Höhergruppierung IT abgelehnt

Begonnen von Mirco76, 12.10.2022 09:39

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armdran

Zitat von: WasDennNun in 14.10.2022 07:40
Zitat von: armdran in 13.10.2022 10:47
Was aber auch gerne übersehen wird und meiner Meinung nach das eigentliche Ziel der Neugestaltung war: Die Überprüfung kann auch ergeben, dass jemand zu hoch eingeruppiert ist. Seitens von zwei Hochschulen habe ich dann aber gehört, dass man seinen Antrag auf dem kleinen Dienstweg zurück ziehen kann, um nicht runtergruppiert zu werden.
Jaein, der Antrag zur Eingruppierung nach der neuen EGO, konnte nur gestellt werden, wenn man Höhergruppiert wird. Ergäbe sich durch die neue EGO eine Herabgruppierung, könnte man den Antrag nicht stellen und somit bleibt er wirkungslos, wenn man ihn abgebene hat.
Also kann man nicht heruntergruppiert werden, durch den Antrag.

So wurde das bei uns nicht gelebt. Es sollten einfach alle einen Antrag stellen und es wurde pauschal geprüft, ob es mehr geben kann.

JesuisSVA

Tarifliche Regelungen mit zwingender Rechtsfolge sind nicht davon abhängig, wie sie ,,gelebt" werden, sondern die zwingenden Rechtsfolgen zeitigen sich.