVA

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« Antwort #28 am: 12.10.2022 12:19 »
Es geht darum, dass man den öD attraktiver macht.

Der öD besteht ja nicht nur aus der IT. Wir haben eine Änderung der Eingruppierungsverordnung seit 2021, und was ist mit anderen Bereichen?

Und klar das ist reines AG-Problem. Aber der öD hat nun mal große Probleme mit den nicht besetzten Stellen.

Solch eine Anerkennung dieser Abschlüsse, wäre ein richtiger Schritt, die Problematik zum kleinen Teil zu lösen.
Zumindest ein Anfang.

Weitere Schritte, wie Erhöhung der TV-L Tabelle um mehr als 2,8 %, wäre auch mal ein weiterer Schritt (Im Hinblick auf die Inflation etc.)

Es ist nicht mal ein AG-Problem. Es ist das Problem einzelner Arbeitgeber. Da gibt es auch nichts anzuerkennen. Entweder der jeweilige Arbeitgeber möchte jemanden mit der entsprechenden Qualifikation einstellen oder nicht. Tariflich ist diesbezüglich doch überhaupt nichts vorgeschrieben.

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« Antwort #29 am: 12.10.2022 12:28 »
Und wenn die Tätigkeiten nur für eine Eingruppierung mit zu niedrigem Entgelt ausreichten, gibt es z.B. in einigen Bereichen noch die Möglichkeit, Zulagen zu gewähren. Oder in allen Bereichen Spielräume bei den Stufen.
Der einzelne AG muss es nur wollen.