Das kommt darauf an. Wurde Dir das Amt bzw. der Dienstposten bereits wirksam übertragen und wird er in der Zwischenzeit nur vertretungsweise besetzt, kehrst Du auf diesen zurück nach der EZ und kannst, so alles andere erfüllt ist, zur Amtsfrau aufsteigen.
Bist Du noch nicht auf dem Dienstposten oder wurde die Bewährung noch nicht festgestellt, dann wirst Du nach der EZ zunächst einmal wieder einem DP der Wertigkeit A10 zugewiesen, nicht zwangsläufig im bisherigen Bereich. Wurde die Stelle nicht offengehalten, geht die Bewerbungsreihe vermutlich von vorne los...