Autor Thema: Neue Tätigkeiten 2020 beantragt, Dienststelle nichts bearbeitet. Frage.  (Read 6672 times)

Benson77

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Nun ist es soweit, ich werde zum 01.12.22 versetzt. Ich habe mich gewehrt, aber der PR stand nicht hinter mir.

Ein Blick in meine Personalakte zeigte, dass meine FB Leitung für mich neue Tätigkeiten beantragt hatte, die normalerweise zu einer Höhergruppierung geführt hätten. Die Leitung hat schlicht die Beantragung nicht bearbeitet, aber damals bestätigt.

Nun möchte ich trotz Versetzung, dass dieser Vorgang abgeschlossen wird und ich ggf die Höhergruppierung bekomme.

Dazu entsteht bei mir die Frage, ob es möglich ist, wenn diese Beantragung 2020 eingereicht wurde,
(niemand es bearbeitet hat, aber die Leitung kommunizierte, dass nach Beantragung die Tätigkeiten von mir ausgeführt werden
dürfen,)

ich dennoch dieses Tätigkeiten/Höhergruppierung ein in 2022 einklagen könnte?

Lg

WasDennNun

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Wieso sollte man dir Tätigkeiten übertragen die du nicht machen wirst, weil du versetzt bist/wirst?
Was hätte der PR denn für Rechtsmittel gehabt, diese Versetzung zu verhindern, da ist der PR doch weniger als ein Zahnloser Tiger.

Fakt ist doch, das Tätigkeiten von deinen Chef beantragt wurden, der AG aber diese nicht als notwendig erachtet und somit sie auch nicht ausüben lassen will.

Alos da sehe ich für dich leider schwarz.


Benson77

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Wieso sollte man dir Tätigkeiten übertragen die du nicht machen wirst, weil du versetzt bist/wirst?
Was hätte der PR denn für Rechtsmittel gehabt, diese Versetzung zu verhindern, da ist der PR doch weniger als ein Zahnloser Tiger.

Fakt ist doch, das Tätigkeiten von deinen Chef beantragt wurden, der AG aber diese nicht als notwendig erachtet und somit sie auch nicht ausüben lassen will.

Alos da sehe ich für dich leider schwarz.



Der AG sagte zu meinem Chef " Der Mitarbeiter darf die Tätigkeit ausführen, sobald die Fachbereichsleitung es beantragt hat".

Aber es gab immer wieder ausreden bezüglich der weiteren Bearbeitung: covid, Erkrankungen,  unterbesetzt....

Ich bin stark erkrankt und Versetzungen könnten dazu führen dass ich lang ausfallen. Ich weiß den meisten AGs ist dies Wurscht.

Organisator

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Ist ähnlich wie hier

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,119163.0.html

Mit dem selben Ergebnis. Keine veränderten übertragenen Tätigkeiten und somit keine veränderte Eingruppierung.
Freu dich, dass du jetzt einen anderen AG hast.

JesuisSVA

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Warum neuer Arbeitgeber? Er wird doch versetzt.

Benson77

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Warum neuer Arbeitgeber? Er wird doch versetzt.

Ja versetzt innerhalb der Behörde.
Ich habe diese Tätigkeiten seid 2020 ausgeführt, weil der AG mitteilte ,dass nach Beantragung es kein Problem darstellt und alles seinen Gang geht. Wie unfair, dass ich da nicht mehr etwas einklagen kann.

Organisator

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Warum neuer Arbeitgeber? Er wird doch versetzt.
Danke für den Hinweis, habe die Begrifflichkeiten verwechselt.

Organisator

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Warum neuer Arbeitgeber? Er wird doch versetzt.

Ja versetzt innerhalb der Behörde.
Ich habe diese Tätigkeiten seid 2020 ausgeführt, weil der AG mitteilte ,dass nach Beantragung es kein Problem darstellt und alles seinen Gang geht. Wie unfair, dass ich da nicht mehr etwas einklagen kann.
Nunja, wenn man sich auf das Spielchen des AG einlässt, kann es auch schonmal schief gehen. Unfair ist da nix, du hättest auch auf die Übertragung der neuen Tätigkeit durch den AG bestehen können.

