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[Allg] Schwanger während Beförderungsstopp/ Probe

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Beamter:
Was emdy hier mit seiner Sicherheit schreibt wundert mich etwas.

EiTee hat es m. E. schon richtig gestellt. Du hast Anspruch auf eine Stelle die dem Wert deines persönliches Statusamtes entspricht. Interne Regelungen die uns nicht bekannt sind, mal außen vor.

emdy:

--- Zitat von: EiTee am 14.10.2022 07:41 ---
--- Zitat von: emdy am 13.10.2022 17:02 ---[...]wirst du befördert.

--- End quote ---

Das ist ganz klar falsch. Da es keinen Anspruch auf Beförderung gibt, wird nicht befördert, nur weil objektiv alles gut aussieht. Möglich wäre es, mehr aber auch nicht.

--- End quote ---

Dass es keinen Anspruch gibt, war ja auch mein erster Satz. Korrekt ist, dass dann die Voraussetzungen für eine Beförderung vorliegen. Es sieht also objektiv gut aus.

Offene Planstellen in höheren Ämtern einfach nicht zu besetzen ist aber Willkür zu Lasten der eigenen Beamten.

Knackpunkt in dem Fall scheint ja zu sein, ob der Dienstposten bereits wirksam übertragen wurde. Die Antwort gab BalBund.  8)

Magda:
Am eigenen Leib erfahren: Als Beamtin hat man nur Anspruch auf das statusrechtliche Amt, welches man bis zur Elternzeit erreicht hat.

Je nachdem wie dein Dienstherr tickt, kann er dich sogar schon in der Elternzeit befördern, wenn alle Wartezeiten erfüllt sind oder er macht es nicht und gibt dir nach der Elternzeit eine Stelle, die "nur" deinem bisherigen statusrechtlichem Amt (A10) entspricht und dann musst du dich erstmal wieder auf einen Beförderungsdienstposten bewerben, damit eine Beförderung überhaupt möglich ist.

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