Autor Thema: Samstagsdienste  (Read 3401 times)

MarieH

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Samstagsdienste
« am: 12.10.2022 09:38 »
Guten Tag Zusammen,

ist regelmäßige Arbeit an einem Samstag im Monat zulässig?

Darf der Arbeitgeber verlangen, dass Samstagsdienste die aufgrund von Erkrankung nicht geleistet wurden, nachgeholt werden? Ich war mehrere Monate erkrankt und soll nun jeden Monat zwei Samstage arbeiten, um die versäumten Dienste der letzten 4 Monate nachzuholen.

Grüße

JesuisSVA

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Antw:Samstagsdienste
« Antwort #1 am: 12.10.2022 09:41 »
Ja, Samstag ist ein gewöhnlicher Werktag.

Sofern es nur um die Zahl der Samstage geht und nicht um ein Nachholen der Stunden, ist das grundsätzlich nicht zu beanstanden.

MarieH

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Antw:Samstagsdienste
« Antwort #2 am: 12.10.2022 09:52 »
Vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort.

Ich habe nun meinen Dienstplan erhalten, auf dem der reguläre Samstag und ein weiterer eingetragen wurde. Bei dem zweiten Samstagsdienst steht nun (Nachholtermin für 04/22).
Ich bin Mutter von zwei Kindern, seit Einführung des einen Samstagsdienstes ist es schon schwer, eine Betreuung zu organisieren. Aber nun noch über Monate 2 Dienste, weil ich krank war, kann ich schwer bewerkstelligen.

Habe ich keine Möglichkeiten, dagegen vorzugehen?

JesuisSVA

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Antw:Samstagsdienste
« Antwort #3 am: 12.10.2022 10:06 »
Grundsätzlich nicht. Ich sehe aus der Sachverhaltsschilderung nicht, dass der Arbeitgeber ermessensfehlerhaft handelte oder sein Direktionsrecht überschritte. Wenn Dir freie Samstage wichtig sind, hättest Du sie arbeitsvertraglich vereinbaren müssen.

Rumo1895

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Antw:Samstagsdienste
« Antwort #4 am: 12.10.2022 10:49 »
Vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort.

Ich habe nun meinen Dienstplan erhalten, auf dem der reguläre Samstag und ein weiterer eingetragen wurde. Bei dem zweiten Samstagsdienst steht nun (Nachholtermin für 04/22).
Ich bin Mutter von zwei Kindern, seit Einführung des einen Samstagsdienstes ist es schon schwer, eine Betreuung zu organisieren. Aber nun noch über Monate 2 Dienste, weil ich krank war, kann ich schwer bewerkstelligen.

Habe ich keine Möglichkeiten, dagegen vorzugehen?

Wie passt das denn in deine arbeitsvertraglich vereinbarten Stunden ? Wenn du sonst dein Stundensoll mit Mo-Fr plus 1x Samstag im Monat erfüllt hast müsste ja die aktuelle Konstellation (vorausgesetzt dir fallen anderweitig nicht Stunden weg) angeordnete Überstunden bedeuten oder?

JesuisSVA

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Antw:Samstagsdienste
« Antwort #5 am: 12.10.2022 10:57 »
Aus der Sachverhaltsschilderung geht nicht hervor, wie die Arbeitszeit verteilt ist. Warum sollte man annehmen, dass die Fragestellerin überhaupt an allen übrigen Werktagen arbeitet, wenn sie Samstags arbeitet?

MarieH

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Antw:Samstagsdienste
« Antwort #6 am: 12.10.2022 11:39 »
Wenn an einem Samstag gearbeitet wurde, ist in der Folgewoche ein Arbeitstag frei (vom Arbeitgeber festgelegt).

Ich habe nun einen Fachanwalt kontaktiert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies so ohne weiteres möglich ist. Als ich meinen Arbeitsvertrag unterschrieben habe, gab es noch keine Samstagsarbeit und Kinder hatte ich ebenfalls noch nicht.

