Über Urlaube, den Antrags- und Gewährungsverfahren und dem Umgang mit dem gesamten Thema schließt man doch im Regelfall eine Dienstvereinbarung ab.
Daher würde ich bei demjenigen Kollegen der mit seinen Listen rumspielt, einmal hinterfragen, ob das im Einklang mit der DV steht und den dann im Zweifelsfall zur Verantwortung ziehen.
Als PR würde ich mir dann das Mandat der Mitarbeiter holen, und den "Listenfreund" durch die Personalabteilung auf den vermutlich nicht sachgemäßen Umgang mit dem Thema im Sinne der DV hinweisen lassen.
Und damit wäre das ganze Thema für mich dann durch.
Für mich klingt das ganze Ausgangsthema eher so, dass der PR die Grenzen seiner kaum vorhandenen Weisungsbefugnis nicht kennt, und dass die FÜhrungskraft die DV nicht gelesen hat.