Zitat von: armdran am 13.10.2022 10:47Was aber auch gerne übersehen wird und meiner Meinung nach das eigentliche Ziel der Neugestaltung war: Die Überprüfung kann auch ergeben, dass jemand zu hoch eingeruppiert ist. Seitens von zwei Hochschulen habe ich dann aber gehört, dass man seinen Antrag auf dem kleinen Dienstweg zurück ziehen kann, um nicht runtergruppiert zu werden.Jaein, der Antrag zur Eingruppierung nach der neuen EGO, konnte nur gestellt werden, wenn man Höhergruppiert wird. Ergäbe sich durch die neue EGO eine Herabgruppierung, könnte man den Antrag nicht stellen und somit bleibt er wirkungslos, wenn man ihn abgebene hat.Also kann man nicht heruntergruppiert werden, durch den Antrag.
Was aber auch gerne übersehen wird und meiner Meinung nach das eigentliche Ziel der Neugestaltung war: Die Überprüfung kann auch ergeben, dass jemand zu hoch eingeruppiert ist. Seitens von zwei Hochschulen habe ich dann aber gehört, dass man seinen Antrag auf dem kleinen Dienstweg zurück ziehen kann, um nicht runtergruppiert zu werden.