WasDennNun

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Antw:Samstagsdienste
« Antwort #7 am: 14.10.2022 08:29 »
Wenn an einem Samstag gearbeitet wurde, ist in der Folgewoche ein Arbeitstag frei (vom Arbeitgeber festgelegt).

Ich habe nun einen Fachanwalt kontaktiert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies so ohne weiteres möglich ist. Als ich meinen Arbeitsvertrag unterschrieben habe, gab es noch keine Samstagsarbeit und Kinder hatte ich ebenfalls noch nicht.
Ich kann mir das durchaus vorstellen, dass es ohne weiteres möglich ist, da ja nichts anderes arbeitsvertraglich vereinbart wurde (auch wenn man sich seinerzeit dessen nicht bewusst war), auch wenn es mit dem beliebte Werbecredo von AGs "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" kollidiert.
Einfach mal eine obere Heeresleitung anschreiben, wie die das sehen, dass eben nicht Rücksicht auf die Familie genommen wird!

E15TVL

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Antw:Samstagsdienste
« Antwort #8 am: 14.10.2022 08:40 »
Vielleicht haben die anderen Kollegen, die während der krankheitsbedingten Abwesenheit aushelfen mussten und vielleicht auch Familien haben und zurückstecken mussten, auch bei der oberen Heeresleitung angefragt? Mit dem Ergebnis, das der TE jetzt hat?

Ansonsten wäre der Gang zum PR noch möglich gewesen?!

Rumo1895

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Antw:Samstagsdienste
« Antwort #9 am: 14.10.2022 11:13 »
Wenn an einem Samstag gearbeitet wurde, ist in der Folgewoche ein Arbeitstag frei (vom Arbeitgeber festgelegt).

Solange dass für beide Samstage gilt relativiert sich das Thema "Nachholen" ein wenig. Für deine Lebensplanung/-gestaltung natürlich total ätzend aber dass sind - könnte man aus AG-Sicht böshaft so sehen - persönliche Probleme.

WasDennNun

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Antw:Samstagsdienste
« Antwort #10 am: 14.10.2022 12:48 »
Wenn an einem Samstag gearbeitet wurde, ist in der Folgewoche ein Arbeitstag frei (vom Arbeitgeber festgelegt).

Solange dass für beide Samstage gilt relativiert sich das Thema "Nachholen" ein wenig. Für deine Lebensplanung/-gestaltung natürlich total ätzend aber dass sind - könnte man aus AG-Sicht böshaft so sehen - persönliche Probleme.
Nicht wenn er in seinen Werbung anderes verspricht, dann sollte man ihn öffentlich als Lügner darstellen.

JesuisSVA

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Antw:Samstagsdienste
« Antwort #11 am: 14.10.2022 12:51 »
Was angesichts der Schwammigkeit des Claims „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ und der Treuepflicht aus dem Arbeitsverhältnis eher eine schlechte Idee ist.

MarieH

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Antw:Samstagsdienste
« Antwort #12 am: 18.10.2022 15:04 »
Also darf der Arbeitgeber verlangen, dass ich wegen Krankheit versäumte Samstagsdienste nacharbeite?

WasDennNun

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Antw:Samstagsdienste
« Antwort #13 am: 18.10.2022 16:14 »
Ich denke er darf dich auch ohne versäumte Samstagdienste zum Samstagdienst "nach belieben" einteilen, sofern nichts anderes im AV steht.

Rumo1895

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Antw:Samstagsdienste
« Antwort #14 am: 19.10.2022 08:53 »
Also darf der Arbeitgeber verlangen, dass ich wegen Krankheit versäumte Samstagsdienste nacharbeite?

Formal handelt es sich nicht um "nacharbeiten" auch wenn man es dir so kommuniziert und du es (nachvollziehbar) so auffasst. Grundsätzlich nutzt der AG nur sein Direktionsrecht um deine Arbeitszeiten zu ändern.