Autor Thema: Disziplinarverfahren gegen Personalratsvorsitzenden  (Read 3031 times)

teclis22

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Antw:Disziplinarverfahren gegen Personalratsvorsitzenden
« Antwort #15 am: 14.10.2022 15:47 »
Denke es läuft hinaus auf:
a) Ruhe bewahren
b) ggf. rechtliche Beratung zur eigenenen Beruhigung holen
c) nicht einschüchtern lassen
d) das Verfahren in den rechtsschritten durchlaufen
e) hinterher die Show genießen wenn das Diziplinarverfahren eingestellt wird und der andere der depperte ist
f) hin und wieder mal die andere Seite an die erfahrungen erinnern.

Mask

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Antw:Disziplinarverfahren gegen Personalratsvorsitzenden
« Antwort #16 am: 14.10.2022 17:03 »
Die Tätigkeit als Personalratsmitglied gehört nicht zu den Dienstpflichten. Also kann wegen der Tätigkeit als Personalrat auch kein Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Das scheint die Meinung hier zu sein. Ob diese Auffassung auch vom betreffenden Dienstherrn geteilt wird, weiß keiner von uns.
Ich habe es allerdings schon erlebt, dass eine Personalratsvorsitzende wegen einer als beleidigend empfundenen Äußerung während einer Personalversammlung, die eindeutig in ihrer Funktion als Personalratsvorsitzende erfolgte, eine Abmahnung erhalten hat.
Die Tätigkeit als Personalrat ist keine Dienstpflicht, wohl aber ist ein Beamer, der hauptamtlich im PR sitzt, immer noch Träger von Dienstpflichten und kann diese auch verletzten. Hier würde ich aber auch keinen Verstoß sehen

egotrip

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Antw:Disziplinarverfahren gegen Personalratsvorsitzenden
« Antwort #17 am: 14.10.2022 18:53 »
Über Urlaube, den Antrags- und Gewährungsverfahren und dem Umgang mit dem gesamten Thema schließt man doch im Regelfall eine Dienstvereinbarung ab.

Daher würde ich bei demjenigen Kollegen der mit seinen Listen rumspielt, einmal hinterfragen, ob das im Einklang mit der DV steht und den dann im Zweifelsfall zur Verantwortung ziehen.

Als PR würde ich mir dann das Mandat der Mitarbeiter holen, und den "Listenfreund" durch die Personalabteilung auf den vermutlich nicht sachgemäßen Umgang mit dem Thema im Sinne der DV hinweisen lassen.

Und damit wäre das ganze Thema für mich dann durch.

Für mich klingt das ganze Ausgangsthema eher so, dass der PR die Grenzen seiner kaum vorhandenen Weisungsbefugnis nicht kennt, und dass die FÜhrungskraft die DV nicht gelesen hat.

JesuisSVA

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Antw:Disziplinarverfahren gegen Personalratsvorsitzenden
« Antwort #18 am: 14.10.2022 19:04 »
Woraus speist sich die Erkenntnis, eine DV dazu sei der Regelfall?