Autor Thema: Neue Tätigkeiten 2020 beantragt, Dienststelle nichts bearbeitet. Frage.  (Read 6686 times)

Mike Mod

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Wie bitte?

JesuisSVA

Ich denke wir sollen wissen was Benson77 meint, der AG ist the man und er hat dem FB Leiter die Info gegeben, dass die beantragten Tätigkeiteiten seinen Weg nehmen und der Mitarbeiter die Tätigkeiten ausführen darf.

Nicht jeder TB im ÖD muss zwangsläufig alle Begrifflichkeiten kennen und darf auch etwas verwechseln, zum mal Du und andere hier ja Profis seid. Nur manchmal kommen Eure Antworten auch anders rüber.

JesuisSVA

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Wenn Benson77 entsprechend Deiner Annahme meinen sollte, der Arbeitgeber sei „the man“, also eine natürliche Person, dann meint er entweder falsch oder arbeitet nicht bei einer Behörde, was den Hinweis auf eine Untätigkeitsklage noch abstruser macht.

Helgenius75

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Wenn Benson77 entsprechend Deiner Annahme meinen sollte, der Arbeitgeber sei „the man“, also eine natürliche Person, dann meint er entweder falsch oder arbeitet nicht bei einer Behörde, was den Hinweis auf eine Untätigkeitsklage noch abstruser macht.

Streichen wir die Untätigkeitsklage.
Übrig bleibt, dass Benson77 veräppelt wurde.
Übrig bleibt dass auf Anträge nicht geantwortet wurde.
Ob die Überprüfung seitens des AG nicht beantwortet werden muss, sei dahingestellt.  Ich finde rein Kollegial, sollte der AG antworten. Selbst wenn das Ergebnis negativ ist . Dass kann ich nicht verstehen  und ich denke dieser AG hätte auch keine Antwort darauf. Evtl sollte man bei einem Arbeitsrechtler fragen, der evtl die Frage beantwortet, wie es sich mit dem Problem der möglichen Höhergruppierung verhalten würde...

JesuisSVA

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Warum sollten wir etwas streichen, was geschildert worden war?

Wir sind noch mitten in der Sachverhaltskläreung, u.a. auch deshalb, weil sich Benson77 in immer neue Widersprüche verstrickt.

Wir wissen, dass sein FBL für ihn "neue Tätigkeiten beantragt hatte". Und offenbar hat Benson77 diese Tätigkeiten ausgeübt.

Ansonsten wissen wir recht wenig. Der FBL, wir erinnern uns, das ist der Schwachmat, der Benson77 in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit zum verwaltungsechtlichen Instrument der Untätigkeitsklage geraten hat, behauptet, der "AG" habe ihm gegenüber signalisiert, die beantragten Tätigkeiten könnten ausgeübt werden. In den Schilderungen von Benson77 ist der Arbeitgeber eine natürliche Person. Ich denke, ich bin nicht der einzige, der dies in Zweifel zieht.

Jedenfalls ist der Arbeitgeber nicht in Form eines Vertreters, der in seinem Namen Arbeitsverträge schließen darf, an Benson77 herangetreten, um die Vetragsänderung, die eine eingurppierungsrelevante Tätigkeitsänderung darstellt, mit ihm zu vereinbaren. Das BAG geht in seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass selbst Arbeitnehmer mit ungelernten Tätigkeiten erkennen, dass nur eine berechtigte Person dies tun kann und darf.

Helgenius75

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Ich denke Benson77 verwechselt in der Tat einige Dinge.
Und ich stimme JesuisSVA zu, der Leiter des FBs ist ein Schwachmat. Von ihn sollte man erwarten, dass er in dieser Angelegenheit seinen Mitarbeiter nocht solche in die Irre führenden Tipps zu geben. @Benson77, wenn ein FB-Leiter so einen Stuss erzählt, könnte auch erzählen, dass der Arbeitgeber sein Go für die übertragenen Tätigkeiten gegeben hat.

WasDennNun

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Ich gehe mal davon aus, dass mit der Aussage
FB hat mit AG telefoniert
gemeint ist
FB hat mit einem Menschen telefoniert, der vom AG befugt ist AVs zu unterschreiben, bzw diese AV zu ändern.

Zudem ist fraglich, ob entsprechendes lediglich im Innenverhältnis des Arbeitgebers oder gegenüber dem Arbeitnehmer kommuniziert worden ist. Und von wem.
FB Leiter kommuniziert als erstes mit mir und spricht über die Tätigkeiten.
FB Leiter beantragt Tätigkeiten beim AG .
TB beantragt Überprüfung bei AG, AG bestätigt Eingang.

Mehr ist nicht weiter passiert.
Doch etwas ist passiert! Du hast angefangen Tätigkeiten auszuüben, bevor der AG dir diese übertragen hat.
Zumindest hast du keinen Nachweis darüber, dass der AG es getan haben könnte oder es wollte.

Das Telefonat ist ja hinfällig, da keine Nachweis und in den Akten findet sich dazu nichts.Im Gegenteil, der AG hat sich offensichtlich durch Untätigkeit  entschieden dort nicht zu handeln.

Da gibt es nichts zu heilen tariflich und arbeitsrechtlich.

Klar gibt es AGs die so etwas AT oder ÜT beheben und alles sind zufrieden, ist aber offensichtlich hier nicht der Fall.

JesuisSVA

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Wir wissen ja nicht einmal, ob das Telefonat stattgefunden hat, denn bislang ist das nur eine Behauptung des eher kompetenzbefreiten FBL. Und selbst wenn es stattgefunden hat, wissen wir immer noch nicht, mit wem.

WasDennNun

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Wir wissen noch nicht mal ob Benson77 existiert. :P

JesuisSVA

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Oder ein anderer Forist, weshalb das Beantworten von Fragen sicherlich müßig wäre. Jenseits dieser rein philosophischen Betrachtung nehmen wir die Schilderungen der Fragesteller aber durchaus ebenso als im Kern zutreffend an wie deren jeweilige Existenz. Und hier ist es nunmal lediglich die Schilderung der Behauptung eines wenig kompetenten Dritten, der im Sachverhalt allen Grund zu einer Schutzbehauptung hat.

Lennywhite

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Wir wissen noch nicht mal ob Benson77 existiert. :P

Haha...Da hilft nur Jonathan Franks von "X-Faktor-Das Unfassbare".

Spass bei Seite.  Ich höre da raus, dass die neue Stelle weniger verantwortungsvoll ist und er/sie/es nun auf die Höhergurppierung nachträglich hofft. Oder liege ich falsch?

FGL

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Wir wissen noch nicht mal ob Benson77 existiert. :P
Haha...Da hilft nur Jonathan Franks von "X-Faktor-Das Unfassbare".
"Diese Geschichte ist wahr. Bei Benson77 handelte es sich um eine Person, die zu Beginn des 21. Jahrhunderts auf der Nordhalbkugel gelebt hat."