Hallo,
Landesbehörde: in einer Dienstbesprechung verkündet der Abteilungsleiter, dass es ab sofort eine Urlaubregelung gibt. Bisher hat man sich unter den Kolleginnen und Kollegen abgesprochen, und alles war -mehr oder weniger- gut.
Nun wird u. a. zwingend vorgeschrieben, dass 50 Prozent der Mitarbeiter anwesend sein müssen, auch z. B. während der Feiertage (Weihnachten - Sylvester).
a) Es gibt hierzu keine Dienstanweisung, nur das Protokoll über die Besprechung, in dem diese Regelung schriftlich festgehalten wurde.
Die Mitarbeiter wurden per Mail von den Dezernenten informiert, das Protokoll wurde nicht bekannt gegeben.
b) Der Personalrat ist nicht beteiligt worden.
Wie kann der Personalrat gegen diese Entscheidung vorgehen? Für mich ist die Mitteilung über die Regelung bei Urlaubsvertretung eben nur eine Mitteilung, keine Dienstanweisung.
Viele Grüße
Andreas