Es ist ja nicht bekannt, was Du im Antrag getan hast. Eine Geltendmachung stellt eine ernsthafte Zahlungsaufforderung an den Schuldner dar, in der die Forderung entweder konkret beziffert oder hinreichend konkret benannt wird und der Gläubiger erkennbar davon ausgeht, dass der Schuldner aus den gemachten Angaben in der Lage sei, die Höhe der Schuld selbst zu errechnen und ihm das nach Treu und Glauben nicht nur zuzumuten ist, sondern ihm die entsprechenden Daten auch tatsächlich vorliegen oder zumindest einfach zugänglich sind. Eine solche Geltendmachung wäre bspw.:
"Hiermit fordere ich Sie auf, mir ab dem tt.mm.jjjj das Entgelt der Entgeltgruppe 11 Stufe 4 des auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findenen Tarifvertrages in der jeweils gültigen Fassung entsprechend meines Antrags vom tt1.mm1.jjjj1 zu zahlen und die Differenz zwischen dem jeweils gezahlten Betrag und dem Entgelt der Entgeltgruppe 11 Stufe 4 des auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findenen Tarifvertrages in der jeweils gültigen Fassung aufgrund der Rückwirkung meines Antrages vom tt1.mm1.jjjj1 auf den 01.01.2021 seit dem 01.01.2021 bis zum Vortag des tt.mm.jjjj nachzuzahlen. Dazu setze ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen vom Datum dieses Schreibens an. Ab dem Tage nach dem Vertreichen der Frist sind Sie in Zahlungsverzug, ab dann fallen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz an."