Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

IT - Höhergruppierung zieht sich endlos

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JesuisSVA:
Da die Zusammensetzung des Personalrats weit überwiegend einer Negativauswahl folgt, sind Vorlagen, die man von diesem bekommt, mit hoher Wahrscheinlichkeit mangelhaft. Die Wortwahl im Startbeitrag lässt jedenfalls schlimmstes befürchten. Der Verzicht auf die Einrede des Verfalls wurde hoffentlich schriftlich und vom Arbeitgeber erklärt und nicht nur von irgendeinem Personalratsfuzzi behauptet.

Lapado:
In dem damaligen Antrag wurde von mir verlangt das damit verbundene Entgelt gemäß Paragraph 37 TV-L geltend zu machen. Dies habe ich schriftlich als auch die Bestätigung des Eingangs.

JesuisSVA:
Maßgeblich ist nicht, ob von Dir verlangt wurde, das verbundene Entgelt geltend zu machen, sondern ob Du es wirksam getan hast.

Lapado:
Und das wird wirksam gemacht indem man es fordert so wie ich es doch tat im Antrag? Wie läuft das sonst ab?

JesuisSVA:
Es ist ja nicht bekannt, was Du im Antrag getan hast. Eine Geltendmachung stellt eine ernsthafte Zahlungsaufforderung an den Schuldner dar, in der die Forderung entweder konkret beziffert oder hinreichend konkret benannt wird und der Gläubiger erkennbar davon ausgeht, dass der Schuldner aus den gemachten Angaben in der Lage sei, die Höhe der Schuld selbst zu errechnen und ihm das nach Treu und Glauben nicht nur zuzumuten ist, sondern ihm die entsprechenden Daten auch tatsächlich vorliegen oder zumindest einfach zugänglich sind. Eine solche Geltendmachung wäre bspw.:
"Hiermit fordere ich Sie auf, mir ab dem tt.mm.jjjj das Entgelt der Entgeltgruppe 11 Stufe 4 des auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findenen Tarifvertrages in der jeweils gültigen Fassung entsprechend meines Antrags vom tt1.mm1.jjjj1 zu zahlen und die Differenz zwischen dem jeweils gezahlten Betrag und dem Entgelt der Entgeltgruppe 11 Stufe 4 des auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findenen Tarifvertrages in der jeweils gültigen Fassung aufgrund der Rückwirkung meines Antrages vom tt1.mm1.jjjj1 auf den 01.01.2021 seit dem 01.01.2021 bis zum Vortag des tt.mm.jjjj nachzuzahlen. Dazu setze ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen vom Datum dieses Schreibens an. Ab dem Tage nach dem Vertreichen der Frist sind Sie in Zahlungsverzug, ab dann fallen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz an."

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