Rumo1895

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Klar ist das unfair aber du hast im Endeffekt - wenn ich die Schilderung richtig erfasst habe - Tätigkeiten aufgeführt die dir durch den AG nicht übertragen wurden. Welcher Anspruch soll daraus resultieren ? 

Benson77

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Klar ist das unfair aber du hast im Endeffekt - wenn ich die Schilderung richtig erfasst habe - Tätigkeiten aufgeführt die dir durch den AG nicht übertragen wurden. Welcher Anspruch soll daraus resultieren ?

Mein FB Leiter hatxsie beantragt und der Abteilungsleiter hat gesagt alles ok, ich gehe davon, dass in der Dienstelle schlicht weg  der Antrag vergessen wurde?

Könnte ich dies denn irgendwie anprangern? Wäre so etwas nicht der Pflicht des AG?

JesuisSVA

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Es besteht kein Anspruch, eine andere auszuübende Tätigkeit übertragen zu bekommen. Auch dann nicht, wenn subalternes Führungspersonal das gerne so hätte.

Peter1970

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Ich würde Dir folgendes vorschlagen:

- Schreibe eine Mail an die Zuständigen (CC an PR,FB Leitung). Verlange einen Sachstandsbericht.
- Fordere rückwirkend die aus Deiner Sicht  richtige Entgeltgruppe plus Stufe
- Erfrage die Gründe, warum die Veranlassung der neuen Tätigkeiten durch die FB Leitung nicht bearbeitet wurden
- Fordere diese Tätigkeiten ein, völlig egal ob Du versetzt wirst oder nicht. Bestehe auf die Tätigkeiten
- Wenn möglich schau nach der Korrespondenz mit der FB Leitung und hänge Sie an die Mail
- Sprich mit dem PR ab, dass die Versetzung so nicht akzeptiert werden kann. Vorher muss geklärt werden, wie wertig die Tätigkeiten sind, evtl so dass eine höhere Entgeltgruppe herauskommt.  Dementsprechend muss die Versetzung korrekterweise angepasst werden.
- Ist dies abgeschlossen, kann versetzt werden

Organisator

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Ich würde Dir folgendes vorschlagen:

- Schreibe eine Mail an die Zuständigen (CC an PR,FB Leitung). Verlange einen Sachstandsbericht.
- Fordere rückwirkend die aus Deiner Sicht  richtige Entgeltgruppe plus Stufe
- Erfrage die Gründe, warum die Veranlassung der neuen Tätigkeiten durch die FB Leitung nicht bearbeitet wurden
- Fordere diese Tätigkeiten ein, völlig egal ob Du versetzt wirst oder nicht. Bestehe auf die Tätigkeiten
- Wenn möglich schau nach der Korrespondenz mit der FB Leitung und hänge Sie an die Mail
- Sprich mit dem PR ab, dass die Versetzung so nicht akzeptiert werden kann. Vorher muss geklärt werden, wie wertig die Tätigkeiten sind, evtl so dass eine höhere Entgeltgruppe herauskommt.  Dementsprechend muss die Versetzung korrekterweise angepasst werden.
- Ist dies abgeschlossen, kann versetzt werden

Da der PR bei der Versetzung kein Beteiligungsrecht hat, könnte man sich mit solchem Handeln unglaubwürdig machen.

JesuisSVA

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Auf so einen Mist müsste der Arbeitgeber nicht mal antworten oder sonstwie reagieren. Wer so offenkundig seinen Platz nicht kennt und auf irgendwas „besteht“, worauf er keinen Anspruch hat, verrennt sich, wenn man ihn ignoriert, schnell in irgendwas, was er sich zusammengegoogelt hat, wofür man ihn abmahnen und dann loswerden kann.