Autor Thema: [Allg] Schwanger während Beförderungsstopp/ Probe  (Read 2310 times)

Leo113

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Hallo zusammen,

ich bin Beamtin in einer nds. Kommune. Statusamt A10 auf Lebenszeit. Ich habe nun die Zusage einer A11 Stelle. Bin nun jedoch schwanger geworden und bevor ich endgültig nach A11 befördert wurde bereits in Mutterschutz bzw. Elternzeit. Bis zu Höhergruppierung muss man ja 1 Jahr warten.
Habe ich nach meiner Rückkehr nach wie vor Anspruch auf die A11 Stelle?

Viele Grüße
« Last Edit: 15.10.2022 03:17 von Admin2 »

emdy

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Antw:Schwanger während Beförderungsstopp/ Probe
« Antwort #1 am: 13.10.2022 17:02 »
Du hast grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung. Sitzt du aber erstmal auf der nach A11 oder höher bewerteten Stelle, deine Beförderungssperre ist vorbei (ein Jahr nach letzter Ernennung oder Verbeamtung auf Lebenszeit) und du hast eine Regelbeurteilung, die in Relation zu den verfügbaren A11-Planstellen gut genug ist, wirst du befördert. Auch in Elternzeit.

Begrifflich hast du in der Frage einiges vermischt, daher hoffe ich, dass ich den Sachverhalt richtig erfasst habe.

EiTee

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Antw:Schwanger während Beförderungsstopp/ Probe
« Antwort #2 am: 14.10.2022 07:41 »
[...]wirst du befördert.

Das ist ganz klar falsch. Da es keinen Anspruch auf Beförderung gibt, wird nicht befördert, nur weil objektiv alles gut aussieht. Möglich wäre es, mehr aber auch nicht.

Leo113

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Antw:Schwanger während Beförderungsstopp/ Probe
« Antwort #3 am: 14.10.2022 08:29 »
Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Im Grunde geht es mir darum, dass ich nach meiner Rückkehr mich nicht erneut um eine A11 Stelle bewerben muss. Sondern ich halt nach A11 befördert werden könnte, ob nun in der Elternzeit oder danach nach entsprechender Bewährung wäre erstmal nebensächlich.

BalBund

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Antw:Schwanger während Beförderungsstopp/ Probe
« Antwort #4 am: 14.10.2022 09:13 »
Das kommt darauf an. Wurde Dir das Amt bzw. der Dienstposten bereits wirksam übertragen und wird er in der Zwischenzeit nur vertretungsweise besetzt, kehrst Du auf diesen zurück nach der EZ und kannst, so alles andere erfüllt ist, zur Amtsfrau aufsteigen.

Bist Du noch nicht auf dem Dienstposten oder wurde die Bewährung noch nicht festgestellt, dann wirst Du nach der EZ zunächst einmal wieder einem DP der Wertigkeit A10 zugewiesen, nicht zwangsläufig im bisherigen Bereich. Wurde die Stelle nicht offengehalten, geht die Bewerbungsreihe vermutlich von vorne los...

Beamter

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Antw:Schwanger während Beförderungsstopp/ Probe
« Antwort #5 am: 14.10.2022 09:23 »
Was emdy hier mit seiner Sicherheit schreibt wundert mich etwas.

EiTee hat es m. E. schon richtig gestellt. Du hast Anspruch auf eine Stelle die dem Wert deines persönliches Statusamtes entspricht. Interne Regelungen die uns nicht bekannt sind, mal außen vor.

emdy

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Antw:Schwanger während Beförderungsstopp/ Probe
« Antwort #6 am: 14.10.2022 10:03 »
[...]wirst du befördert.

Das ist ganz klar falsch. Da es keinen Anspruch auf Beförderung gibt, wird nicht befördert, nur weil objektiv alles gut aussieht. Möglich wäre es, mehr aber auch nicht.

Dass es keinen Anspruch gibt, war ja auch mein erster Satz. Korrekt ist, dass dann die Voraussetzungen für eine Beförderung vorliegen. Es sieht also objektiv gut aus.

Offene Planstellen in höheren Ämtern einfach nicht zu besetzen ist aber Willkür zu Lasten der eigenen Beamten.

Knackpunkt in dem Fall scheint ja zu sein, ob der Dienstposten bereits wirksam übertragen wurde. Die Antwort gab BalBund.  8)

Magda

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Antw:[Allg] Schwanger während Beförderungsstopp/ Probe
« Antwort #7 am: 17.10.2022 10:38 »
Am eigenen Leib erfahren: Als Beamtin hat man nur Anspruch auf das statusrechtliche Amt, welches man bis zur Elternzeit erreicht hat.

Je nachdem wie dein Dienstherr tickt, kann er dich sogar schon in der Elternzeit befördern, wenn alle Wartezeiten erfüllt sind oder er macht es nicht und gibt dir nach der Elternzeit eine Stelle, die "nur" deinem bisherigen statusrechtlichem Amt (A10) entspricht und dann musst du dich erstmal wieder auf einen Beförderungsdienstposten bewerben, damit eine Beförderung überhaupt möglich ist.